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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2004/022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Vorlage wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Für die Vergabe der Einsammlung und Beförderung der Abfälle im Rahmen der Müll- und Wertstoffabfuhr führte der Landkreis Lüneburg 1995 eine europaweite VOL-Aus-schreibung durch. Das wirtschaftlichste Angebot hatte seinerzeit das derzeit beauftragte Unternehmen Fa. Rethmann Entsorgungswirtschaft GmbH & Co. KG abgegeben. Wenn der Vertrag bis zum 30.06.2004 gekündigt wird, würde dieser zum 31.12.2005 enden. Wird der Vertrag durch Auftraggeber und Auftragnehmer nicht gekündigt, verlängert er sich um 2 Jahre und würde mindestens bis zum 31.12.2007 laufen. Die erneute Kündigungsfrist würde wiederum 18 Monate zum Vertragsende betragen.

 

Die beauftragten Dienstleistungen für die Einsammlung und Beförderung bewegen sich derzeit alle im Rahmen des vorhandenen Leistungsverzeichnisses. Auftragsvergaben auf Grund von Nachverhandlungen gibt es nicht. Auftragsvergaben außerhalb des Leistungsverzeichnisses hatte es lediglich für den Adendorfer Modellversuch zur Einführung der Biotonne gegeben. Die Auftragsausführung erfolgt derzeit zur vollsten Zufriedenheit der Verwaltung.

 

Damit eine Neuvergabe zum 01.01.2006 erfolgen kann, müsste eine erneute europaweite VOL- Ausschreibung dieser Dienstleistung durchgeführt werden. Bekanntlich tritt Mitte 2005 die Deponieverordnung in Kraft, wonach keine unbehandelten Abfälle mehr auf Deponien abgelagert werden dürfen. Bei einer erneuten Ausschreibung zum derzeitigen Zeitpunkt können sich hieraus ergebende Veränderungen für die Einsammlung und Beförderung noch nicht abschließend für einen erneuten 10-jährigen Zeitraum ab 2006 abgeschätzt werden. Dieses ist ein erhebliches Risiko bei einer Neuausschreibung und führt für die Anschlussnehmer nicht unbedingt zu günstigeren Entsorgungsgebühren.  Bei einer Fortführung des bestehenden Vertrages kann die Entwicklung beobachtet werden, so dass entsprechende Entwicklungen bei der zukünftigen Gestaltung des Leistungsverzeichnisses dann berücksichtigt werden können. Eine Kündigung zum derzeitigen Zeitpunkt ist daher nicht sinnvoll.

 

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Beschlüsse

Erweitern

28.04.2004 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz - ungeändert beschlossen

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