Beschlussvorlage - 2004/022
Grunddaten
- Betreff:
-
Müll- und Wertstoffabfuhr; Abfuhrvertrag mit Fa. Rethmann
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Wulf-Rüdiger Hahn
- Verantwortlich:
- Hahn, Wulf-Rüdiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
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Beratung
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28.04.2004
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Sachverhalt
Sachlage:
Für die Vergabe der Einsammlung und Beförderung der Abfälle im
Rahmen der Müll- und Wertstoffabfuhr führte der Landkreis Lüneburg 1995 eine
europaweite VOL-Aus-schreibung durch. Das wirtschaftlichste Angebot hatte
seinerzeit das derzeit beauftragte Unternehmen Fa. Rethmann
Entsorgungswirtschaft GmbH & Co. KG abgegeben. Wenn der Vertrag bis zum
30.06.2004 gekündigt wird, würde dieser zum 31.12.2005 enden. Wird der Vertrag
durch Auftraggeber und Auftragnehmer nicht gekündigt, verlängert er sich um 2
Jahre und würde mindestens bis zum 31.12.2007 laufen. Die erneute
Kündigungsfrist würde wiederum 18 Monate zum Vertragsende betragen.
Die beauftragten Dienstleistungen für die Einsammlung und
Beförderung bewegen sich derzeit alle im Rahmen des vorhandenen
Leistungsverzeichnisses. Auftragsvergaben auf Grund von Nachverhandlungen gibt
es nicht. Auftragsvergaben außerhalb des Leistungsverzeichnisses hatte es
lediglich für den Adendorfer Modellversuch zur Einführung der Biotonne gegeben.
Die Auftragsausführung erfolgt derzeit zur vollsten Zufriedenheit der
Verwaltung.
Damit eine Neuvergabe zum 01.01.2006 erfolgen kann, müsste eine
erneute europaweite VOL- Ausschreibung dieser Dienstleistung durchgeführt
werden. Bekanntlich tritt Mitte 2005 die Deponieverordnung in Kraft, wonach
keine unbehandelten Abfälle mehr auf Deponien abgelagert werden dürfen. Bei
einer erneuten Ausschreibung zum derzeitigen Zeitpunkt können sich hieraus
ergebende Veränderungen für die Einsammlung und Beförderung noch nicht
abschließend für einen erneuten 10-jährigen Zeitraum ab 2006 abgeschätzt
werden. Dieses ist ein erhebliches Risiko bei einer Neuausschreibung und führt
für die Anschlussnehmer nicht unbedingt zu günstigeren
Entsorgungsgebühren. Bei einer
Fortführung des bestehenden Vertrages kann die Entwicklung beobachtet werden,
so dass entsprechende Entwicklungen bei der zukünftigen Gestaltung des
Leistungsverzeichnisses dann berücksichtigt werden können. Eine Kündigung zum
derzeitigen Zeitpunkt ist daher nicht sinnvoll.









