Beschlussvorlage - 2011/329
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Verantwortlich:
- Zenker-Bruns, Karsten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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07.12.2011
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Sachverhalt
Sachlage:
Neben der/dem gemäß § 47 NLO zu bestimmenden Ausschussvorsitzenden ist gemäß § 24 der Geschäftsordnung in Verbindung mit § 47 NLO eine stellvertretende Vorsitzende/ein stellvertretender Vorsitzender zu wählen.
Die Wahl erfolgt durch die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses. Wählbar sind nur die dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.
Gewählt ist die Person, auf die die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder entfällt.
