Beschlussvorlage - 2011/318
Grunddaten
- Betreff:
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Haushaltsplan 2011Überplanmäßige Aufwendung (Rückstellung) für eine Beteiligung an der Hafen Lüneburg GmbH sowie überplanmäßige Aufwendung für die Anschubfinanzierung von Krippen
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Verantwortlich:
- Wiegert, Jürgen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Beratung
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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20.12.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Einer überplanmäßigen Aufwendung (Rückstellung) beim Produkt 571-000 Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung, Pos. 18 Transferaufwendungen, in Höhe von 825.000 Euro sowie einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung beim Produkt 365-000 Tageseinrichtungen für Kinder, Pos. 18 Transferaufwendungen, in Höhe von 400.000 Euro wird gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (KomVG) zugestimmt.
Sachverhalt
Sachlage:
Im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2011 war mit den Gemeinden vereinbart worden, sie ggf. an gravierenden Haushaltsverbesserungen des Landkreises teilhaben zu lassen. Dies war eine wesentliche Forderung der Gemeinden in ihrer Stellungnahme zum Haushalt 2011.
Die Haushaltswirtschaft des Landkreises Lüneburg hat sich in 2011 äußerst positiv entwickelt. Momentan erwarten wir statt des einkalkulierten Defizits von rd. 10,5 Mio. Euro ein Defizit von zwei bis drei Mio. Euro, also eine Verbesserung von rd. acht Mio. Euro. Diese Verbesserung resultiert insbesondere aus höheren Schlüsselzuweisungen des Landes sowie höheren Erstattungsleistungen im Bereich der Sozialhilfe.
Selbstverständlich müssen Haushaltsverbesserungen vorrangig und ganz überwiegend zum Abbau vorhandener Defizite verwendet werden. Dennoch hält die Verwaltung unter den gegebenen Umständen folgendes Verfahren für sinnvoll und geboten. Es trägt sowohl den Interessen und finanziellen Möglichkeiten des Landkreises als auch denen der Gemeinden Rechnung.
1. Bildung einer Rückstellung in Höhe von 825.000 Euro für eine Beteiligung des Landkreises an der Hafen Lüneburg GmbH bzw. an den Aufwendungen der Hafen Lüneburg GmbH
Die Hafen Lüneburg GmbH ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Region Lüneburg. Momentan wird eine Änderung der Geschäftsfelder sowie eine Änderung der Gesellschafterstruktur diskutiert. Unter anderem könnte künftig auch das Industriegebiet "Lüneburg Süd" (Melbeck/Embsen) mit dem Industriebahnnetz nach Lüneburg einbezogen werden. Der Landkreis Lüneburg könnte neuer Gesellschafter werden.
Der Landkreis Lüneburg erwägt bereits seit geraumer Zeit, sich im Bereich des Hafens zu engagieren. Durch die jetzt vorgesehene Einbeziehung des Industriebahnnetzes Lüneburg Melbeck/Embsen, an dem der Landkreis ein besonderes Interesse hat und dessen Sanierungsaufwand bei geschätzt einer Million Euro liegt, kommt noch einmal eine zusätzliche Dynamik in diesen Prozess.
Aufwendungen für den Hafen und damit für die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen kommen der gesamten Region zu Gute.
Durch die Bildung einer entsprechenden Rückstellung kann der Landkreis sofort aktiv in Verhandlungen mit der Hafen GmbH treten. Auch Vereinbarungen könnten kurzfristig und nicht erst nach Inkrafttreten des Haushalts 2012 (voraussichtlich nicht vor Mai 2012) geschlossen werden, selbstverständlich nach vorheriger Beschlussfassung durch den Kreistag.
Die überplanmäßige Aufwendung (Rückstellung) in Höhe von 825.000 Euro wäre beim Produkt 571-000 Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung, Pos. 18 Transferaufwendungen bereit zu stellen.
2. Erhöhung des im Haushaltsplan 2011 vorgesehen Betrages für die Anschubfinanzierung von Krippen um 400.000 Euro
Im Haushaltsplan 2011 sind für die Anschubfinanzierung von Krippenplätzen und die Nachmittagsbetreuung von Grundschulkindern insgesamt 1.250.000 Euro veranschlagt. Besonders bei der Schaffung von Krippenplätzen gibt es nach wie vor einen ganz erheblichen Finanzierungsbedarf bei den Gemeinden. Um diesen besonderen Belastungen Rechnung zu tragen, soll der vorgesehene Zuschussbetrag um 400.000 Euro aufgestockt werden. Die Verteilung der Mittel würde nach dem bisher vereinbarten Maßstab erfolgen. Dabei sollen auch die zusätzlichen bis zum 01.08.2012 vorgesehenen Krippenplätze berücksichtigt werden.
In den vergangenen Wochen hatte es mehrfach Gespräche mit den Samtgemeinden und Gemeinden über die gemeinsame Finanzierung der Projekte zur Qualitätsentwicklung in den Kindertagesstätten gemäß § 3 unserer Kita-Vereinbarung gegeben. Es besteht nunmehr Einigkeit, dass nach der Zurverfügungstellung der o.a. Mittel seitens der Gemeinden eine Beteiligung des Kreises an den Kosten der Projekte für Qualitätsentwicklung nicht mehr erwartet wird.
Die überplanmäßige Aufwendung wäre beim Produkt 365-000 Tageseinrichtungen für Kinder, Pos. 18 Transferaufwendungen bereit zu stellen.
Der Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Lüneburg wurden die o.a. Vorschläge kürzlich vorgetragen. Ein weiteres Gespräch darüber wird am 30.11.2011 stattfinden.
Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind durch Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen (Produkt 611-000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen) gedeckt.
