Beschlussvorlage - 2011/308
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung für die Sanierung der Hugo-Friedrich-Hartmann-Schule in Bardowick
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Detlef Beyer
- Verantwortlich:
- Beyer, Detlef
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Beratung
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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20.12.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung beim Produkt 111-320 Liegenschaftsverwaltung / Gebäudemanagement, Pos. 19 Sonstige ordentliche Aufwendungen, in Höhe von 249.326 wird gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (KomVG) zugestimmt.
Sachverhalt
Sachlage:
Mit Beschluss vom 15.12.2008 hat der Kreistag den Landrat ermächtigt, eine Vereinbarung über die Durchführung der Eigentumsübertragung von kleiner Turnhalle und Gymnastikhalle, über die Vorfinanzierung von Sanierungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen und über die Rückzahlungsmodalitäten für die vorfinanzierten Beträge an der Hugo-Friedrich-Hartmann-Schule in Bardowick sowie daraus resultierende Verträge mit der Samtgemeinde Bardowick abzuschließen. Auf die Vorlage 2008/148 wird Bezug genommen.
Ein entsprechender Vertrag ist mit der Samtgemeinde Bardowick am 16.12.2008 abgeschlossen worden. Dieser Vertrag umfasst die Umsetzung eines ersten Sanierungspakets mit einem damals geschätzten Gesamtumfang von 1.672.409 . Davon betragen die von der Samtgemeinde allein zu tragende Interessenquote 407.298 und der vom Landkreis zu erstattende Anteil 1.265.111 , maximal aber 1.300.000 .
Das Sanierungspaket wird unter Regie der Samtgemeinde seit 2009 in 3 Bauabschnitten umgesetzt. Am 13.10.2011 konnten die inzwischen sanierten und modernisierten Bereiche in einer kleinen Feierstunde offiziell eingeweiht werden.
Nach Abrechnung der bislang umgesetzten Sanierungsabschnitte errechnen sich nach Angaben der Samtgemeinde Mehraufwendungen und entsprechende Auszahlungen in einer Größenordnung von 284.215 , für die sie jetzt mit Anschreiben vom 19.08.2011 eine Nachfinanzierung beantragt hat. Ursächlich für diese Mehraufwendungen sind neben am Markt eingetretenen Baukostensteigerungen eine ursprünglich nicht im Sanierungskonzept eingeplante Dachsanierung und -dämmung im Gebäudebereich Pavillon (Abschnitt III B) mit damit einhergehender Schadstoffsanierung zur Beseitigung eines älteren Wasserschadens, eine weitergehende Schadstoffsanierung in den Räumen 103 und 104 (Schimmelpilz und Geruchsbelästigung) sowie die Abarbeitung der von einem Elektrosachverständigen aufgezeigten Mängel in der Elektroinstallation. Letztere haben zur Folge, dass in den betroffenen Bereichen entgegen der ursprünglichen Planung die gesamten Decken aufzunehmen, die Mineralfaserauflagen zu entsorgen und die Decken anschließend zu erneuern sind.
Das die Elektroinstallation in den älteren Gebäudeteilen erneuerungsbedürftig ist, hat zuletzt der Brand in der Lehrküche am 13.09.2011 eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Hier besteht dringender Sanierungsbedarf.
Die erforderlichen Mittel für die Nachfinanzierung sind nicht im Haushalt veranschlagt und müssten überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Die von der Samtgemeinde aufgezeigten Mehraufwendungen wurden von der Gebäudewirtschaft des Landkreises geprüft und konnten nachvollzogen werden.
Wie oben dargestellt, deckt die Finanzierungsvereinbarung vom 16.12.2008 einen vom Landkreis zu erstattenden Anteil von maximal 1.300.000 ab. Gegenüber dem sich nach der ursprünglichen Kostenschätzung errechneten Anteil von 1.265.111 enthält diese Vereinbarung also noch 34.889 Luft für eingetretene Kostensteigerungen. Zunächst soll daher diese Vereinbarung voll ausgeschöpft und die 34.889 auf die in 2016 fällige Schlussrate aufgeschlagen werden, die sich so von 65.111 auf 100.000 erhöht. Dafür ist keine gesonderte politische Beschlussfassung mehr erforderlich.
Der verbleibende Betrag in Höhe von 249.326 wäre als überplanmäßige Aufwendung und entsprechende Auszahlung beim Produkt 111-320 Liegenschaftsverwaltung / Gebäudemanagement, Pos. 19 Sonstige ordentliche Aufwendungen bereit zu stellen.
Die überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung ist zeitlich und sachlich unabweisbar. Die Deckung ist durch Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen (Produkt 611-000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen) gewährleistet.
