Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2011/283

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird ermächtigt, den Vertrag mit dem Land Niedersachsen über die Gewährung einer Entschuldungshilfe zu unterzeichnen.

Reduzieren

Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

 

Auf die Vorlage 2011/ 251 wird Bezug genommen.

Die Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen über die Gewährung einer Entschuldungshilfe sind jetzt abgeschlossen. Die Ergebnisse sind in den beigefügten Vertragsentwurf eingearbeitet worden.

 

Mit dem Vertrag verpflichtet sich der Landkreis Lüneburg, ab dem Haushaltsjahr 2012 ein ausgeglichenes Jahresergebnis im Ergebnishaushalt zu erzielen und möglichst in den Folgejahren Überschüsse zu erwirtschaften, um die vorhandenen Altdefizite abzudecken. Nach der beigefügten Anlage 1 zum Vertrag (Finanzplanung bis 2014) können diese Vorgaben eingehalten werden.

 

Erreicht werden soll dieses Ziel insbesondere auch durch die im § 2 des Vertrages aufgeführten Konsolidierungsmaßnahmen. Die Entlastung des Landkreises bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit soll vorrangig zur Haushaltskonsolidierung verwendet werden. Zugebilligt wird dem Landkreis allerdings vor diesem Hintergrund eine Senkung der Kreisumlage um einen Prozentpunkt in 2013 und einen weiteren halben Prozentpunkt in 2014. Weitere Absenkungen unterliegen der Zustimmung des Ministeriums für Inneres und Sport. Damit soll auch die gemeindliche Ebene von den im Rahmen der Gemeindefinanzreform beschlossenen Entlastungen profitieren.

 

 

 

 

Die freiwilligen Leistungen dürfen während der Laufzeit des Vertrages grundsätzlich das bisherige Volumen (prozentualer Anteil an den Gesamtaufwendungen Ergebnishaushalt) nicht überschreiten. Dabei werden Besonderheiten wie der neue Theatervertrag und die Herauslösung des Gebührenhaushalts Abfallwirtschaft aus dem Haushaltsplan berücksichtigt (siehe Anlage 2 des Vertrages).

Der Landkreis wird die Gewährung einer Entschuldungshilfe nicht einer künftigen Fusion mit anderen Kommunen entgegenhalten und erklärt sich bereit, Fusionsverhandlungen mit benachbarten Kommunen zu führen, soweit diese ebenfalls Beschlüsse für Fusionsverhandlungen gefasst haben.

 

Sollte das vorgegebene Konsolidierungsziel durch unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Einwirkungsbereiches des Landkreises liegen, nicht erreichbar sein, können mit dem Land Verhandlungen über eine Änderung von Konsolidierungsziel und Konsolidierungsmaßnahmen aufgenommen werden. Gründe dafür könnten Einbrüche im Finanzausgleich oder außergewöhnliche Tariferhöhungen sein.

 

Das Land verpflichtet sich in Anerkennung einer außergewöhnlichen Lage des Landkreises Lüneburg nach Abschluss des Vertrages für 75 % der bis zum 31.12.2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite eine Tilgungshilfe in Höhe von 71.818.400 Euro zu übernehmen. Die darauf entfallenen Liquiditätskreditzinsen werden ebenfalls übernommen.

 

Der Vertrag endet, sobald die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises Lüneburg wieder hergestellt ist. Dies wäre insbesondere dann Fall, wenn der Haushaltsausgleich des Haushaltsjahres erreicht ist und auch die mittelfristige Finanzplanung unter Berücksichtigung früherer Fehlbeträge ausgeglichen ist. Spätestens zehn Jahre nach Vertragsschluss endet der Vertrag.

 

Anzumerken ist noch, dass es sich bei den Finanzplanungsdaten (Anlage 1 des Vertrages) um modifizierte Planungszahlen aus dem Haushaltsplan 2011 handelt, der die Grundlage für die seit Anfang 2011 laufenden Verhandlungen mit dem Land bildete.

Momentan wird der Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2012 erstellt. In einigen Bereichen wird es Abweichungen zu den vorliegenden Finanzplanungsdaten geben. Im Ergebnis wird jedoch ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden können.

 

Durch einen noch in diesem Jahr erfolgenden Vertragsabschluss kann der Landkreis Lüneburg bereits in 2012 eine Zinsersparnis von über einer Million Euro realisieren. Dies ist umso wichtiger, als der Landkreis seinerseits – wie alle anderen Kommunen – ab 2012 Beiträge in den Entschuldungsfonds einzahlen muss. Der Entschuldungsfonds mit einem jährlichen Volumen von 70 Mio. Euro wird je zur Hälfte vom Land und den Kommunen finanziert. Der jährliche Beitrag des Landkreises Lüneburg wird sich voraussichtlich auf rd. 370.000 Euro belaufen.

 

Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich bei dem vorliegenden Vertragsentwurf um eine ausgewogene und faire Vereinbarung, die dem Landkreis die wohl einmalige Chance bietet, in absehbarer Zeit wieder zu geordneten finanziellen Verhältnissen zurückzukehren. Freiwillige Leistungen dürfen in bisherigem Umfang geleistet werden und auch der notwendige höhere Zuschuss an das Theater Lüneburg wird akzeptiert. Ab 2013 wird es zudem durch die beabsichtigte Senkung der Kreisumlage zu spürbaren finanziellen Entlastungen der Gemeinden kommen. Somit werden sämtliche kommunale Ebenen im Landkreis Lüneburg vom Entschuldungsvertrag profitieren.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

20.12.2011 - Kreistag - ungeändert beschlossen

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung