Beschlussvorlage - 2011/273
Grunddaten
- Betreff:
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Einführung der 2-jährigen Fachschule (aktuell 3-jährigen) Hotel- und Gaststättengewerbe (Hotelfachschule) - Schwerpunkt Touristik und Gastgewerbe(im Stand der 1. Aktualisierung vom 17.01.2012)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Wieske, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
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Beratung
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11.01.2012
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der BBS III auf Einrichtung der 2-jährigen Fachschule Hotel- und Gaststättengewerbe Schwerpunkt Touristik und Gastgewerbe wird zurzeit nicht entsprochen
Die Verwaltung stellt hierfür bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde keinen Genehmigungsantrag.
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 17.01.2012:
Dem modifizierten Antrag der BBS III auf Einrichtung einer 3-jährigen Fachschule Hotel- und Gaststättengewerbe Schwerpunkt Touristik und Gastgewerbe in Teilzeitform wird entsprochen.
Die Verwaltung stellt hierfür bei der Nds. Landesschulbehörde einen Genehmigungsantrag.
Die beantragten zusätzlichen finanziellen Mittel für notwendige Ausstattungsgegenstände in Höhe von 20.000 werden als Investitionsmittel zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt
Sachlage:
Die Berufsbildenden Schulen beabsichtigen zum Schuljahr 2012/2013 aufgrund der Veränderungen auf dem regionalen Arbeitsmarkt und der demografischen Entwicklung eine 2-jährige Fachschule Hotel- und Gaststättengewerbe zum Schuljahr 2012/2013 einzuführen.
Der Antrag auf Einrichtung einer 2-jährigen Fachschule Hotel- und Gaststättengewerbe (Hotelfachschule) Schwerpunkt Touristik und Gastgewerbe der BBS III vom 29.11.2011 ist als Anlage I dieser Vorlage beigefügt.
In Anlage II hat die Schule den Investitionsbedarf dargestellt und bittet um einmalige Zuweisung von Sondermitteln für die Modernisierung der Sachausstattung in Höhe von 20.000 .
Der Landkreis Lüneburg als Schulträger muss soweit er dem Antrag der BBS III stattgibt bei der Nds. Landesschulbehörde den Genehmigungsantrag für die Fachschule Hotel- und Gaststättengewerbe gem. § 106 (6) des Niedersächsischen Schulgesetzes ( NSchG ) stellen. Die Nds. Landesschulbehörde prüft dann u. a. den Bedarf und die mögliche Schülerzahl und stellt bei einer Genehmigung die personellen Ressourcen zur Verfügung.
Die geplante Einrichtung dieser Schulform findet auch die Zustimmung der IHK Lüneburg-Wolfsburg und des Arbeitgeberverbandes DEHOGA.
In dem Antrag vom 29.11.2011 führt die Schule aus, dass zusätzliche räumliche Kapazitäten durch den erwarteten Rückgang der Ausbildungszahlen im dualen Bereich nicht zur Verfügung gestellt werden müssen.
Richtig ist, dass nach den aktuellen Schüler- und Klassenzahlen der Berufsbildenden Schulen die Schülerzahlen der BBS III im Bereich des dualen Systems zurückgegangen sind, damit auch die Klassenzahlen. Gestiegen sind allerdings die Schülerzahlen im Vollzeitbereich, so dass die Anzahl der genutzten Klassen gegenüber dem Schuljahr 2010/2011 unverändert geblieben ist.
Aus diesem Grunde besteht z. B. im Bereich der Altenpflege für das kommende Schuljahr ein zusätzlicher, bislang ungedeckter Raumbedarf, da die Schule nicht in der Lage ist, diesen zusätzlichen Bedarf durch interne Organisationsmaßnahmen bzw. durch zurückgehende Schülerzahlen aufzufangen.
Zur demografischen Entwicklung verweist die Verwaltung auf die als Anlage III beigefügte Tabelle des Landesbetriebs für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachen.
Unter der Jahreszahl 2010 (ganz rechte Spalte) sind für den Landkreis Lüneburg die Anzahl der Personen in den Altersklassen von 0 1, fortlaufend bis 19 20 aufgeführt. Die Personen im Alter von 19 20 (1884) sind die Schülerinnen und Schüler, die jetzt Abitur machen oder die Angebote der Berufsbildenden Schulen nutzen.
Eine deutliche spürbare Entlastung wird es insoweit erst in 5 bzw. 6 Jahren geben.
Vor diesem Hintergrund muss die Frage gestellt werden, ob die Einrichtung eines neuen schulischen Vollzeitangebotes, das sich zudem an einen Personenkreis richtet der bereits einen Berufsabschluss hat, richtig ist.
Im Hinblick auf die geschilderte Situation im Bereich der Altenpflege ist aus Sicht der Verwaltung die Aussage der Schule, durch das jetzt beantragte neue schulische Angebot würde mittel- und langfristig kein zusätzlicher Raumbedarf entstehen, nicht belastbar.
Nach Auffassung der Verwaltung sollte die BBS III am Hauptstandort Am Schwalbenberg zzt. die wenig bzw. gar nicht vorhandenen räumlichen Ressourcen ganz dem Schwerpunkt der pflegerischen Berufe widmen.
Hinsichtlich der beantragten zusätzlichen 20.000 hat die BBS III auf konkrete Nachfrage erklärt, dass die Schule an dem Genehmigungsantrag auch dann festhält, wenn diese zusätzlichen Mittel nicht genehmigt werden sollten.
Wie in Anl. II dargestellt, würde sich dann der Zeitraum zur Beschaffung der beschriebenen Ausstattungsgegenstände verlängern.
Die zusätzlichen Mittel müssten im investiven Bereich des Haushalts 2012 eingeplant werden, was aus Sicht der Verwaltung nicht möglich ist.
Aus den genannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, die Einführung der 2-jährigen Fachschule Hotel- und Gaststättengewerbe Schwerpunkt Touristik und Gastgewerbe zurzeit nicht bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde zu beantragen.
Ergänzende Sachlage vom 17.01.2012:
Die BBS III hat mit Schreiben vom 17.01.2012 (Anlage IV) den Antrag auf Einrichtung einer Fachschule Hotel- und Gaststättengewerbe (Hotelfachschule) modifiziert.
Hierzu wird auf Seite 2 des o. a. Schreibens verwiesen. Danach beabsichtigt die BBS III die zunächst in Vollzeitbeschulung geplante 2-jährige Fachschule aufgrund der zurzeit nicht in ausreichender Form zur Verfügung stehenden räumlichen Ressourcen in Teilzeitform und über drei Jahre einzurichten.
Die Schule bestätigt weiter, dass durch die Einrichtung einer Klasse bzw. eines Zuges dieses neuen Bildungsganges kein zusätzlicher Raumbedarf entsteht. Hierbei ist bereits berücksichtigt, dass ein Raum, der ursprünglich für diese Hotelfachschule ins Auge gefasst wurde, nunmehr für den Bereich der Altenpflege genutzt werden soll.
Der Investitionsbedarf in Höhe von einmalig 20.000 bleibt erhalten und wird weiterhin beantragt.
Der Betrag kann aus der Kreisschulbaukasse zur Verfügung gestellt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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80,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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78,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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59,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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44,7 kB
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