Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2011/304

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Richtlinie zur Förderung von Ganztagsschulen wird mit Wirkung vom 01.01.2012 unter Ziffer 2 wie folgt geändert:

„Antragsberechtigt sind Haupt- und Realschulen, Gesamtschulen sowie Oberschulen in der Trägerschaft des Landkreises Lüneburg, soweit sie die unter Ziffer 1 genannten Kriterien erfüllen bzw. in einzelnen Jahrgängen erfüllen.“

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachlage:

 

Der Kreisausschuss hat am 4. Juni 2007 die als Anlage beigefügte Richtlinie zur Förderung von Ganztagsschulen beschlossen ( Vorlagennummer 2007/008 ) und in 2010 überarbeitet ( Vorlagennummer 2010/010 ). Das Land genehmigte zum damaligen Zeitpunkt nur offene Ganztagsschulen mit einem freiwilligen Angebot. Gemäß Nr. 8.2 des MK-Erlasses vom 16. 3. 2004 – die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule – verzichten Schulträger und Schule auf sofortige Bereitstellung finanzieller und personeller Ressourcen durch den MK.

 

Da die Versorgung mit zusätzlichen Lehrerstunden für die offene Ganztagsschule aus Sicht der Schulen und auch des Landkreises als Schulträger nicht ausreicht , soll durch diese finanzielle Förderung gleichwohl ein Anreiz geschaffen werden, ein Ganztagsangebot vorzuhalten.

Der Landkreis stellt hierfür zur Zeit 30.000 € im Haushaltsjahr zur Verfügung.

 

Gemäß Ziffer 2 der Richtlinie sind Haupt- und Realschulen in der Trägerschaft des Landkreises Lüneburg, soweit sie die unter Ziffer 1 genannten Kriterien erfüllen, antragsberechtigt. Die Gymnasien, die als Ganztagsschulen geführt werden, erhalten keine weitere Förderung gemäß Förderrichtlinie, da sie grundsätzlich eine bessere finanzielle und personelle Ressourcenausstattung durch den MK erhalten.

Förderschulen, die als Ganztagsschulen geführt werden oder einer Ganztagsschule gleichgestellt sind (FöS G), haben ebenfalls eine entsprechende Stellen- und Stundenausstattung, so dass auch für diese Schulform keine weitere Förderung nach der Richtlinie vorgesehen ist. Gleiches gilt für die Ganztagsschulen nach alter Rechtslage mit einem durchgängig verbindlichen Angebot.

 

Mit Einrichtung von Oberschulen im Land Niedersachsen zum Schuljahr 2011/2012 und der jetzt zum kommenden Schuljahr genehmigten IGS Embsen ist die Anpassung der Richtlinie aus Sicht der Verwaltung erforderlich geworden. Oberschulen, die aus einer Haupt- und Realschule mit offenem Ganztagsangebot hervorgegangen sind, können ab Kl. 5 aufwachsend ein teilgebundenes, also verpflichtendes Ganztagsangebot an zwei Tagen in der Woche machen. Die restlichen Jahrgänge laufen mit dem freiwilligen Angebot weiter.

Damit alle kreiseigenen Oberschulen, die als Ganztagsschulen geführt werden, in den Genuss einer Förderung nach der Förderrichtlinie kommen können, sollte die Ziffer 2 der Richtlinie wie folgt lauten:

 

„Antragsberechtigt sind Haupt- und Realschulen, Gesamtschulen sowie Oberschulen in der Trägerschaft des Landkreises Lüneburg, soweit sie die unter Ziffer 1 genannten Kriterien erfüllen bzw. in einzelnen Jahrgängen erfüllen.“

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

11.01.2012 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen - ungeändert beschlossen

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung