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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2011/334

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Ab dem Schuljahr 2012/2013 können Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Amt Neuhaus nach der Grundschule und mit vorläufiger gymnasialer Schullaufbahnempfehlung im Rahmen entsprechender Vereinbarungen das gymnasiale Schulzentrum in Dömitz sowie die Regionalschule Boizenburg (Klassen 5 und 6) und dann weiter das Gymnasium in Boizenburg besuchen.

Der Landkreis Lüneburg zahlt das mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim und der Stadt Boizenburg bereits vereinbarte bzw. noch zu vereinbarende Gastschulgeld ab der 7. Klasse nur, wenn die Schülerinnen und Schüler tatsächlich den gymnasialen Zweig des Schulzentrums Dömitz bzw. das Gymnasium in Boizenburg besuchen.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Boizenburg eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

 

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11.01.2012 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen - geändert beschlossen

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