Beschlussvorlage - 2011/334
Grunddaten
- Betreff:
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Besuch des gymnasialen Schulzentrums Dömitz sowie der Regionalschule und des Gymnasiums in Boizenburg durch Schülerinnen und Schüler aus dem Amt Neuhaus
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Wieske, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
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Beratung
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11.01.2012
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Ab dem Schuljahr 2012/2013 können Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Amt Neuhaus nach der Grundschule und mit vorläufiger gymnasialer Schullaufbahnempfehlung im Rahmen entsprechender Vereinbarungen das gymnasiale Schulzentrum in Dömitz sowie die Regionalschule Boizenburg (Klassen 5 und 6) und dann weiter das Gymnasium in Boizenburg besuchen.
Der Landkreis Lüneburg zahlt das mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim und der Stadt Boizenburg bereits vereinbarte bzw. noch zu vereinbarende Gastschulgeld ab der 7. Klasse nur, wenn die Schülerinnen und Schüler tatsächlich den gymnasialen Zweig des Schulzentrums Dömitz bzw. das Gymnasium in Boizenburg besuchen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Boizenburg eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
Sachverhalt
Sachlage:
Seit dem 01.08.2007 besteht zwischen dem Landkreis Lüneburg und dem Landkreis Ludwigslust (jetzt Ludwigslust-Parchim) eine Vereinbarung über die Beschulung und Zahlung von Ausgleichsleistungen (Gastschulgelder) für Schüler und Schülerinnen aus den Zuständigkeitsbereichen der Landkreise Lüneburg und Ludwigslust an Schulen in der Trägerschaft des jeweils anderen Landkreises.
Diese Regelung wurde notwendig, weil das Land Mecklenburg-Vorpommern seit 2007 den Schulen keinen Schullastenausgleich für auswärtige Schulkinder anderer Bundesländer gewährt und der Landkreis Ludwigslust damals der Beschulung von Kindern aus anderen Landkreisen nur bei Zahlung eines Gastschulgeldes zustimmte.
Der Kreisausschuss des Landkreises Lüneburg hat am 02.06.2008 aufgrund einer entsprechenden Resolution der Gemeinde Amt Neuhaus beschlossen, dass Kinder aus dem so genannten Oberamt also den Orten Dellien, Preten, Haar, Kaarßen, Stapel, Tripkau und Sumte - des Amtes Neuhaus das gymnasiale Schulzentrum in Dömitz besuchen können, wenn sie zum Schulhalbjahr eine gymnasiale Empfehlung der Grundschule Neuhaus vorweisen können ( Vorlagen Nrn. 2008/084, aktualisiert 2010/020 ).
Aufgrund der schwierigen Transportbedingungen aus den genannten Ortsteilen der Gemeinde Amt Neuhaus zum Gymnasium Bleckede war und ist diese Entscheidung auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gerechtfertigt.
Das gymnasiale Schulzentrum Dömitz beinhaltet unter einer Schulleitung alle Schulformen vom Primarbereich über die Regionalschule (Klassen 5 10) bis zum gymnasialen Angebot (Klassen 7 12). Das Schulzentrum ist in der Trägerschaft des Landkreises Ludwigslust-Parchim.
Im Schuljahr 2010/2011 besuchten aus dem Amt Neuhaus 4 Kinder das Gymnasium Boizenburg (Übergänge von der RS Neuhaus), 12 das Schulzentrum Dömitz (gymnasiales Angebot), 3 die Förderschulen in Boizenburg und 16 die Berufliche Schule Luwigslust. Der Landkreis Lüneburg zahlte rund 41.000 Gastschulgeld.
Der Besuch des Gymnasiums in Boizenburg ist zurzeit für Schülerinnen und Schüler, die aus der Grundschule kommen, noch nicht möglich. Das Gymnasium in Boizenburg beginnt mit der 7. Klasse. In Mecklenburg-Vorpommern ist nach der Grundschule zunächst eine zweijährige Schulzeit in der Regionalschule vorgeschaltet. Dann erfolgt der Wechsel auf das Gymnasium oder der Schüler/die Schülerin bleibt bis zur 10. Klasse in der Regionalschule.
Das Gymnasium Boizenburg ist in der Trägerschaft des Landkreises Ludwigslust-Parchim, allerdings nicht die dortige Regionalschule. Sie befindet sich in der Trägerschaft der Stadt Boizenburg.
Inzwischen sind die Verhandlungen mit der Stadt Boizenburg soweit gediehen, dass die Verwaltung davon ausgeht, dass zum kommenden Schuljahr 2012/2013 in der Regionalschule Boizenburg auch Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Amt Neuhaus im Rahmen der Kapazität aufgenommen werden können. Es bedarf noch einer Vereinbarung mit der Stadt Boizenburg. Auch für diese Schülerinnen und Schüler muss dann Gastschulgeld entrichtet werden. Der Betrag wird bei rd. 1.000 pro Schüler/in und Jahr liegen und entspricht damit in etwa dem pro Kopf Betrag für das gymnasiale Schulzentrum in Dömitz.
Mit einer entsprechenden Vereinbarung mit der Stadt Boizenburg könnten beide gymnasialen Standorte, Dömitz und Boizenburg, den Schülerinnen und Schülern im gesamten Amt Neuhaus alternativ zum Gymnasium Bleckede angeboten werden.
Gerade die letzten beiden Schuljahre, mit den zum Teil extremen Witterungsverhältnissen im Winter, zeigten, dass die dann notwendigen Beförderungswege über Boizenburg und Lauenburg nach Bleckede für die Schülerinnen und Schüler sehr anstrengend sind. Mit der Öffnung der beiden gymnasialen Standorte Boizenburg und Dömitz würde für viele Schülerinnen und Schüler dieser sehr aufwendige Schulweg zum Gymnasium Bleckede künftig entfallen.
Das zu zahlende Gastschulgeld an den Landkreis Ludwigslust-Parchim wird sich natürlich erhöhen, je mehr Schüler/innen aus dem Amt Neuhaus die Angebote in Boizenburg und Dömitz wahrnehmen. Eine genaue Zahl lässt sich nur sehr schwer prognostizieren. Es müssen die Erfahrungen ab dem Schuljahr 2012/2013 abgewartet werden.
Diesen Kostensteigerungen werden dann aber auch spürbare Einsparungen bzw. Minderausgaben im Bereich der Mietwagenbeförderung und mittelfristig auch im ÖPNV gegenüber stehen. Die räumlich unbegrenzte Freigabe beider Schulstandorte ist insoweit auch wirtschaftlich akzeptabel.
Das gilt auch für die Auswirkungen auf das Gymnasium Bleckede. Das Gymnasium ist 3-zügig geplant und baulich realisiert. Diese 3-Zügigkeit ist nicht gefährdet.
Die Verwaltung schlägt vor, den Besuch der Standorte Boizenburg und Dömitz weiterhin von der vorläufigen gymnasialen Schullaufbahnempfehlung der Grundschule Neuhaus abhängig zu machen. Ferner wird der Landkreis Lüneburg der Stadt Boizenburg bzw. dem Landkreis Ludwigslust-Parchim das Gastschulgeld nur für Schülerinnen und Schüler zahlen, die nach der 6. Klasse der Regionalschulen auch tatsächlich den gymnasialen Zweig in Dömitz bzw. das Gymnasium in Boizenburg besuchen.
Ohne diese Regelung wäre der eigene Schulstandort der Oberschule in Neuhaus stark gefährdet.
