Beschlussvorlage - 2011/347
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl einer/s stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Wieske, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
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Beratung
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11.01.2012
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Sachverhalt
Sachlage:
Neben der/dem gemäß § 71 (8) NKomVG zu bestimmenden Ausschussvorsitzenden ist gemäß § 23 der Geschäftsordnung in Verbindung mit § 71 (8) NKomVG eine stellvertretende Vorsitzende/ein stellvertretender Vorsitzender zu wählen.
Die Wahl erfolgt durch die stimmberechtigten Mitglieder des Schulausschusses für allgemein und berufsbildende Schulen. Wählbar sind nur die dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Schulausschusses für allgemein und berufsbildende Schulen.
Gewählt ist die Person, die die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder auf sich vereinigt.
