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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2011/368

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Zum/zur stellv. Ausschussvorsitzenden wird gewählt….

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Gemäß § 22 der Geschäftsordnung in Verbindung mit § 71 (8) NKomVG ist eine stellvertretende Vorsitzende / ein stellvertretender Vorsitzender aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden Kreistagsabgeordneten zu wählen.

Gewählt ist gemäß § 67 NKomVG die Person, für die die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gestimmt hat.

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13.01.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Touristik - ungeändert beschlossen

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