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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2011/356

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

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Sachverhalt

Sachlage:

Der Teilergebnishaushalt des Fachdienstes Umwelt (Seiten 344 – 353 des Haushaltsplanes) umfasst die Produkte 122-400 (Ordnungsaufgaben der Abfall-, Naturschutz-, Wasser- und Abfallbehörde) und 537-000 (Abfallwirtschaft – eigener Wirkungskreis).

 

Die Ansätze des Produktes 537-000 entsprachen in der Vergangenheit der Gebührenkalkulation für die Müll- und Wertstoffabfuhr. Mit der Gründung der Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zum 02.01.2012 wird diese Aufgabe zu 100% von der GfA wahrgenommen. Damit entfallen entsprechende Ansätze. Im Haushalt enthalten sind nur noch die Personalausgaben und Personalkostenerstattungen, soweit der Landkreis im Namen der GfA Aufgaben für diese übernimmt.

 

Die Ziele für das Jahr 2012 können dem Haushaltsplan entnommen werden und werden in der Sitzung erläutert. Zum Landschaftsrahmenplan erfolgt ein Sachstandsbericht unter einem eigenen Tagesordnungspunkt.

 

Unter der ordentlichen Aufwendung Nr. 18  - Transferaufwendungen sind u.a. die Mittel zur Förderung der Naturschutzverbände enthalten. Der NABU erhält 4.500,- €, der BUND 2.700,- €, alle anderen Verbände einen Grundbetrag von 100,- €, der in begründeten Fällen erhöht werden kann. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass ein entsprechender Antrag gestellt und ein Tätigkeitsbericht für das zurück liegende Jahr vorgelegt wird. Diese institutionelle Förderung hat sich in den letzten 5 Jahren bewährt und erkennt die Verdienste der Verbände für die Öffentlichkeit und die Umwelt an. Zuvor gab es ausschließlich eine Projektförderung, die sowohl für die Verbände als auch die Verwaltung einen deutlich höheren Aufwand bedeutete. Eine Abfrage bei den Verbänden ergab, dass auch von dort der Wunsch besteht, bei der derzeitigen Verfahrensweise zu bleiben. Es wird empfohlen die jetzige Form der Verbandsförderung für die aktuelle Wahlperiode fortzuführen. Ebenfalls enthalten in der Ziffer 18 sind 8.000,- € die für die Kooperation mit der Jägerschaft zur Verfügung gestellt werden. Dies entspricht ca. 5% der Jagdsteuer. Von der Jägerschaft wird im Jahr 2012 eine Förderrichtlinie entworfen und mit dem Landkreis abgestimmt.

 

In Position 15 sind sowohl die zweckgebundenen Ersatzgelder als auch die Mittel für den Umweltschutz des Landkreises enthalten. Bei beiden Kostenblöcken wird versucht, diese vor allem auch als Co-Finanzierungsmittel für Fördergelder (z.B. zur Umsetzung der WRRL und Natura-2000-Richtlinien) einzusetzen. Im Ausschuss wird jährlich ein umfangreicher Bericht über die Verwendung dieser Mittel vorgelegt. Dieser wird in einer der nachfolgenden Sitzungen erfolgen.

 

Insgesamt ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen Änderungen in den Ansätzen. Weitere Einzelheiten können in der Sitzung vorgetragen werden.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

18.01.2012 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz - zur Kenntnis genommen

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