Beschlussvorlage - 2011/365
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl einer/eines stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnung
- Bearbeitung:
- Annette Harneit
- Beteiligt:
- Fachbereich Bauen, Umwelt & Ordnung
- Verantwortlich:
- Trost, Heinz-Otto
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
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Kenntnisnahme
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30.01.2012
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Sachverhalt
Sachlage:
Neben der/dem gemäß § 71 (8) NKomVG zu bestimmenden Ausschussvorsitzenden ist gemäß § 23 der Geschäftsordnung in Verbindung mit § 71 (8) NKomVG ein/e stellvertretende/r Vorsitzende/r zu wählen.
Die Wahl erfolgt durch die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten. Wählbar sind nur die dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Ausschusses für Feuer-, Katastrophenschutz- und Ordnungsangelegenheiten.
Gewählt ist die Person, die die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder auf sich vereinigt.









