Beschlussvorlage - 2011/374
Grunddaten
- Betreff:
-
Anträge auf Gewährung von Kreiszuschüssen für die Beschaffung von digitalen Funkgeräten;hier: Anträge der Hilfsorganisationen ASB, DLRG und DRK
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnung
- Bearbeitung:
- Annette Harneit
- Beteiligt:
- Fachbereich Bauen, Umwelt & Ordnung
- Verantwortlich:
- Trost, Heinz-Otto
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
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Kenntnisnahme
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30.01.2012
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Sachverhalt
Sachlage:
Im Zuge der bundesweiten Einführung des Digitalfunks wird auch im Landkreis Lüneburg 2011/2012 das Funknetz vom analogen auf den digitalen Funkbetrieb schrittweise umgestellt. Neben den Kommunen sind nun auch die Hilfsorganisationen gezwungen, rechtzeitig für Ersatz der vorhandenen Geräte zu sorgen, was mit erheblichen Anschaffungskosten verbunden ist. Der Verwaltung des Landkreises Lüneburg liegen in diesem Zusammenhang nachstehende Zuschussanträge vor:
1. Antrag der DLRG vom 31.10.2010 über 15.000,00 zu Kosten von rd. 27.000,00
2. Antrag des DRK vom 14.12.2010 über 6.500,00 zu Kosten von rd. 13.000,00
3. Antrag des ASB vom 01.11.2011 über 7.100,00 zu Kosten von rd. 14.000,00 .
Alle drei Hilfsorganisationen wirken vorrangig im Katastrophenschutz des Landkreises Lüneburg mit. Die vorgesehenen Beschaffungen stellen deshalb aus der Sicht des Landkreises Lüneburg als untere Katastrophenschutzbehörde ein förderungswürdiges Vorhaben dar.
Aufgrund des Zuschussantrages der DLRG wurde von der Verwaltung im Investitionshaushalt 2011 ein Betrag in Höhe von 15.000,00 für die Beschaffung digitaler Funkgeräte eingestellt. Weitere Haushaltsmittel stehen hierfür nicht zur Verfügung.
Gemessen an der unterschiedlichen Höhe der Investitionskosten bei der Beschaffung der Digitalfunkgeräte und der Tatsache, dass die DLRG auch von anderen Stellen (Gemeinde Scharnebeck: 1.000,00 , Gemeinde Adendorf: 2.000,00 ) in dieser Angelegenheit gefördert wird, empfiehlt die Verwaltung, von den vorhandenen Kreismitteln der DLRG einen Zuschuss in Höhe von 8.000,00 und dem ASB und DRK jeweils einen Zuschuss in Höhe von 3.500,00 zur Verfügung zu stellen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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247,9 kB
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