Beschlussvorlage - 2012/004
Grunddaten
- Betreff:
-
Notärztliche Versorgung im Landkreis Lüneburg
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnung
- Bearbeitung:
- Annette Harneit
- Beteiligt:
- Fachbereich Bauen, Umwelt & Ordnung; Ordnung
- Verantwortlich:
- Trost, Heinz-Otto
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
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Kenntnisnahme
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30.01.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Notarztstandort Ellringen, an dem das zweite Notarzteinsatzfahrzeug derzeit in der Zeit von 16:00 bis 23:00 Uhr stationiert ist, wird zur Optimierung des Einsatzgebietes in den Raum Neetze verlegt.
Der Bedarfsnotarzt Dr. Schwarze wird auch weiterhin zur Unterstützung des öffentlichen Rettungsdienstes eingesetzt.
Sachverhalt
Sachlage:
Auf der Basis einer Organisationsuntersuchung des Notarztdienstes im Landkreis Lüneburg, welche das Büro Forplan Dr. Schmiedel GmbH, Bonn, im Jahr 2008 durchgeführt hat, wurde die Notarztvorhaltung im Landkreis Lüneburg im Einvernehmen mit den Krankenkassen als Kostenträger dahingehend optimiert, dass seit dem 01.07.2009 täglich in der Zeit von 7:00 bis 23:00 Uhr ein zweites Notarzt-Einsatz-Fahrzeug (NEF) zusätzlich zu dem bereits seit Jahren vorhandenen ersten NEF, welches rund um die Uhr am Städtischen Klinikum Lüneburg stationiert ist, vorgehalten wird.
Im Rahmen der Organisationsuntersuchung war festgestellt worden, dass aufgrund der Erreichbarkeiten und der Eintreffzeiten im Landkreis Lüneburg die Notarztversorgung von Lüneburg aus gesehen radial nach außen deutlich abnahm mit Eintreffzeiten über 15 bis über 30 Minuten. Dies galt insbesondere für den östlichen Teil des Landkreises. Gleichzeitig wurde aber auch festgestellt, dass der Einsatzschwerpunkt unabhängig von der Frage der zeitlichen Erreichbarkeit im Bereich der Stadt Lüneburg und den unmittelbar angrenzenden Randgemeinden lag. Somit wurden ein deutlicher Optimierungsbedarf und ein Mehrbedarf in der Notarztversorgung für den Landkreis Lüneburg gesehen.
Letztendlich wurde zum 01.07.2009 eine Regelung umgesetzt, deren Eckpunkte auf folgenden Überlegungen beruhen:
1. Stationierung des zweiten NEF am Städtischen Klinikum Lüneburg täglich von 7:00 bis 16:00 Uhr: Gerade am Tage liegt der Einsatzschwerpunkt für das Notarztsystem im Bereich der Stadt Lüneburg inklusive der angrenzenden Randgemeinden, da hier die meisten Menschen wohnen. Am Tage kann seitens der Rettungsleitstelle zusätzlich zum eigenen Notarztsystem ergänzend auf die umliegenden Rettungshubschrauber zurückgegriffen werden. Diese können insbesondere die Randbereiche des Landkreises Lüneburg oftmals schneller erreichen als ein Boden gebundener Notarzt (NEF). Eine Stationierung des zweiten NEF am Städtischen Klinikum Lüneburg hat den Vorteil, dass das ärztliche Personal parallel im Tagesdienst des Klinikums eingesetzt werden kann, wodurch die Personalkosten im Bereich des Notarztdienstes reduziert werden können.
2. Stationierung des zweiten NEF an der Rettungswache Ellringen täglich von 16:00 bis 23:00 Uhr: Nach Sonnenuntergang kann die Rettungsleitstelle nicht mehr auf die Rettungshubschrauber zurückgreifen, sodass die notärztliche Versorgung in den Randbereichen des Landkreises Lüneburg im Hinblick auf die Eintreffzeit deutlich abnimmt. Durch die Verlegung des zweiten NEF auf die Rettungswache Ellringen wird die zeitliche Erreichbarkeit im östlichen Kreisgebiet entsprechend verbessert.
3. In der Zeit von 23:00 bis 7:00 Uhr wird bislang auf ein zweites NEF verzichtet, da die Einsatzhäufigkeit und damit auch die Zahl der zeitgleich stattfindenden Notarzteinsätze (Duplizitäten) deutlich geringer ist als während der beiden anderen Zeitintervalle. Eine Vorhaltung des zweiten NEF rund um die Uhr war in wirtschaftlicher Hinsicht bisher nicht vertretbar.
Im Rahmen der Evaluierung des Systems auf der Grundlage der Einsatzzahlen für den Zeitraum 01.07.2009 30.06.2010 war festgestellt worden, dass sich das System grundsätzlich bewährt hat und deshalb beibehalten werden soll. Auf die Beschlussvorlage 2010/283 wird insoweit Bezug genommen. Der Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten hatte anlässlich seiner Sitzung am 02.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit den Krankenkassen über eine Ausweitung der Vorhaltung des zweiten NEF auf den Zeitraum 23:00 bis 7:00Uhr sowie eine Verlegung des Notarztstandortes in Richtung Neetze im Zeitraum 16:00 bis 7:00 Uhr zu führen.
Außerdem wird die Verwaltung gebeten, in diesem Zusammenhang zu prüfen, welche Vorteile sich aus dem Einsatz des Bedarfs-Notarztes Dr. Schwarze für die Notarztversorgung im Landkreis Lüneburg ergeben.
1. Ausweitung der Vorhaltung des zweiten NEF auf 24 Stunden
Eine Ausweitung der Vorhaltung des zweiten NEF auf den Zeitraum von 23:00 Uhr bis 7:00 Uhr und damit auf 24 Stunden ließ sich im Rahmen der Budgetverhandlungen mit den Krankenkassen für die Jahre 2011 und 2012 nicht realisieren. Alleine die für den Bereich der Notarztgestellung anzusetzenden Mehrkosten des Städtischen Klinikums Lüneburg hätten sich auf 160.000,00 belaufen, bei den Beauftragten ASB und DRK wären zudem weitere Kosten in Höhe von ca. 40.000,00 entstanden. Demgegenüber steht ein Einsatzaufkommen von durchschnittlich weniger als drei Notarzteinsätzen im Zeitraum 23:00 7:00 Uhr, welches rein rechnerisch von dem in Lüneburg stationierten NEF abgearbeitet werden kann. Somit waren die genannten erheblichen Mehrkosten letztendlich auch nicht zu rechtfertigen. Weitere Verhandlungen zu einem späteren Zeitpunkt über eine Ausweitung der Vorhaltezeiten sind allerdings nicht grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Einsatzzahlen in den Nachtstunden in der Zukunft entsprechend zunehmen sollten.
2. Verlegung des Notarztstandortes in Richtung Neetze im Zeitraum 16:00 23:00 Uhr
Das zweite NEF wurde seinerzeit im Zeitraum 16:00 23:00 Uhr in Ellringen stationiert, um die Erreichbarkeit im östlichen Landkreis zu optimieren. Ausschlaggebend für die Standortwahl Ellringen war allerdings keine detaillierte Erreichbarkeitsuntersuchung sondern ganz einfach die Tatsache, dass dort bereits eine Rettungswache eingerichtet war.
Eine differenzierte Analyse der Zahlen und Daten zeigt nunmehr, dass der Anteil der Bevölkerung des Landkreises Lüneburg (ohne Neuhaus), der im Ausrückbereich des Standortes Ellringen liegt, bei lediglich etwa 13 % liegt. Hinsichtlich der Flächenabdeckung werden nur ca. 37 % des Kreisgebietes (ohne Neuhaus) vom Standort Ellringen aus versorgt. Daraus folgt dann auch, dass das Einsatzaufkommen im Ausrückbereich Ellringen im Zeitraum 16:00 23:00 Uhr gerade einmal 15 % des Gesamteinsatzaufkommens (ohne Neuhaus) beträgt.
Das fast sechsmal höhere Einsatzaufkommen im Ausrückbereich des Notarztstandortes Lüneburg und das fast doppelt so große Einsatzgebiet führen dazu, dass es hier deutlich öfter zu Duplizitäten (zeitgleiche Notarzteinsätze) kommt. Hier ist es dann schon jetzt häufig notwendig, das zweite NEF vom Standort Ellringen abzuziehen und zurück in Richtung Lüneburg zu holen, was jeweils mit einer Anfahrtszeit von 20 Minuten oder mehr verbunden ist.
Diese Zahlen belegen, dass das zweite NEF in Ellringen ungünstig stationiert ist. Einerseits ist das Einzugsgebiet vergleichsweise klein mit entsprechend geringem Einsatzaufkommen, andererseits ist die Fahrzeit Richtung Lüneburg im Falle von Duplizitäten sehr hoch.
Somit ließe sich die Versorgung des gesamten Landkreises für alle Bürgerinnen und Bürger deutlich verbessern, wenn man das Einsatzgebiet und das Einsatzaufkommen des zweiten NEF vergrößern und somit das erste NEF weiter entlasten würde.
Würde man das zweite NEF an einem Standort positionieren, von dem aus das Einsatzgebiet der Rettungswachen Ellringen und Bockelkathen erreicht werden könnte, so würde dieses einer flächenmäßigen Abdeckung von 51,2 % des Kreisgebietes (ohne Neuhaus) entsprechen. Der Bevölkerungsanteil in diesem Gebiet sowie auch das Einsatzaufkommen würden dann immerhin jeweils ca. 24 % betragen.
Gleichzeitig würde der Standort aber vermutlich auch ein paar Kilometer näher an der Stadt Lüneburg und ihren dicht besiedelten Randgemeinden liegen, was zur Folge hätte, dass Duplizitäten in diesem Bereich viel effektiver bedient werden könnten. Während das Gebiet, das innerhalb von 15 Minuten erreicht werden kann, von Ellringen aus gesehen kurz hinter Barendorf endet und selbst Wendisch Evern, Adendorf oder Scharnebeck nicht mehr mit einbezieht, ließen sich aber zum Beispiel von einem Notarztstandort Neetze aus die komplette östliche Hälfte der Stadt Lüneburg sowie die Orte Deutsch Evern, Wendisch Evern, Adendorf und Scharnebeck innerhalb von 15 Minuten erreichen, falls das erste NEF nicht verfügbar wäre. Somit würde sich die notärztliche Versorgung von mindestens 45.000 Menschen in diesem Bereich noch einmal deutlich verbessern.
Insgesamt würden dann rund 85.000 Menschen durch das zweite NEF innerhalb von 15 Minuten erreicht werden können (unabhängig vom festgelegten Einsatzgebiet), während es momentan von Ellringen aus gerade einmal ca. 26.000 Menschen sind. Besonders hervorzuheben ist dabei noch einmal, dass insbesondere die dicht besiedelten Gebiete um die Stadt Lüneburg, die gleichzeitig natürlich auch der Einsatzschwerpunkt sind, bei Bedarf von zwei NEF-Standorten aus zeitgerecht erreicht werden könnten.
Für die Samtgemeinde Dahlenburg würde sich die Situation bei einer Verlegung des Notarztstandortes von Ellringen zum Beispiel in Richtung Neetze geringfügig verschlechtern, weil sich die Grenze der 15-minütigen Erreichbarkeit in Richtung Westen bis kurz hinter Dahlenburg verschieben und damit Nahrendorf ausklammern würde. Allerdings ist die dem gegenüberstehende Verbesserung für die übrige Bevölkerung im Landkreis Lüneburg, gemessen an der Zahl der dadurch zu erreichenden Menschen und der Einsatzhäufigkeit, um ein Vielfaches höher.
Davon abgesehen ist die hier angenommene Eintreffzeit des NEF innerhalb von 15 Minuten am Einsatzort ohnehin nur ein rechnerisches Hilfsmittel und wäre ein sehr ambitioniertes Ziel für den Landkreis Lüneburg. Denn das Nds. Rettungsdienstgesetz schreibt keine Frist für das Eintreffen des NEF vor. Der Gesetzgeber gibt vielmehr nur eine Hilfsfrist von 15 Minuten für den Rettungsdienst insgesamt vor, welche im gesamten Kreisgebiet (wie auch in anderen Landkreisen) durch die vorhandenen Rettungswachen flächendeckend erreicht wird. Da eine komplette Abdeckung des gesamten Landkreises Lüneburg mit zwei NEF innerhalb von 15 Minuten ohnehin gar nicht möglich wäre, sollte es aber das Ziel sein, möglichst viele Menschen von den vorhandenen Ressourcen profitieren zu lassen.
3. Vorteile aus dem Einsatz des Bedarfs-Notarztes Dr. Schwarze für die Notarztversorgung im Landkreis Lüneburg
Der Bedarfs-Notarzt Dr. Schwarze wird derzeit immer dann eingesetzt, wenn ein reguläres Notarzt besetztes Rettungsmittel (NEF, RTH) bei Einsätzen mit Notarztindikation nicht schneller als er an der Einsatzstelle sein kann. Bei jeder Notarztindikation wird dann auch das reguläre NEF alarmiert und übernimmt den Patienten nach Erstversorgung durch den RTW und Dr. Schwarze.
Für diese ca. 150 Notarzteinsätze pro Jahr bekommt Dr. Schwarze rund 30.000,-- , Diese Summe wird vom Landkreis Lüneburg aus Steuermitteln bezahlt, da diese Kosten außerhalb des regulären Rettungssystems liegen und nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden können.
Dr. Schwarze soll auch zukünftig als Bedarfsnotarzt eingesetzt werden, allerdings ist nach der weiteren Optimierung des Rettungssystems davon auszugehen, dass sich die Einsatzzahlen reduzieren werden.









