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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2012/002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag: Keine Beschlussempfehlung

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

Neben der/dem gemäß § 71 (8) NKomVG zu bestimmenden Ausschussvorsitzenden ist gemäß § 23 der Geschäftsordnung in Verbindung mit § 71 (8) NKomVG eine stellvertretende Vorsitzende/ein stellvertretender Vorsitzender zu wählen.

 

Die Wahl erfolgt durch die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung. Wählbar sind nur die dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Ausschusses für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung.

 

Gewählt ist die Person, die die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder auf sich vereinigt.

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Beschlüsse

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06.02.2012 - Ausschuss für Erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung - ungeändert beschlossen

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