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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2012/009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Zwischen dem Landkreis Lüneburg und der WLG wird die vorliegende Vereinbarung über die Zahlung von Zuschüssen für einen Zeitraum von 2 Jahren und zwar vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2013 geschlossen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

Bei der Neustrukturierung der Wirtschaftsförderung und der Organschaft mit der Sparkasse Lüneburg  im Jahre 2001 wurde zwischen dem Landkreis Lüneburg und der WLG eine Vereinbarung über die Zahlung von jährlichen Zuschüssen geschlossen. Diese Vereinbarung wurde zuletzt im Jahr 2009 geändert bzw. angepasst und hatte eine Gültigkeit vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2013.

Auch die Hansestadt Lüneburg und die W.LG haben eine entsprechende Vereinbarung miteinander geschlossen.

 

Es ist nunmehr erforderlich, die vorhandene Zuschussvereinbarung anzupassen, da sich aufgrund des Arbeitsplatzwechsels von Frau Gerber (im Sommer 2011) zur Hansestadt Lüneburg die Finanzierungsanteile geändert haben.

 

In den vergangenen Jahren wurden der WLG im Rahmen der EU-Förderung zusätzliche Aufgaben übertragen, z.B. die Koordinierung von EU-Infrastrukturvorhaben oder die Abwicklung des KMU-Förderprogramms ProRegio. Diese Aufgaben innerhalb der W.LG hat Frau Gerber  wahrgenommen. Die bisherige Aufgabenverteilung innerhalb der W.LG bis zu diesem Wechsel ist in dem beiliegenden Organigramm (Anlage 2) dargestellt.

 

Die Personalkosten für Frau Gerber als Beamtin des Landkreises hatte während der Personalgestellung an die W.LG weiterhin der Landkreis gezahlt, so dass eine anteilige Kürzung der Zuschusszahlungen in Höhe von 20.000 EUR an die W.LG erfolgte.

Insoweit ist nach dem Wechsel von Frau Gerber zur Hansestadt Lüneburg nun wieder der bisher (vor 2007) gezahlte Zuschussbetrag an die W.LG in Höhe von 210.000 EUR zu entrichten.

 

Weitere Änderungen gegenüber der bisherigen Vereinbarung ergeben sich durch die aktualisierte Fassung (Anlage 1) nicht.

 

Die Laufzeit der bisherigen Zuschussvereinbarung war wegen der o. g. Personalgestellung und der Aufgabenübertragung an die Laufzeit der jetzigen EU-Förderperiode bis Dezember 2013 gekoppelt. Diese Regelung sollte aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt beibehalten werden.

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Anlagen

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20.02.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Touristik - ungeändert beschlossen

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