Beschlussvorlage - 2012/033
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung des Verwaltungsabkommens über die Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Inga Masemann
- Verantwortlich:
- Paschen, Detlev
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
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Beratung
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20.02.2012
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachlage:
Die MRH als Institution ist eine informelle Verwaltungskooperation der Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig Holstein sowie der genannten vierzehn Kreise bzw. Landkreise um Hamburg herum.
Sie dient als Plattform für die Länder- und Verwaltungsebenen übergreifende Zusammenarbeit und beruht auf den Prinzipien Konsens (der Träger) und Freiwilligkeit (der mitwirkenden Akteure). Diese Plattform wird flankiert von eigenständigen Organisationen wie der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV), der Hamburg Marketing GmbH (HMG) dem Wirtschaftsförderungsrat, Clustermanagement Initiativen (z. B. Logistik, Ernährungswirtschaft) und dem Verein Naherholung im Umland Hamburg. Sie alle spielen bei der Umsetzung gemeinsamer Ziele eine wichtige Rolle.
Die Metropolregion Hamburg (MRH) umfasst gegenwärtig die Freie und Hansestadt Hamburg, die niedersächsischen Landkreise Cuxhaven, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Rotenburg, Heidekreis, Stade und Uelzen und die schleswig-holsteinischen Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn. In ihr leben etwa 4,3 Mio Einwohner, auf einer Fläche von 17.700 qkm (zum Vergleich: LK LG mit 177.500 EW auf 1.323 qkm).
2009/2010 haben das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Landkreise Ludwigslust und Nordwestmecklenburg, der Kreis Ostholstein sowie die kreisfreien Städte Lübeck und Neumünster einen Beitritt zur Kooperation Metropolregion Hamburg beantragt. In seiner Sitzung am 1. Juli 2011 forderte der Lenkungsausschuss der MRH die Träger auf, das Aufnahmeverfahren zu beginnen und beschloss, die Überarbeitung des Verwaltungsabkommens über die Zusammenarbeit in der MRH i. d. F. vom 09.09.2009 zu beginnen.
Ein zeitgleicher Aufnahmeantrag der Hansestadt Lüneburg wurde unter Hinweis auf deren Kreiszugehörigkeit, im Unterschied zu Lübeck und Neumünster, abgelehnt.
Die Beitrittswünsche belegen die positive Außenwahrnehmung der über Jahrzehnte gewachsenen Verwaltungskooperation MRH und das strategische Interesse, die Zusammenarbeit in der Region auszubauen.
Aus Sicht der Länder vollzieht die Erweiterung verschiedene großräumige Entwicklungen nach:
Die A 20 soll die Region Lübeck und die Unterelberegion wirtschaftlich näher zusammen bringen. Mit der geplanten Querung des Fehmarnbelt entstünde eine neue ´Achse´ Hamburg Kopenhagen, mit Lübeck als einem zentralen Verkehrsknotenpunkt und einer Anbindung der Metropolregion an die Ostsee.
Durch die Aufnahme des Landkreises Nordwestmecklenburg und des Altkreises Ludwigslust wird die vorherrschende Ausrichtung WestMecklenburgs auf Hamburg aufgegriffen. Damit soll auch die norddeutsche Länderallianz gestärkt werden, z. B. im Hinblick auf die Bundesverkehrswegeplanung.
Aus der Perspektive der niedersächsischen Landkreise stärkt die Erweiterung der Kooperation nach Osten die Zusammenarbeit mit dem Landkreis Ludwigslust Parchim (Altkreis Ludwigslust). Dieser ist schon heute in verschiedene Kooperationen mit den Landkreisen Lüneburg, Harburg u. Lüchow Dannenberg eingebunden. Jüngstes Beispiel ist das Projekt Wassertourismus Elbe, welches alle vier Länder in der Metropolregion einbezieht.
Die Erweiterung der Metropolregion Hamburg erfordert neben einem neuen Staatsvertrag zwischen den beteiligten Ländern die Angleichung des Verwaltungsabkommens an den neuen Zuschnitt der Region (s. Anlage).
Die textlichen Änderungen gegenüber der letzten Fassung des Abkommens sind im neuen Entwurf farblich hervorgehoben (s. Anlage). Sie betreffen
- die Aufnahme der beitretenden Körperschaften in die Liste der Vertragspartner u. die entsprechende Anpassung des Kooperationsraumes (Artikel 1, 3);
- die Regelung der finanziellen und personellen Beiträge der neuen Mitglieder (Artikel 8);
- die Anpassung der Ziele und Schwerpunkte der Zusammenarbeit an den vom Regionsrat 2010 verabschiedeten Strategischen Handlungsrahmen 2011 2013 (s. Anlage; Artikel 2);
- den Wechsel der Entscheidungskompetenz über die Förderfonds Richtlinien vom Regionsrat zum Lenkungsausschuss (Artikel 4);
- eine Reduzierung der Anzahl der Ländervertreter im Lenkungsausschuss;
- die Möglichkeit aller Träger (Vertragspartner), Anliegen im Lenkungsausschuss direkt vorzubringen (Artikel 4, Abs. 7).
Die Stärkung der kommunalen Mitsprache im Lenkungsausschuss ist aus Landkreis Sicht ausdrücklich zu begrüßen.
Es ist geplant, das Verwaltungsabkommen parallel zum Staatsvertrag zwischen den beteiligten vier Ländern auf der Sitzung des Regionsrates am 20. April durch die Landräte und Bürgermeister der kreisfreien Städte unterzeichnen zu lassen. Es soll gemeinsam mit dem Staatsvertrag nach dessen erfolgreicher Ratifizierung in Kraft treten; voraussichtlich am 1. Mai 2012.
Die dargestellten Änderungen im Verwaltungsabkommen haben keine Auswirkungen auf den Haushalt des Landkreises Lüneburg. Der Haushaltsansatz für 2012 beträgt unverändert gegenüber 2011 - 17.000 Euro.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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228,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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78,6 kB
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