Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2011/377

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

1.                  Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vereinbarung gemäß § 104 Abs. 3 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) mit der Hansestadt Lüneburg zu treffen, der zufolge Schülerinnen und Schüler aus der Fläche des Landkreises und der Hansestadt Lüneburg gleichberechtigten Zugang zur Integrierten Gesamtschule in Embsen ermöglicht wird.

2.                  Sobald diese Vereinbarung geschlossen ist, legt die Verwaltung eine Schulbezirkssatzung für die IGS Embsen gemäß Anlage II zu dieser Vorlage dem Kreistag zur Beschlussfassung vor.

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 24.04.2012:

Die Satzung über die Festlegung eines Schulbezirks für die IGS Embsen wird in der vorliegenden Form beschlossen.

Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 03.05.2012:

1.                  Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vereinbarung gemäß § 104 Abs. 3 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) mit der Hansestadt Lüneburg (Anlage 1) zu treffen, derzufolge Schülerinnen und Schüler aus der Fläche des Landkreises und der Hansestadt Lüneburg gleichberechtigten Zugang zur Integrierten Gesamtschule in Embsen ermöglicht wird.
Die Satzung über die Festlegung eines Schulbezirks für die IGS Embsen (Anlage 2) wird in der vorliegenden Form beschlossen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

 

Mit Verfügung vom 30.11.2011 hat die Niedersächsische Landesschulbehörde die Errichtung einer Integrierten Gesamtschule am Standort Embsen, zunächst mit den Schuljahrgängen 5 – 10, zum 01.08.2012 genehmigt.

Gleichzeitig laufen der Hauptschulzweig der Grund- und Hauptschule Embsen sowie die Realschule Embsen entsprechend aus, d. h., dass an den genannten Schulen ab dem Schuljahr 2012/13 keine Neueinschulungen mehr in die Klasse 5 erfolgen.

Neben den bautechnischen Planungen bedarf es noch einer Regelung zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus der Fläche des Kreises und der Hansestadt Lüneburg an der IGS Embsen.

 

Vor dem Start der ersten IGS im Landkreis Lüneburg am Standort Kaltenmoor in der Hansestadt Lüneburg zum Schuljahresbeginn 2009/2010 hatten Landkreis und Hansestadt Lüneburg gemäß § 104 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) vereinbart, Schülerinnen und Schüler aus der Hansestadt Lüneburg und aus der Fläche des Landkreises Lüneburg gleichberechtigten Zugang zur IGS in Kaltenmoor zu sichern.

Nach Abschluss dieser Vereinbarung erließ der Rat der Hansestadt Lüneburg als Schulträger für die IGS Kaltenmoor einen Schulbezirk, der das Gebiet der Hansestadt und darüber hinaus das Gebiet des gesamten Landkreises Lüneburg umfasst. Der Landkreis Lüneburg hatte sich im Rahmen der Vereinbarung hiermit einverstanden erklärt.

Auf diese Weise haben die Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Landkreis Lüneburg die Chance sich an der IGS Kaltenmoor anzumelden. Auch in einem eventuell notwendig werdenden Losverfahren (bei mehr Anmeldungen als Aufnahmekapazität) werden Schülerinnen und Schüler aus der Hansestadt nicht bevorzugt behandelt.

 

Nach Gesprächen mit der Verwaltung der Hansestadt Lüneburg und der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung Lüneburg, schlägt die Verwaltung vor, eine entsprechende Regelung auch für die in Trägerschaft des Landkreises zu errichtende IGS Embsen zu treffen.

 

Der Vereinbarungsentwurf ist als Anlage I dieser Vorlage beigefügt.

Sobald diese Vereinbarung von beiden Schulträgern unterschrieben ist, kann der Kreistag die im Entwurf als Anlage II beigefügte Schulbezirkssatzung für die IGS Embsen beschließen.

Geplant ist hierfür die Kreistagssitzung am 07.05.2012.

 

Ergänzende Sachlage vom 24.04.2012:

 

Der Schulgrundsatzausschuss von Hansestadt und Landkreis Lüneburg hat dem Vereinbarungsentwurf und dem Entwurf der Schulbezirkssatzung für die IGS Embsen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.

 

Der Entwurf der Satzung über die Festlegung eines Schulbezirks kann in der vorliegenden Form beschlossen werden. Inzwischen liegt der Verwaltung hierzu auch die formelle Zustimmung des Kreiselternrates vor.

 

Die Schulbezirkssatzung soll zum 07.06.2012 – Erscheinungsdatum des Amtsblattes – in Kraft treten. Zum 19. und 20.06.2012 erfolgen dann die Anmeldungen an allen allgemeinbildenden, kreiseigenen Schulen für das Schuljahr 2012/2013.

 

Ergänzende Sachlage vom 03.05.2012:

 

Der Beschlussvorschlag wurde zur besseren Übersichtlichkeit aktualisiert

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

27.02.2012 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.05.2012 - Kreistag - ungeändert beschlossen

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung