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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2004/058

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Einrichtung eines 10. Schuljahres an der Hauptschule Neuhaus wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachlage:

Gemäß § 9 Absatz 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes in der Fassung vom 03. März 1998 (Niedersächsisches GVBl. Seite 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 02. Juli 2003 (Niedersächsisches GVBl. Seite 244), kann an Hauptschulen eine 10. Klasse eingerichtet werden. Der Besuch dieser 10. Klasse ist freiwillig.

 

Die Gesamtkonferenz der Haupt- und Realschule mit Orientierungsstufe Neuhaus hat in der Sitzung am 15.03.2004 einstimmig beschlossen, die Einführung des 10. Schuljahres für die Hauptschule Neuhaus zum Schuljahr 2004/2005 zu beantragen. Die Lage auf dem Lehrstellenmarkt hat sich in den letzten Jahren besonders für die Abgänger der Hauptschule verschlechtert, so dass die Eltern und Schüler einen längeren Schulbesuch in Neuhaus wünschen. Der Hauptschule wäre es somit möglich, den Schülern noch länger Kompetenzen zu vermitteln, die sie in die Lage versetzen, ein eigenverantwortlich gestaltetes Leben zu führen und gleichzeitig die Möglichkeiten der Durchlässigkeit der Schulen zu nutzen. Für die Entwicklung dieser jungen Leute wären die längere Bindung an den Heimatort und der kürzere Schulweg ein Gewinn.

 

Aus Sicht des Schulträgers gibt es keine Bedenken für die Errichtung der 10. Klasse. Räumliche Engpässe sind nicht gegeben.

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26.04.2004 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen - zur Kenntnis genommen

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