Beschlussvorlage - 2004/058
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer 10. Klasse an der Hauptschule Neuhaus
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Thielert, Hartmut
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
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Beratung
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26.04.2004
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Sachverhalt
Sachlage:
Gemäß § 9 Absatz 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes in der
Fassung vom 03. März 1998 (Niedersächsisches GVBl. Seite 137), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 02. Juli 2003 (Niedersächsisches GVBl. Seite
244), kann an Hauptschulen eine 10. Klasse eingerichtet werden. Der Besuch
dieser 10. Klasse ist freiwillig.
Die Gesamtkonferenz der Haupt- und Realschule mit
Orientierungsstufe Neuhaus hat in der Sitzung am 15.03.2004 einstimmig
beschlossen, die Einführung des 10. Schuljahres für die Hauptschule Neuhaus zum
Schuljahr 2004/2005 zu beantragen. Die Lage auf dem Lehrstellenmarkt hat sich
in den letzten Jahren besonders für die Abgänger der Hauptschule
verschlechtert, so dass die Eltern und Schüler einen längeren Schulbesuch in
Neuhaus wünschen. Der Hauptschule wäre es somit möglich, den Schülern noch
länger Kompetenzen zu vermitteln, die sie in die Lage versetzen, ein
eigenverantwortlich gestaltetes Leben zu führen und gleichzeitig die
Möglichkeiten der Durchlässigkeit der Schulen zu nutzen. Für die Entwicklung
dieser jungen Leute wären die längere Bindung an den Heimatort und der kürzere
Schulweg ein Gewinn.
Aus Sicht des Schulträgers gibt es keine Bedenken für die
Errichtung der 10. Klasse. Räumliche Engpässe sind nicht gegeben.









