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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2012/048

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg stimmt der Rechtsauffassung der Hansestadt Lüneburg zu, wonach sie bereits Schulträgerin weiterführender Schulen ist und damit auch für die neue Schulform der Oberschule keiner förmlichen Übertragung der Schulträgerschaft nach § 102 Absatz 3 NSchG bedarf.

 

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Sachverhalt

Sachlage:

 

Mit der als Anlage beigefügten Mail hat die Niedersächsische Landesschulbehörde den Landkreis Lüneburg über den Sachstand zur Umwandlung der HRS am Kreideberg in eine Oberschule informiert. Darüber hinaus bittet die Nds. Landesschulbehörde den Landkreis um Zustimmung zur Rechtsauffassung der Hansestadt hinsichtlich der Schulträgerschaft.

 

Bereits bei der Errichtung der IGS am Standort Kaltenmoor hatte sich der Landkreis Lüneburg der Rechtsauffassung angeschlossen, dass die Hansestadt Lüneburg aufgrund einer früheren Übertragungsverfügung des Regierungspräsidenten Lüneburg die Errichtung weiterer, auch neuer weiterführender Schulformen, als Schulträgerin beantragen kann.

 

Im Rahmen der Genehmigung der IGS Kaltenmoor gab es einen entsprechenden Beschluss des Kreisausschusses.

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, auch im laufenden Verfahren zur Umwandlung in der HRS am Kreideberg in eine Oberschule entsprechend zu verfahren und die Zustimmung zu erteilen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.02.2012 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen - ungeändert beschlossen

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