Beschlussvorlage - 2012/050
Grunddaten
- Betreff:
-
Inklusion; Auswirkungen auf die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen(im Stand der 2. Aktualisierung vom 03.05.2012)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Michael Wieske
- Beteiligt:
- Verwaltungsleitung
- Verantwortlich:
- Wieske, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
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Beratung
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27.02.2012
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
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Beratung
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17.04.2012
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Schulgrundsatzausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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07.05.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Beschlussempfehlung ergibt sich aus der Diskussion.
Beschlussempfehlung des Schulausschusses vom 27.02.2012 und KA-Beschluss vom 19.03.2012:
Die Verwaltung wird beauftragt, in formale Gespräche mit der Hansestadt Lüneburg (und den weiteren Beteiligten) über die Zukunft der Förderschulen L am Standort Lüneburg einzutreten. Dabei ist zu berücksichtigen:
1. Dass vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Veränderungen des Schulgesetzes im Hinblick auf die Inklusion ab Schuljahr 2013/2014 die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern nur noch an der Johannes-Rabeler-Schule erfolgen sollte und deshalb an der Schule an der Schaperdrift ab Schuljahr 2012/2013 keine Schülerinnen und Schüler neu aufgenommen werden.
2. Um die Kontinuität für die derzeitigen Schülerinnen und Schüler an der Schule an der Schaperdrift zu gewährleisten, können diese die Schule bis zum Ende ihrer Schulzeit weiterhin besuchen.
3. Die Zusammenarbeit mit den Kooperationsklassen für Körperbehinderte sollte weiterhin sichergestellt bleiben.
4. Die Johannes-Rabeler-Schule und die Schule an der Schaperdrift werden zu Förderzentren entwickelt und die Kurt-Löwenstein-Schule ist von vornherein in diese konzeptionellen Überlegungen einzubeziehen und zu beteiligen.
5. Es ist zu klären, ob und in welcher Weise die Schule an der Schaperdrift, wenn sie über keine Schülerinnen und Schüler am Standort mehr verfügt, als Förderzentrum erhalten bleiben kann.
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 19.03.2012:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Hansestadt Lüneburg eine Vereinbarung auf Grundlage des beigefügten Entwurfes abzuschließen.
Danach ist zum 01.08.2012 die auslaufende Aufhebung des Förderschulzweiges Lernen der Förderschule an der Schaperdrift und Umwandlung in ein Förderzentrum bei der Nds. Landesschulbehörde gemäß § 106 NSchG zu beantragen.
Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 03.05.2012:
I. Die Verwaltung wird beauftragt, in formale Gespräche mit der Hansestadt Lüneburg (und den weiteren Beteiligten) über die Zukunft der Förderschulen L am Standort Lüneburg einzutreten. Dabei ist zu berücksichtigen:
1. Dass vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Veränderungen des Schulgesetzes im Hinblick auf die Inklusion ab Schuljahr 2013/2014 die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern nur noch an der Johannes-Rabeler-Schule erfolgen sollte und deshalb an der Schule an der Schaperdrift ab Schuljahr 2012/2013 keine Schülerinnen und Schüler neu aufgenommen werden.
2. Um die Kontinuität für die derzeitigen Schülerinnen und Schüler an der Schule an der Schaperdrift zu gewährleisten, können diese die Schule bis zum Ende ihrer Schulzeit weiterhin besuchen.
3. Die Zusammenarbeit mit den Kooperationsklassen für Körperbehinderte sollte weiterhin sichergestellt bleiben.
4. Die Johannes-Rabeler-Schule und die Schule an der Schaperdrift werden zu Förderzentren entwickelt und die Kurt-Löwenstein-Schule ist von vornherein in diese konzeptionellen Überlegungen einzubeziehen und zu beteiligen.
5. Es ist zu klären, ob und in welcher Weise die Schule an der Schaperdrift, wenn sie über keine Schülerinnen und Schüler am Standort mehr verfügt, als Förderzentrum erhalten bleiben kann.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Hansestadt Lüneburg eine Vereinbarung auf Grundlage des beigefügten Entwurfes abzuschließen.
Der § 2 der Vereinbarung zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg ist wie folgt zu fassen:
Die aktuellen Schülerinnen und Schüler an der Förderschule an der Schaperdrift (Schuljahr 2011/2012) bleiben an dieser Schule und beenden dort ihre Schulzeit. Dies gilt auch für die Förderklassen mit dem Schwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung in der Grundschule Hasenburger Berg.
Ab dem Schuljahr 2012/2013 nimmt die Förderschule an der Schaperdrift keine Erstklässler/innen mehr auf. In den dann verbleibenden Klassen kann die Förderschule hingegen bis zur jeweiligen Teilergrenze noch Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Damit bleibt an der Förderschule an der Schaperdrift für künftige Einschulungen und bis auf Weiteres der Förderzweig Lernen einschließlich körperliche und motorische Entwicklung bestehen, soweit diese Schülerinnen und Schüler nicht andere Regelschulen besuchen.
Nach Abschluss der Vereinbarung zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg ist zum 01.08.2012 die auslaufende Aufhebung des Förderschulzweiges Lernen der Förderschule an der Schaperdrift und Umwandlung in ein Förderzentrum bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde gemäß § 106 NSchG zu beantragen.
Sachverhalt
Sachlage:
Die niedersächsische Landesregierung hat im November 2011 einen Gesetzentwurf zur Einführung der inklusiven Beschulung in Niedersachsen eingebracht. Der Entwurf befindet sich zurzeit im Anhörungsverfahren.
Die Einführung der inklusiven Beschulung wird Auswirkungen auf alle öffentlichen Schulen haben. Neben den Grundschulen wird besonders die Schulform der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen ( FÖS L ) unmittelbar betroffen sein.
Sollte der vorliegende Gesetzentwurf in der augenblicklichen Form in Kraft treten, wird spätestens zum Schuljahr 2013/2014 der Primarbereich (Klassen 1-4) der Förderschulen L aufgehoben . Die Grundschule wird dann allen Schülerinnen und Schülern, auch mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache, zugänglich sein. Nur Schülerinnen und Schüler, die bereits den Primarbereich einer Förderschule (L) besuchen, könnten an dieser Schulform bleiben.
In Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen werden dann nur noch Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahrgang unterrichtet und auch nur, wenn auf Grund einer Einzelfallbeurteilung oder auf Grund des Elternwillens die Beschulung an einer anderen öffentlichen Schule im Rahmen der Inklusion nicht möglich oder nicht gewollt ist.
Die künftigen Förderschulen werden zugleich sonderpädagogische Förderzentren sein, die die gemeinsame Erziehung und den gemeinsamen Unterricht an allen Schulen unterstützen mit dem Ziel, Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung eine bestmögliche schulische und soziale Entwicklung zu gewährleisten.
Da inzwischen immer mehr Grundschulen im Landkreis und in der Hansestadt Lüneburg dem Regionalen Konzept mit einer sonderpädagogischen Grundversorgung beigetreten sind, ist davon auszugehen, dass bereits zum Schuljahr 2012/2013 - noch auf freiwilliger Basis - die Einschulung von Schülerinnen und Schülern mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen vorwiegend an den Grundschulen erfolgen wird.
Auf dem Gebiet der Hansestadt Lüneburg befinden sich zwei Förderschulen (L), die Förderschule An der Schaperdrift in Oedeme in der Trägerschaft des Landkreises Lüneburg und die Johannes-Rabeler-Schule Bei der St. Johanniskirche in der Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg.
Vor dem Hintergrund der dargestellten Auswirkungen der inklusiven Beschulung erscheint es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, am Standort der Hansestadt künftig noch eine Förderschule L als zentrales Förderzentrum vorzuhalten.
Die Verwaltung berichtet über die aktuelle Sachlage und den Stand erster Gespräche mit der Verwaltung der Hansestadt Lüneburg.
Ergänzende Sachlage vom 19.03.2012:
Auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Schulausschusses vom 27.02.2012 hat die Verwaltung am 12.03.2012 ein Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des Kreiselternrates und des Schulelternrates der FöS an der Schaperdrift geführt.
Die anwesenden Vertreter und Vertreterinnen des Schulelternrates der Schule an der Schaperdrift sehen auch nach diesem Gespräch die angestrebte Neukonzeption für den Förderschulbereich auf dem Gebiet der Hansestadt Lüneburg kritisch. Insgesamt zeigte sich bei den Elternvertretern aber eine Akzeptanz der Vorschläge des Landkreises. Mehrheitlich waren und sind die Elternvertreter der Auffassung, dass die zukünftige inklusive Beschulung und die sich daraus ergebende Entwicklung der Schülerzahlen das seitens der Kreisverwaltung vorgeschlagene Konzept rechtfertigt.
Auf Basis der Beschlussempfehlung des Schulausschusses vom 27.02.2012 hat die Verwaltung den Entwurf einer Vereinbarung mit der Hansestadt Lüneburg erarbeitet und dieser Vorlage beigefügt.
Durch diese Vereinbarung machen die Schulträger deutlich, dass beide Förderschulen auf dem Gebiet der Hansestadt Lüneburg Förderzentren im Sinne des Gesetzes zur Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen werden sollen.
Es wird auch deutlich, dass Schülerinnen und Schüler mit dem ausschließlichen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Lernen künftig nur noch an der Johannes-Rabeler-Schule aufgenommen werden sollen.
Die aktuellen Schülerinnen und Schüler der Förderschule an der Schaperdrift, sowohl in Oedeme als auch im Primarbereich an der Grundschule Hasenburger Berg, können ihre Schulzeit an dieser Förderschule beenden. Es wird auch klar gestellt, dass Schülerinnen und Schüler, die neben dem Unterstützungsbedarf Lernen auch einen Unterstützungsbedarf in der körperlich- und motorischen Entwicklung haben, ab der 5. Klasse wenn sie nicht an den Regelschulen beschult werden wollen - noch die FöS an der Schaperdrift in Oedeme besuchen können, solange nicht die Barrierefreiheit auch an der Johannes-Rabeler-Schule hergestellt ist.
Diese Barrierefreiheit an der Johannes-Rabeler-Schule wird allerdings von beiden Schulträgern angestrebt. Hierzu bedarf es noch einer gesonderten Vereinbarung.
Nach Auskunft der Nds. Landesschulbehörde handelt es sich bei der von der Verwaltung vorgeschlagenen Konstellation um die Einschränkung einer Schule gemäß § 106 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG). Diese Einschränkung ist genehmigungsbedürftig und muss entsprechend bei der Nds. Landesschulbehörde beantragt werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, auf Grundlage des beigefügten Vereinbarungstextes konkrete Verhandlungen mit der Hansestadt Lüneburg zu führen, um dann einen Genehmigungsantrag zur auslaufenden Aufhebung des Förderschulzweiges Lernen der Förderschule an der Schaperdrift zum Schuljahr 2012/2013 zu stellen.
Ergänzende Sachlage vom 03.05.2012:
Der Beschlussvorschlag wurde zur besseren Übersichtlichkeit aktualisiert.
Anlagen
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(wie Dokument)
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