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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2012/043

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Erklärung zum Entschuldungsvertrag in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der empfohlenen Änderungen. Sie gilt nur dann, wenn auch die Räte der Städte, Einheitsgemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Lüneburg eine gleichlautende Erklärung beschließen.

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Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

 

Der Entschuldungsvertrag zwischen dem Landkreis Lüneburg und dem Land Niedersachsen ist am 02. Februar 2012 unterzeichnet worden.

 

Der Landkreis Lüneburg hat bei den Verhandlungen über den Entschuldungsvertrag von Anfang an Wert darauf gelegt, sich nicht einseitig und womöglich zu Lasten der Gemeinden im Landkreis zu entschulden. So wurde im Vertrag die Senkung der Kreisumlage um einen Punkt ab 2013 und um einen weiteren halben Punkt ab 2014 vorgesehen.

 

Der Landkreis muss in den nächsten Haushaltsjahren Überschüsse erzielen, um auch noch die restlichen Altlasten (Liquiditätskredite) abzubauen. Diese belaufen sich unter Berücksichtigung der Entschuldungshilfe von 71,8 Mio. Euro per Ende 2011 auf rd. 36,7 Mio. Euro.

 

Die Gemeinden im Landkreis sehen die Notwendigkeit eines weiteren Schuldenabbaues, möchten aber angesichts ihrer eigenen finanziellen Situation an eventuellen außerordentlich hohen Überschüssen des Landkreises angemessen beteiligt werden. Auch wird eine engere Einbeziehung in das Haushaltsaufstellungsverfahren und eine zeitnähere Information über die unterjährige Entwicklung des Kreishaushaltes und den Jahresabschluss gewünscht.

 

In mehreren Gesprächen mit Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Lüneburg wurden Modelle diskutiert, die sowohl den Interessen des Landkreises als auch denen der Gemeinden Rechnung tragen. Schließlich wurde in einem Gespräch am 28. Januar 2012 ein Entwurf für eine gemeinsame Erklärung zum Entschuldungsvertrag erarbeitet.

 

Dieser Entwurf (Anlage 1) sieht insbesondere vor, dass der Landkreis ab 2014 eventuelle Überschüsse, die über 3,5 Mio. Euro hinausgehen, zur Hälfte an die Kommunen weiterleitet. Anderseits kann der Landkreis bei einem drohenden Defizit den Hebesatz der Kreisumlage wieder anheben.

Außerdem ist das Verfahren für eine engere und frühzeitigere Einbeziehung der Kommunen bei Haushaltsaufstellung und –ausführung geregelt.

 

Die gemeinsame Erklärung soll sowohl vom Kreistag, als auch von den Räten der Samt- und Einheitsgemeinden beschlossen und an die Laufzeit des Entschuldungsvertrages gekoppelt werden.

 

Mit Schreiben vom 02. Februar 2012 (Anlage 2) wünscht die Arbeitsgemeinschaft nun, die Erklärung bereits ab 2012 gelten zu lassen.

Auch in der Stellungnahme vom  02. Februar 2012 zum Haushalt 2012 des Landreises (Anlage 3) geht die Arbeitsgemeinschaft auf den Entschuldungsvertrag und die gemeinsame Erklärung hierzu ein. Mit Blick auf die Strukturschwäche von insbesondere im Ostkreis gelegenen Kommunen wird der Landkreis aufgefordert, seiner Ausgleichsfunktion stärker nachzukommen und zusätzliche Mechanismen zu schaffen, um alle Kreisgebiete an der grundsätzlich guten Entwicklung teilhaben zu lassen.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass dem Wunsch der Arbeitsgemeinschaft nach einem Vorziehen der Regelung auf 2012 gefolgt werden könnte. Allerdings sollten dann für die Jahre 2012 und 2013 Regelungen getroffen werden, dass eventuelle hälftige Überschüsse über 3,5 Mio. Euro schwerpunktmäßig strukturschwachen Kommunen zufließen. Der Verteilungsmaßstab wäre dann noch mit den Kommunen zu besprechen.

 

Unstrittig ist, dass die Festsetzung des Hebesatzes der Kreisumlage (selbstverständlich) ausschließlich in der Zuständigkeit des Kreistages liegt und dass die aus der Erklärung resultierenden Haushaltsveränderungen des Landkreises unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Nds. Ministerium für Inneres und Sport im Rahmen der Haushaltsgenehmigungen und des Vollzuges des Entschuldungsvertrages stehen. Dies sollte noch in der Erklärung klargestellt werden.

 

 

Ergänzende Sachlage vom 13.02.2012:

 

Mit Schreiben vom 10.02.2012 hat die Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Lüneburg eine weitere Stellungnahme zur gemeinsamen Erklärung zum Entschuldungsvertrag abgegeben (Anlage 1).

 

Nach ausgiebiger Diskussion schlägt der Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten dem Kreisausschuss und dem Kreistag einstimmig den Erklärungstext lt. Anlage 2 zur Beschlussfassung vor.

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen deutlich machen, dass das Haushaltsaufstellungsverfahren ausschließlich in der Zuständigkeit des Kreistages liegt. Darüber hinaus soll eine größere Flexibilität hinsichtlich der ggf. an die Kommunen zu verteilenden Haushaltsmittel erreicht werden.

 

 

Wie ursprünglich vorgesehenen sollen Haushaltsüberschüsse, die über 3,5 Mio. € jährlich hinausgehen, ab 2014 zur Hälfte an die Kommunen weitergeleitet werden. Falls solche Überschüsse bereits in den Haushaltsjahren 2012 oder 2013 entstehen, wäre darüber im Einzelfall mit den Kommunen zu verhandeln.

 

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Anlagen

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05.03.2012 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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