Beschlussvorlage - 2012/059
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Zuschussantrages und des Zuwendungsbescheides für den TC Amelinghausen bezüglich des Anschlusses an das Nahwärmenetz der Samtgemeinde Amelinghausen in einen Zuwendungsbescheid für den Einbau einer Deckenstrahlheizung
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Karin Joritz
- Verantwortlich:
- Metzdorf, Klaus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sportausschuss
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Kenntnisnahme
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20.03.2012
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Zuwendungsbescheid des Landkreises Lüneburg vom 14.Juli 2011 für den TC Amelinghausen in Höhe von 10.000,00 für den Anschluss an das Nahwärmenetz der Samtgemeinde wird durch Änderungsbeschluss aufgehoben und dem TC Amelinghausen für den Einbau einer Deckenstrahlheizung ein Kreiszuschuss in Höhe von 7.000,00 bewilligt.
Sachverhalt
Sachlage:
Gem. Zuwendungsbescheid vom 14. Juli 2011 wurde dem TC Amelinghausen e.V. ein Kreiszuschuss in Höhe von 10.000,00 für den Anschluss an das Nahwärmenetz der Samtgemeinde Amelinghausen aus Mitteln des Strukturentwicklungsfonds 2011 bewilligt. Der Zuschuss war eine Anteilsfinanzierung von 20,22 % zu den als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtkosten in Höhe von 49.448,00 gem. Finanzierungsplan des TC Amelinghausen.
Mit Schreiben vom 26. Juli 2011 teilt der Verein mit, dass der Anschluss an das kommunale Nahwärmenetz nach gründlicher Prüfung durch Fachleute, aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen kann.
Der Verein beantragt eine Änderung der Baumaßnahme dahingehend, dass der Einbau einer Deckenstrahlheizung realisiert werden soll und verbindet dies mit dem Antrag die Zuschusszusage in Höhe von 10.000,00 seitens des Landkreises Lüneburg nicht zu verändern.
Es fanden mehrere Gespräche mit dem TC Amelinghausen statt. Die kostengünstigere Maßnahme der Deckenstrahlheizung wurde seitens des Vereins zeitnah umgesetzt und dem wurde verwaltungsseitig auch im Sinne eines vorzeitigen Maßnahmebeginns zugestimmt.
Andererseits wurde verwaltungsseitig klargestellt, dass es sich hierbei um eine zwar geänderte, aber eigentlich völlig neue Baumaßnahme handelt und deswegen ein entsprechender Änderungsbescheid nötig ist. Somit ist diese Änderung der nächsten Sportausschusssitzung erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen und es ist nicht auszuschließen, dass im Rahmen des Änderungsbescheides die Zuschusshöhe sich verringert, da die Gesamtmaßnahme kostengünstiger ist.
Dies stellt sich wie folgt dar. Der Finanzierungsplan für die Deckenstrahlheizung sieht Gesamtkosten in Höhe von 35.500,00 vor.
Umrüstung Heizungsanlage 31.824,68
Rückbau der Ventilatoren 1.284,79
Erneuerung Warmwasserspeicher 2.390,53
35.500,00
Der Finanzierungsplan lautet:
Landkreis Lüneburg (bewilligt) 10.000,00
Landessportbund (bewilligt) 9.500,00
Samtgemeinde Amelinghausen (erneut beantragt) 8.000,00
Gemeinde Amelinghausen (erneut beantragt) 3.000,00
Eigenmittel 5.000,00
35.500,00
Gegenüber dem Finanzierungsplan für den Anschluss an das Nahwärmenetz ist ein Zuschuss der Sparkassenstiftung in Höhe von 10.000,00 weggefallen und der Eigenanteil hat sich von 8.948,00 auf obige 5.000,00 verringert. Alle anderen Zuschusshöhen haben sich nicht verändert.
Der TC Amelinghausen hat in der Zwischenzeit die Maßnahme umgesetzt und legt folgende Endabrechnung vor:
Kosten:
Umrüstung Heizungsanlage 32.083,84
Erneuerung Warmwasserspeicher 2.450,77
34.534,61
Zur Finanzierung dieser Endabrechnung unterbreitet der Verein folgenden Vorschlag:
Landkreis Lüneburg 7.000,00
Landessportbund 7.000,00
Samtgemeinde Amelinghausen (bewilligt) 5.000,00
Gemeinde Amelinghausen (bewilligt) 5.000,00
Eigenmittel 10.534,61
34.534,61
Es wird deutlich, dass sich die Eigenmittel des Vereins erheblich erhöht haben. Die Zuschüsse des Landkreises und des Landesportbundes haben sich auf rd. 20 % verringert. Die 20 % des Landessportbundes sind übliche Förderpraxis und die 20 % des Landkreises Lüneburg entsprechen somit der Anteilsfinanzierung für den Anschluss an das Nahwärmenetz, wo ebenfalls 20,22 % zu den als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtkosten bewilligt wurden.
Verwaltungsseitig wird diesem Finanzierungsvorschlag und somit einem Kreiszuschuss in Höhe von 7.000,00 zugestimmt. Ein entsprechender Änderungsbescheid wird der Verein bei entsprechender Beschlusslage erhalten.
