Beschlussvorlage - 2012/101
Grunddaten
- Betreff:
-
Verteilung der Mittel für Schulsozialarbeit an Grundschulen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeitung:
- Martina Lüttchen
- Beteiligt:
- Fachbereich Soziales
- Verantwortlich:
- Krumböhmer, Jürgen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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18.04.2012
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Sachverhalt
Sachlage:
Aus dem Bildungs- und Teilhabepaket stehen dem Landkreis Lüneburg ca. 700.000 für drei Jahre zur Verfügung, die für Schulsozialarbeit an Grundschulen eingesetzt werden sollen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Mittel auf die Sozialräume zu verteilen. Hierbei soll für jeden Standort einer Grundschule ein Grundbetrag von 5.000 gewährt werden. Wegen der besonderen räumlichen Situation soll die Außenstelle in Tripkau der Grundschule Neuhaus als eigenständiger Schulstandort gewertet werden.
Mit diesem Betrag steht eine Finanzierung für die anfallenden Grundleistungen zur Verfügung, zumal jeder Schulstandort gesondert betreut werden muss.
Daneben soll ein weiterer Betrag gezahlt werden, der von der Zahl der Grundschüler, aber auch von der sozialen Belastung im Sozialraum abhängig ist. Als Grundbetrag je Grundschüler werden 25 angesetzt.
Aus vielfältigen Gründen sollen diese Mittel den jeweiligen Sozialraumträgern gewährt werden, damit aus den Sozialraumteams heraus die Arbeit an den Grundschulen dargestellt werden kann. Hieraus sind erhebliche Synergieeffekte zu erwarten, zumal die weitergehende Betreuung mit den übrigen vorhandenen Mitteln des Sozialraums besser geleistet werden kann.
Außerdem ergibt sich aus dieser Vorgehensweise eine deutlich bessere Kooperation zwischen den Schulen und dem Sozialraum. Die Mittel werden auf diese Weise effizient eingesetzt.
Die Grundsätze der Sozialarbeit an den Grundschulen ergeben sich aus dem anliegenden Eckpunktepapier (Anlage 2). Es ist mit der Verwaltung des Jugendamtes der Hansestadt Lüneburg abgestimmt.
Wichtig ist hierbei der Grundsatz, wonach die Schulsozialarbeit als Angebot der Jugendhilfe angesehen wird.
Die Sozialraumträger sollen eine regelhafte Präsenz in Schulen gewährleisten.
Weitere Einzelheiten sollen in den Verträgen zwischen den Sozialraumträgern und dem Landkreis Lüneburg als Jugendamt geregelt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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67,8 kB
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