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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2012/103

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Zuordnung der Budgets auf die Sozialräume entsprechend dem anliegenden Konzept (Anlage 1) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Sozialraumträgern unter Beachtung des anliegenden Konzeptes Verhandlungen zu führen mit dem Ziel, die neuen Budgets sobald wie möglich in Kraft zu setzen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Auf die Vorlage 2011/099 wird verwiesen. Der Jugendhilfeausschuss hatte sich mit der Verteilung der Budgetmittel bereits Mitte des Jahres 2011 befasst. Seit dieser Zeit haben sich durch die Verabschiedung des Haushaltes 2012 und die Diskussion um die Verteilung der Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket Änderungen ergeben. Die Verwaltung hat daher die Verteilung der Mittel neu überdacht und legt das aus der Anlage ersichtliche Konzept vor. Auf die dortige Darstellung wird verwiesen.

 

Des Weiteren wird verwiesen auf die Vorlagen 2012/100 „Förderung der Arbeit der Sozialraumkonferenzen“ und 2012/101 „Verteilung der Mittel für Schulsozialarbeit an Grundschulen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket“.

 

In dem anliegenden Konzept werden die Neuberechnung der Sozialraumbudgets und die Verteilung der Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zusammenfassend dargestellt, um einen Überblick zu erhalten.

 

Wie aus der Anlage ersichtlich, schlägt die Verwaltung vor, den Haushaltsansatz (Kostenträger 363-33001) von insgesamt 1,65 Mio. Euro insgesamt zu verwenden. Unter Einbeziehung der Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, die für Schulsozialarbeit an Grundschulen vorgesehen sind, würde kein Sozialraum bei der Neuverteilung der Mittel Einschnitte zu erleiden haben.

 

Insgesamt ergibt sich ein Bild, das die sozialen Problemlagen, die Bevölkerungszahl und den bisherigen Status quo angemessen berücksichtigt.

 

Die Sozialraumbudgets und die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sollen auf der Grundlage der Sozialraumverträge weitergegeben werden. Dem gegenüber können die 100.000 Euro für die Förderung der Arbeit der Sozialkonferenzen unmittelbar – also ohne Änderung der Sozialraumverträge – zur Verfügung gestellt werden, sobald die Richtlinie beschlossen ist.

 

Soweit über die Verteilung der Mittel für die Schulsozialarbeit an Grundschulen Einigkeit herrscht, könnte auch dies möglichst schnell ins Werk gesetzt werden, soweit die Sozialraumträger dem zustimmen.

 

Der Landkreis Lüneburg würde die Änderung der Sozialraumverträge gern möglichst noch vor der Sommerpause zum Abschluss bringen, soweit dies auf Zustimmung der Sozialraumträger stößt. Da die Mittel insgesamt budgetiert sind, wäre dies theoretisch nur dann möglich, wenn alle Sozialraumträger einverstanden sind. Angesichts der konkreten Datenlage ist es jedoch auch möglich, separate Verträge auszuhandeln und abzuschließen, damit es nicht zu unnötigen Verzögerungen kommt.

 

Für die Verwaltung des Jugendamtes ist wichtig, dass bei den neuen Sozialraumverträgen die Leistungen der Sozialraumträger so konkret wie möglich beschrieben werden.

 

Sobald konkrete Verhandlungsergebnisse vorliegen, werden die Vertragsentwürfe dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.04.2012 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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