Beschlussvorlage - 2003/121
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Stadt Bleckede auf einen Kreiszuschuss zur Errichtung einer Skaterbahn am Waldbad in Alt Garge
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Klaus Metzdorf
- Verantwortlich:
- Klaus Metzdorf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.08.2003
|
Sachverhalt
Sachlage:
Die Stadt Bleckede beabsichtigt auf dem Parkplatz vor dem
Waldbad in Alt Garge eine Skaterbahn zu errichten.
Für die Anschaffung entsprechender Geräte und den Bau von
passenden Außenanlagen werden Kosten in Höhe von 10.000,00 Euro
veranschlagt. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
Stadt Bleckede: 5.000,00 Euro
Landkreis Lüneburg 5.000,00 Euro
10.000,00
Euro
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Antragsgemäß wurde eine Genehmigung zum vorzeitigen
Maßnahmebeginn erteilt.
Bereits im Sommer 2002 hat die Stadt Bleckede, federführend
durch den Ratsherren Volker Fritz, die Idee des Projektes der Kreisjugendpflege
vorgestellt.
In diesem gemeinsamen Planungsgespräch wurden zwei wesentliche
konzeptionelle Eckpfeiler für das Projekt vereinbart.
1.
Die Umsetzung des Projektes erfolgt in Form eines Beteiligungsprojektes
für Kinder und Jugendliche.
2.
Modellhaft soll eine Mobile Skaterbahn geschaffen werden und
hierzu wird ein entsprechendes Nutzungskonzept entwickelt.
Beide Vereinbarungen sind dann in der Konzeption von Herrn
Fritz (s. Anlage) berücksichtigt worden.
In der Zwischenzeit wurde in Zusammenarbeit mit dem
PrInt-Projekt eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen aus Bleckede und
Alt Garge für die Auswahl der Geräte und die Planung der Anlage durchgeführt.
Weiterhin wurde mit einer Gruppe von Kindern und Jugendlichen
die Herstellung der Außenanlage begonnen und die ausgewählten Geräte wurden
bestellt.
Verwaltungsseitig wird dieses Vorhaben begrüßt und sollte auch
entsprechend finanziell unterstützt werden.
Skaten oder Inlinerfahren hat sich zu einer individuellen
Trendsportart nicht nur bei Kindern und Jugendlichen entwickelt.
Entsprechende bedarfsgerechte Anlagen für diesen Sport zu
schaffen, macht somit Sinn. Bei der Planung und Umsetzung des Projektes die
potentiellen Nutzer entsprechend zu beteiligen ebenso. In diesem Zusammenhang
sei auf § 22 e NGO nur am Rande hingewiesen.
Bei diesem Projekt wurde sogar noch ein Schritt weitergegangen.
Diesen zu schaffenden Platz als einen attraktiven Freizeit- und
Kommunikationsort zu verstehen und ihn entsprechend mit den Kindern und Jugendlichen
zu gestalten entspricht sinnvoller Planung und wird die Akzeptanz dieses
Projektes erheblich erhöhen.
Auch die Größe und der Umfang der Anlage sind realistisch und
die Idee einer mobilen Anlage wird eventuell seine Nachahmer finden.
Vor diesem Hintergrund wird verwaltungsseitig ein Kreiszuschuss
in Höhe von 5.000,00 Euro befürwortet. Entsprechende Haushaltsmittel stehen im
Unterabschnitt 02.4510.9880 zur Verfügung.
