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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2003/121

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss gewährt der Stadt Bleckede einen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 Euro für die Errichtung einer Skaterbahn am Waldbad in Alt Garge.

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Sachverhalt

Sachlage:

 

Die Stadt Bleckede beabsichtigt auf dem Parkplatz vor dem Waldbad in Alt Garge eine Skaterbahn zu errichten.

 

Für die Anschaffung entsprechender Geräte und den Bau von passenden Außenanlagen werden Kosten in Höhe von 10.000,00 Euro veranschlagt. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Stadt Bleckede:                          5.000,00 Euro

Landkreis Lüneburg         5.000,00 Euro

                                    10.000,00 Euro

                                    ============

 

Antragsgemäß wurde eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt.

 

Bereits im Sommer 2002 hat die Stadt Bleckede, federführend durch den Ratsherren Volker Fritz, die Idee des Projektes der Kreisjugendpflege vorgestellt.

 

In diesem gemeinsamen Planungsgespräch wurden zwei wesentliche konzeptionelle Eckpfeiler für das Projekt vereinbart.

 

1.

Die Umsetzung des Projektes erfolgt in Form eines Beteiligungsprojektes für Kinder und Jugendliche.

 

2.

Modellhaft soll eine „Mobile Skaterbahn“ geschaffen werden und hierzu wird ein entsprechendes Nutzungskonzept entwickelt.

 

Beide Vereinbarungen sind dann in der Konzeption von Herrn Fritz (s. Anlage) berücksichtigt worden.

 

In der Zwischenzeit wurde in Zusammenarbeit mit dem PrInt-Projekt eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen aus Bleckede und Alt Garge für die Auswahl der Geräte und die Planung der Anlage durchgeführt.

 

Weiterhin wurde mit einer Gruppe von Kindern und Jugendlichen die Herstellung der Außenanlage begonnen und die ausgewählten Geräte wurden bestellt.

 

Verwaltungsseitig wird dieses Vorhaben begrüßt und sollte auch entsprechend finanziell unterstützt werden.

 

Skaten oder Inlinerfahren hat sich zu einer individuellen Trendsportart nicht nur bei Kindern und Jugendlichen entwickelt.

 

Entsprechende bedarfsgerechte Anlagen für diesen Sport zu schaffen, macht somit Sinn. Bei der Planung und Umsetzung des Projektes die potentiellen Nutzer entsprechend zu beteiligen ebenso. In diesem Zusammenhang sei auf § 22 e NGO nur am Rande hingewiesen.

 

Bei diesem Projekt wurde sogar noch ein Schritt weitergegangen. Diesen zu schaffenden Platz als einen attraktiven Freizeit- und Kommunikationsort zu verstehen und ihn entsprechend mit den Kindern und Jugendlichen zu gestalten entspricht sinnvoller Planung und wird die Akzeptanz dieses Projektes erheblich erhöhen.

 

Auch die Größe und der Umfang der Anlage sind realistisch und die Idee einer mobilen Anlage wird eventuell seine „Nachahmer“ finden.

 

Vor diesem Hintergrund wird verwaltungsseitig ein Kreiszuschuss in Höhe von 5.000,00 Euro befürwortet. Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Unterabschnitt 02.4510.9880 zur Verfügung.

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Beschlüsse

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27.08.2003 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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