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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2012/119

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verordnung über die Festsetzung der Grenze des deichgeschützten Gebietes im Bereich des Ortsteils Walmsburg der Stadt Bleckede wird beschlossen.

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Deichabschnitt Stadt Bleckede, Ortsteil Walmsburg wurde fertig gestellt. Die nächsten Schritte sind die Ausweisung des deichgeschützten Bereiches, die Übergabe an den Artlenburger Deichverband und die Widmung durch das NLWKN.

 

Nach der Fertigstellung des Elbedeiches ist es nunmehr Aufgabe des Landkreises Lüneburg in seiner Funktion als untere Deichbehörde die Grenze des zu schützenden Gebietes festzusetzen. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten aller im Schutze des Deiches gelegenen Grundstücke einschließlich der Bodenerhebungen innerhalb dieses Gebietes sind gem. § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) zur gemeinschaftlichen Deicherhaltung und somit auch zur Beitragszahlung an den künftigen Träger der Deichunterhaltung dem Artlenburger Deichverband verpflichtet.

 

Rechtsgrundlage für die Festsetzung des geschützten Gebietes ist der § 9 Abs. 3 NDG wonach die Deichbehörde durch Verordnung die Grenze des geschützten Gebietes nach dem höchsten bekannten Hochwasser unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten festsetzt. Die bekannten höchsten Hochwasserwerte liegen am Deichanfang (km 537,700) bei NN +13,10m, am Deichende (km 539,700)bei NN +12,73m.

 

Bei der Überlegung der Festsetzung des geschützten Gebietes muss angesichts der nicht überschaubaren künftigen Entwicklung der Hochwassergefahr (steigender Wasserspiegel durch den Klimawandel) durch eine Wahrscheinlichkeitsbetrachtung vorgebeugt werden, damit der Gebietsschutz auch bei ungünstiger Entwicklung für die Zukunft sichergestellt wird.

 

Unter Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes und um eine möglichst langfristige Auslegung der zu erlassenden Verordnung zu erreichen, wurde bei der endgültigen  Festsetzung der Grenze des geschützten Gebietes eine Höhenlinie von 13,50 m als Orientierungsmaßstab zu Grunde gelegt.. Es wurde unter Einbeziehung aller Grundstücke, die von der Höhenlinie NN + 13,50 m tangiert werden, auf einen vor Ort nachvollziehbaren Grenzverlauf – Straße, Wege, möglichst  keine „Sägezähne“ zwischen Nachbargrundstücken – hingearbeitet.

 

Unter den o. g. Gegebenheiten wird die Grenze des deichgeschützten Gebietes, wie in der Übersichtskarte dargestellt, festgesetzt. Das damit festgelegte geschützte Gebiet entspricht den Anforderungen und Erwartungen der Stadt Bleckede und des Artlenburger Deichverbandes

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.04.2012 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz - ungeändert beschlossen

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07.05.2012 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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