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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2004/079

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der von der Verwaltung vorgestellten Kellerwandsanierung an den Trakten 11 und 12 der BBS II wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachlage:

 

An der BBS II sind im Keller der Trakte 11 und 12 infolge des Durchschlagens der Bodenfeuchtigkeit starke Feuchtigkeitsschäden vorhanden. Es kommt schon über längere Zeit zu Ausblühungen und einem Zersetzen des Putzes und Anstriches. Die äußere Feuchtigkeitsabdichtung (Schwarzanstrich) ist im Laufe der Jahre zersetzt und undicht geworden.

Die im Fundamentbereich verlegte Drainageleitung ist verwurzelt und konnte nicht mehr in voller Länge frei geschnitten werden. Damit weitere Gebäudeschäden und damit verbundene Gesundheitsgefahren für Schüler und Lehrer verhindert werden, muss die Kellerwand in dem betroffenen Abschnitt freigelegt und neu abgedichtet werden (s. Anlage). Die Drainageleitung muss überprüft und in dem betroffenen Abschnitt repariert oder erneuert werden.

 

Bei dieser Gelegenheit plant die Gebäudewirtschaft, die Kelleraußenwand dann mit Wärmeschutzplatten im Erdreich zusätzlich zu dämmen. Die Flure und Räume Innen sind beheizt und das Kellermauerwerk sowie die darunter liegende Stahlbetonwand haben keinen Wärmeschutz.

 

Unter dem Kellergeschoß befindet sich ein Kriechkeller als Installationsebene. Um den Bodenaushub nicht zu tief führen zu müssen und die Kosten zu reduzieren, die bei einer ersten Kostenschätzung zunächst bei ca. 45.000,- € lagen, soll die Abdichtung und Dämmung nur bis unter die Kriechkellerdecke geführt werden. Um die aufsteigende Feuchtigkeit aus dem Fundament und dem unteren Wandabschnitt zu bremsen, muss gegebenenfalls eine Injektionsabdichtung unter der Decke oder das Herunterführen der  Feuchtigkeitsabdichtung bis in halbe Kriechkellerhöhe vorgenommen werden. Innen kann die Feuchtigkeit im Kriechkeller dann ablüften.

 

Die Kosten für die jetzt vorgesehene Variante liegen bei etwa 35.000,- €.

 

Finanziert wird die Maßnahme zu 20.000,- € aus dem Sonderprogramm 2004 sowie ca. 15.000,- € aus Wärmeschutzmaßnahmen BBS II + III (Haushaltsstelle 02.2500.9403).

 

Die Ausführung der Maßnahme ist in den Sommerferien 2004 geplant.

 

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Beschlüsse

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03.05.2004 - Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen - ungeändert beschlossen

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