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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2012/051

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird ermächtigt, mit der GfA Lüneburg – gkAöR eine Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Verwaltungsvollstreckung abzuschließen.

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Bis zur mit der Umwandlung der GfA Lüneburg mbH in eine gemeinsame kommunale Anstalt des öffentliches Rechtes zum 02.01.2012 verbundenen Aufgabenübertragung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers erfolgte die Beitreibung der fälligen Abfallgebühren in eigener Zuständigkeit durch den Landkreis Lüneburg – Fachdienst Kasse und Forderungsservice - als Vollstreckungsbehörde.

 

Mit Wirkung vom 02.01.2012 ist der GfA Lüneburg - gkAöR auch das Recht zur Vornahme von Vollstreckungshandlungen übertragen worden (§ 3 Absatz 3 Satz 2 der Umwandlungsvereinbarung). Damit ist die GfA Lüneburg - gkAöR selbst Vollstreckungsbehörde geworden.

 

Im Zuge der Verhandlungen zur Umwandlung hat die Geschäftsführung der GfA Lüneburg mbH wiederholt dargelegt, dass über den Termin der Umwandlung hinaus der Landkreis Lüneburg weiterhin die zwangsweise Beitreibung der Abfallgebühren im Kreisgebiet, außer in der Hansestadt Lüneburg, vornehmen soll.

 

Rechtliche Grundlage für eine solche Aufgabenübertragung bildet das Niedersächsische Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG).

 

Der Entwurf der auf dieser Grundlage erarbeiteten Zweckvereinbarung ist als Anlage beigefügt und im Vorfeld mit dem Vorstand (GfA Lüneburg - gkAöR) inhaltlich abgestimmt worden.

 

Eine entsprechende Zweckvereinbarung wird auch zwischen der Hansestadt Lüneburg und der GfA Lüneburg - gkAöR getroffen werden

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Anlagen

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07.05.2012 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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