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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2012/117

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die in der Anlage beigefügte Änderung des § 6 Abs 2 der Landschaftsschutzgebietsverordnung für den Landkreis Lüneburg.

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Sachverhalt

 

Sachlage:

In seiner Sitzung vom 23. Mai 2011 hat der Kreistag die neue Landschaftsschutzgebietsverordnung für den Landkreis Lüneburg beschlossen. Gleichzeitig sollten alle alten Landschaftsschutzgebietsverordnungen außer Kraft treten. Grundlage hierfür ist die Regelung des § 6 Abs. 2 der Verordnung mit der Formulierung:

 

„Gleichzeitig treten für den Geltungsbereich nach § 1 folgende Verordnungen außer Kraft: …“

 

§ 1 der Verordnung regelt, dass die Verordnung für die in der beigefügten Karte abgegrenzten Bereiche gilt. Folglich führt die Formulierung des § 6 Abs. 2 ungewollt dazu, dass die Altverordnungen nur in diesem neu abgegrenzten Bereich außer Kraft treten, im Übrigen aber fort gelten. Dies war bei der Neuausweisung der Landschaftsschutzgebiete so nicht gewollt, der redaktionelle Fehler ist aber weder im Beteiligungsverfahren noch im Beratungsverfahren aufgefallen. Eine Änderung der Verordnung ist aus Gründen der Rechtssicherheit erforderlich. § 6 Abs. 2 der Verordnung erhält die neue in der Anlage beigefügte Fassung.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.04.2012 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz - ungeändert beschlossen

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07.05.2012 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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