Beschlussvorlage - 2012/119
Grunddaten
- Betreff:
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Bestimmung der Grenze des durch den neu errichteten Elbedeich geschützten Gebietes im Bereich des Ortsteils Walmsburg der Stadt Bleckede
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Claudia Mentz
- Verantwortlich:
- Flügger, Andreas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
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Beratung
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23.04.2012
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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07.05.2012
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Sachverhalt
Sachlage:
Der Deichabschnitt Stadt Bleckede, Ortsteil Walmsburg wurde fertig gestellt. Die nächsten Schritte sind die Ausweisung des deichgeschützten Bereiches, die Übergabe an den Artlenburger Deichverband und die Widmung durch das NLWKN.
Nach der Fertigstellung des Elbedeiches ist es nunmehr Aufgabe des Landkreises Lüneburg in seiner Funktion als untere Deichbehörde die Grenze des zu schützenden Gebietes festzusetzen. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten aller im Schutze des Deiches gelegenen Grundstücke einschließlich der Bodenerhebungen innerhalb dieses Gebietes sind gem. § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) zur gemeinschaftlichen Deicherhaltung und somit auch zur Beitragszahlung an den künftigen Träger der Deichunterhaltung dem Artlenburger Deichverband verpflichtet.
Rechtsgrundlage für die Festsetzung des geschützten Gebietes ist der § 9 Abs. 3 NDG wonach die Deichbehörde durch Verordnung die Grenze des geschützten Gebietes nach dem höchsten bekannten Hochwasser unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten festsetzt. Die bekannten höchsten Hochwasserwerte liegen am Deichanfang (km 537,700) bei NN +13,10m, am Deichende (km 539,700)bei NN +12,73m.
Bei der Überlegung der Festsetzung des geschützten Gebietes muss angesichts der nicht überschaubaren künftigen Entwicklung der Hochwassergefahr (steigender Wasserspiegel durch den Klimawandel) durch eine Wahrscheinlichkeitsbetrachtung vorgebeugt werden, damit der Gebietsschutz auch bei ungünstiger Entwicklung für die Zukunft sichergestellt wird.
Unter Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes und um eine möglichst langfristige Auslegung der zu erlassenden Verordnung zu erreichen, wurde bei der endgültigen Festsetzung der Grenze des geschützten Gebietes eine Höhenlinie von 13,50 m als Orientierungsmaßstab zu Grunde gelegt.. Es wurde unter Einbeziehung aller Grundstücke, die von der Höhenlinie NN + 13,50 m tangiert werden, auf einen vor Ort nachvollziehbaren Grenzverlauf Straße, Wege, möglichst keine Sägezähne zwischen Nachbargrundstücken hingearbeitet.
Unter den o. g. Gegebenheiten wird die Grenze des deichgeschützten Gebietes, wie in der Übersichtskarte dargestellt, festgesetzt. Das damit festgelegte geschützte Gebiet entspricht den Anforderungen und Erwartungen der Stadt Bleckede und des Artlenburger Deichverbandes
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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332,3 kB
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