Beschlussvorlage - 2003/128
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des Kreisjugendrings Lüneburg e. V. auf einen Kreiszuschuss für seine Aktivitäten im Jahr 2003
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales
- Bearbeitung:
- Klaus Metzdorf
- Verantwortlich:
- Klaus Metzdorf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.08.2003
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Sachverhalt
Sachlage:
Mit Schreiben vom 07.07.2003 beantragt der Kreisjugendring
Lüneburg e. V. für seine Aktivitäten im Jahre 2003 einen Kreiszuschuss in Höhe
von 2.661,00 .
Die Höhe des beantragten Kreiszuschusses ergibt sich aus dem
beigefügten Aktivitäten- und Haushaltsplans des Kreisjugendrings - diese wurden
auf der Vollversammlung am 25.06.2003 beschlossen.
Dem Kreisjugendring Lüneburg e. v. wurde zuletzt im Jahre 2000
ein Kreiszuschuss in Höhe von 9.000,00 DM bewilligt, von dem letztlich nur
5.200,00 DM zur Auszahlung kamen, da eine kostenintensive Aktivität
(Städtefahrt Paris) nicht umgesetzt wurde.
Der Zuwendungsbescheid vom 11.04.2000 enthielt weiterhin
folgende Bedingungen:
- Der
Kreisjugendring hat die auf der Vollversammlung verabschiedeten
Aktivitäten für das Jahr 2000 weitestgehend zu realisieren.
- Der
Kreiszuschuss darf bei der Umsetzung der Aktivitäten nur in dem Maße zur
Senkung des Teilnehmerbeitrags eingesetzt werden, wie es bei einer
vergleichbaren Leistung anderer Träger oder der Kreisjugendpflege üblich
ist.
- Gleichzeitig
führt der Kreisjugendring mit möglichst vielen Mitgliedern einen
eindeutigen strukturellen Klärungsprozess dahin gehend durch, ob sich das
Mitglied zu einer rechtsverbindlichen Mitgliedschaft
(Vorstandsbeschluss/Vollversammlungsbeschluss und Beitrittserklärung im
Kreisjugendring) bekennt oder nicht. Ziel sollte eine repräsentative
existenzberechtigende Mitgliederzahl sein.
Die Punkte 1. und 2. sind im Jahre 2000 entsprechend
eingehalten und umgesetzt worden.
Der Punkt 3., der strukturelle Klärungsprozess, wurde
allerdings zum prägenden Aufgabenschwerpunkt der nächsten Jahre und gestaltete
sich als sehr schwierig.
Mit viel Elan und persönlichem Engagement und auf vielen
verschiedenen Wegen, von persönlichen Gesprächen vieler Vorstandsmitglieder mit
einzelnen Vereinen über Befragungen bis hin zu umfangreichem Schriftwechsel,
wurde versucht, sich Klarheit zu verschaffen und einen Neuanfang zu finden.
Dieser Prozess ging auch an den Vorstandsmitgliedern nicht
spurlos vorüber, sondern führte mehrfach zu Krisensituationen bis hin zu
mehrfachen personellen Wechseln im Vorstand.
Im Ergebnis hat sich der Kreisjugendring dann am 15.08.2002 neu
gegründet, eine neue Satzung verabschiedet und ist als e. V. eingetragen
worden. Er verfügt momentan über 16 Mitglieder.
Der strukturelle Klärungsprozess kann damit als abgeschlossen
angesehen werden und ein Neubeginn wurde initiiert. Das Ziel, eine
repräsentative existenzberechtigende Mitgliederzahl zu erreichen, ist
vielleicht noch nicht erreicht. Es ist noch Potenzial vorhanden und noch viele
neue Mitglieder für den Kreisjugendring zu gewinnen, ist weiterhin erster
Arbeitsauftrag, den sich der Vorstand gesetzt hat.
Viele Mitglieder großer Verbände (zum Beispiel Sport,
Jugendfeuerwehr, Kirche) fühlen sich durch ihre eigenen Verbände und
Organisationen und damit in ihren Interessen ausreichend vertreten und sehen
somit wenig Sinn in einer Mitgliedschaft im Kreisjugendring. Meistens führen
diese Verbände auch eine Vielzahl eigener Aktivitäten durch und bedürfen nur
punktuell ergänzender Aktivitäten seitens eines Kreisjugendrings.
Man kann auch sagen, dass das vom KJHG geforderte
Subsidiaritätsprinzip im vollen Umfang rechtsverwirklicht ist und somit den
weitaus größten Teil der verbandlichen Jugendarbeit prägt und bestimmt.
Aber kleinere Vereine, Interessengruppen und Initiativen können
durchaus das Potenzial sein, die sich in einem Kreisjugendring finden, sich mit
ihm identifizieren und die angebotenen Möglichkeiten nutzen. Vielleicht wäre
dies die zukünftige und verantwortungsvolle Aufgabe eines Kreisjugendrings.
Verwaltungsseitig wird die Situation durchaus so eingeschätzt
und damit könnte der Kreisjugendring durchaus eine existenzberechtigende
Funktion und Rolle übernehmen. In diesem Sinne sollten die Aufbaubemühungen der
letzten Jahre durchaus gewürdigt und auch weiterhin zielgerichtet unterstützt werden
und müssen.
Die letzten zweieinhalb Jahren waren geprägt durch den oben
beschriebenen Umbruch und die Aufarbeitung der Altlasten und somit konnten
nur ganz wenige Aktivitäten geplant und umgesetzt werden. In diesem
Zusammenhang wurde auch für das Jahr 2001 kein Zuschussantrag gestellt und die
Aufwendungen des Kreisjugendrings im Jahr 2002 durch eingeworbene Spendengelder
finanziert. Für das zweite Halbjahr des Jahres 2003 sind noch drei Aktivitäten
(siehe Anlage) geplant und werden sicherlich auch so umgesetzt. Gemäß
Haushaltsplan sind hier rechnerisch Defizite von rund 1.500,00 eingerechnet.
Dieser Zuschussbedarf würde wahrscheinlich ähnlich entstehen, wenn diese
Veranstaltungen und Angebote seitens der Kreisjugendpflege durchgeführt würden.
Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, dieses Defizit auf
alle Fälle auszugleichen und damit die Umsetzung dieser Aktivitäten und so die
Bemühungen des Kreisjugendrings zu sichern.
Die Differenz bis zur Höhe des beantragten Kreiszuschusses
beträgt dann 1.161,00 , die im Wesentlichen für Geschäftskosten veranschlagt
werden.
In diesem Zusammenhang wird verwaltungsseitig die Auffassung
vertreten, dass der Kreisjugendring die Sparzwänge des Kreises erkennen,
akzeptieren und mittragen muss. Auch er wird in diesem Bereich sparen müssen
bzw. diese Aufwendungen auf anderen Wegen finanzieren müssen. Ein
Landkreisanteil an den Geschäftskosten in Höhe von maximal 500,00 (zum
Beispiel für Versicherungen und Büromaterial) wird für vertretbar gehalten.
Daraus ergebe sich ein Kreiszuschuss von maximal 2.000,00 - gesplittet in
maximal 1.500,00 zur Deckung der Defizite bei den Aktivitäten und maximal
500,00 für Geschäftskosten. Diese Trennung sollte auch abrechnungstechnisch
erfolgen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Unterabschnitt 01.4510 zur
Verfügung.
