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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2003/128

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss gewährt dem Kreisjugendring Lüneburg e. V. einen Zuschuss in Höhe von maximal 2.000,00 €.

Maximal 1.500,00 € dienen zur Deckung des Defizits bei den Aktivitäten und maximal 500,00 € sind für Geschäftskosten vorgesehen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Mit Schreiben vom 07.07.2003 beantragt der Kreisjugendring Lüneburg e. V. für seine Aktivitäten im Jahre 2003 einen Kreiszuschuss in Höhe von 2.661,00 €.

 

Die Höhe des beantragten Kreiszuschusses ergibt sich aus dem beigefügten Aktivitäten- und Haushaltsplans des Kreisjugendrings - diese wurden auf der Vollversammlung am 25.06.2003 beschlossen.

 

Dem Kreisjugendring Lüneburg e. v. wurde zuletzt im Jahre 2000 ein Kreiszuschuss in Höhe von 9.000,00 DM bewilligt, von dem letztlich nur 5.200,00 DM zur Auszahlung kamen, da eine kostenintensive Aktivität (Städtefahrt Paris) nicht umgesetzt wurde.

 

Der Zuwendungsbescheid vom 11.04.2000 enthielt weiterhin folgende Bedingungen:

 

  1. „Der Kreisjugendring hat die auf der Vollversammlung verabschiedeten Aktivitäten für das Jahr 2000 weitestgehend zu realisieren.“

  2. „Der Kreiszuschuss darf bei der Umsetzung der Aktivitäten nur in dem Maße zur Senkung des Teilnehmerbeitrags eingesetzt werden, wie es bei einer vergleichbaren Leistung anderer Träger oder der Kreisjugendpflege üblich ist.“

  3. „Gleichzeitig führt der Kreisjugendring mit möglichst vielen Mitgliedern einen eindeutigen strukturellen Klärungsprozess dahin gehend durch, ob sich das Mitglied zu einer rechtsverbindlichen Mitgliedschaft (Vorstandsbeschluss/Vollversammlungsbeschluss und Beitrittserklärung im Kreisjugendring) bekennt oder nicht. Ziel sollte eine repräsentative existenzberechtigende Mitgliederzahl sein.“

 

Die Punkte 1. und 2. sind im Jahre 2000 entsprechend eingehalten und umgesetzt worden.

 

Der Punkt 3., der strukturelle Klärungsprozess, wurde allerdings zum prägenden Aufgabenschwerpunkt der nächsten Jahre und gestaltete sich als sehr schwierig.

 

Mit viel Elan und persönlichem Engagement und auf vielen verschiedenen Wegen, von persönlichen Gesprächen vieler Vorstandsmitglieder mit einzelnen Vereinen über Befragungen bis hin zu umfangreichem Schriftwechsel, wurde versucht, sich Klarheit zu verschaffen und einen „Neuanfang“ zu finden.

 

Dieser Prozess ging auch an den Vorstandsmitgliedern nicht spurlos vorüber, sondern führte mehrfach zu Krisensituationen bis hin zu mehrfachen personellen Wechseln im Vorstand.

 

Im Ergebnis hat sich der Kreisjugendring dann am 15.08.2002 neu gegründet, eine neue Satzung verabschiedet und ist als e. V. eingetragen worden. Er verfügt momentan über 16 Mitglieder.

 

Der strukturelle Klärungsprozess kann damit als abgeschlossen angesehen werden und ein Neubeginn wurde initiiert. Das Ziel, eine repräsentative existenzberechtigende Mitgliederzahl zu erreichen, ist vielleicht noch nicht erreicht. Es ist noch Potenzial vorhanden und noch viele neue Mitglieder für den Kreisjugendring zu gewinnen, ist weiterhin erster Arbeitsauftrag, den sich der Vorstand gesetzt hat.

 

Viele Mitglieder großer Verbände (zum Beispiel Sport, Jugendfeuerwehr, Kirche) fühlen sich durch ihre eigenen Verbände und Organisationen und damit in ihren Interessen ausreichend vertreten und sehen somit wenig Sinn in einer Mitgliedschaft im Kreisjugendring. Meistens führen diese Verbände auch eine Vielzahl eigener Aktivitäten durch und bedürfen nur punktuell ergänzender Aktivitäten seitens eines Kreisjugendrings.

 

Man kann auch sagen, dass das vom KJHG geforderte Subsidiaritätsprinzip im vollen Umfang rechtsverwirklicht ist und somit den weitaus größten Teil der verbandlichen Jugendarbeit prägt und bestimmt.

 

Aber kleinere Vereine, Interessengruppen und Initiativen können durchaus das Potenzial sein, die sich in einem Kreisjugendring finden, sich mit ihm identifizieren und die angebotenen Möglichkeiten nutzen. Vielleicht wäre dies die zukünftige und verantwortungsvolle Aufgabe eines Kreisjugendrings.

 

Verwaltungsseitig wird die Situation durchaus so eingeschätzt und damit könnte der Kreisjugendring durchaus eine existenzberechtigende Funktion und Rolle übernehmen. In diesem Sinne sollten die Aufbaubemühungen der letzten Jahre durchaus gewürdigt und auch weiterhin zielgerichtet unterstützt werden und müssen.

 

Die letzten zweieinhalb Jahren waren geprägt durch den oben beschriebenen Umbruch und die Aufarbeitung der „Altlasten“ und somit konnten nur ganz wenige Aktivitäten geplant und umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang wurde auch für das Jahr 2001 kein Zuschussantrag gestellt und die Aufwendungen des Kreisjugendrings im Jahr 2002 durch eingeworbene Spendengelder finanziert. Für das zweite Halbjahr des Jahres 2003 sind noch drei Aktivitäten (siehe Anlage) geplant und werden sicherlich auch so umgesetzt. Gemäß Haushaltsplan sind hier rechnerisch Defizite von rund 1.500,00 € eingerechnet. Dieser Zuschussbedarf würde wahrscheinlich ähnlich entstehen, wenn diese Veranstaltungen und Angebote seitens der Kreisjugendpflege durchgeführt würden.

 

Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, dieses Defizit auf alle Fälle auszugleichen und damit die Umsetzung dieser Aktivitäten und so die Bemühungen des Kreisjugendrings zu sichern.

 

Die Differenz bis zur Höhe des beantragten Kreiszuschusses beträgt dann 1.161,00 €, die im Wesentlichen für Geschäftskosten veranschlagt werden.

 

In diesem Zusammenhang wird verwaltungsseitig die Auffassung vertreten, dass der Kreisjugendring die „Sparzwänge des Kreises“ erkennen, akzeptieren und mittragen muss. Auch er wird in diesem Bereich sparen müssen bzw. diese Aufwendungen auf anderen Wegen finanzieren müssen. Ein Landkreisanteil an den Geschäftskosten in Höhe von maximal 500,00 € (zum Beispiel für Versicherungen und Büromaterial) wird für vertretbar gehalten. Daraus ergebe sich ein Kreiszuschuss von maximal 2.000,00 € - gesplittet in maximal 1.500,00 € zur Deckung der Defizite bei den Aktivitäten und maximal 500,00 € für Geschäftskosten. Diese Trennung sollte auch abrechnungstechnisch erfolgen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Unterabschnitt 01.4510 zur Verfügung.

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27.08.2003 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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