Berichtsvorlage - 2012/160
Grunddaten
- Betreff:
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Verpflichtung des beratenden Mitglieds, Frau Erika Bünger, gemäß § 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Sozialhilfe und Wohngeld
- Bearbeitung:
- Yvonne Brandts
- Verantwortlich:
- Ratzeburg, Christian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Kenntnisnahme
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30.05.2012
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Sachverhalt
Sachlage:
Aufgrund der Neuwahl des Behindertenbeirates Hansestadt und Landkreis Lüneburg hat dieser neugebildete Beirat Frau Erika Bünger aus seinen Reihen als neues Mitglied für den Ausschuss für Soziales und Gesundheit vorgeschlagen. Aufgrund dessen hat der Kreistag in seiner Sitzung am 07.05.2012 beschlossen, dass Frau Helga Neumann als ordentliches beratendes Mitglied aus dem Ausschuss ausscheidet und Frau Erika Bünger als Nachfolgerin bestimmt.
Gemäß § 60 NKomVG werden die Kreistagsabgeordneten vom Landrat förmlich verpflichtet,
ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen
unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Die Kreistagsabgeordneten üben ihre Tätigkeit im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl geleiteten Überzeugung aus. Sie sind nicht an Verpflichtungen gebunden, durch die die Freiheit ihrer Entschließung als Mitglieder des Kreistages beschränkt wird (§ 54 Abs. (1) NKomVG).
Der Landrat belehrt die anwesenden Kreistagsabgeordneten gemäß § 43 NKomVG über ihre Pflichten zur Amtsverschwiegenheit, zum Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot nach den §§ 40 bis 42 NKomVG.
Verletzen Abgeordnete vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre Pflichten, verstoßen sie insbesondere gegen die ihnen in den §§ 40 bis 42 NKomVG auferlegten Verpflichtungen, so haben sie der Kommune den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen (§ 54 Abs. (4) NKomVG).
Die §§ 40 bis 42 NKomVG sind dieser Vorlage im Wortlaut als Anlage beigefügt.
Diese Vorschriften gelten ebenso für die beratenden Mitglieder in den Ausschüssen des Kreistages. Hier wird die Verpflichtung durch die Ausschussvorsitzende / den Ausschussvorsitzenden vorgenommen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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46,7 kB
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