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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2003/123

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss gewährt dem Kinderchor – Die Original Heidelerchen – einen Kreiszuschuss in Höhe von 300,00 Euro für die Anschaffung einer Lautsprecheranlage und neuer Chorbekleidung.

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Sachverhalt

Sachlage:

 

Im Dezember 2001 beantragt der Kinder- und Jugendchor – Die Original Heidelerchen – einen Kreiszuschuss für das Jahr 2002. Dieser Antrag wird begründet mit der guten und intensiven Jugendarbeit, die der Chor leistet und mit den vielen Veranstaltungen, die der Chor im Laufe eines Jahres durchführt. Weiterhin werden die Festkosten des Chores für das Jahr 2002 vom Ersten Vorsitzenden mit 15.000,00 Euro beziffert.

 

Ich habe dem Ersten Vorsitzenden daraufhin mitgeteilt, dass eine pauschale Förderung für die Arbeit einer Jugendgruppe grundsätzlich nicht möglich ist. Zuschüsse des Landkreises beziehen sich immer auf entsprechende Förderrichtlinien oder stehen in direktem Zusammenhang mit entsprechenden Investitionen.

 

Diese Positionen wurden in einem gemeinsamen Gespräch im Frühjahr 2002 noch einmal verdeutlicht. Ich habe in diesem Gespräch weiterhin darauf hingewiesen, dass der Kinderchor doch möglichst ein größeres Investitionspaket schnüren solle, anstatt jährlich kleinere Zuschussanträge zu stellen.

 

Ich habe in diesem Zusammenhang weiterhin darauf hingewiesen, dass entsprechende Zuschussanträge auch bei der Gemeinde und Samtgemeinde zu stellen sind. Der Landkreis bzw. der Jugendhilfeausschuss achte bei seiner Entscheidung schon darauf, ob auch die Gemeinde und die Samtgemeinde zu ihrer Verantwortung stehen und orientiert manchmal seine Entscheidung an den Entscheidungen der Gemeinde oder Samtgemeinde.

 

In diesem Zusammenhang berichtete der Erste Vorsitzende, dass in nächster Zeit neue Chorbekleidung für neue Chormitglieder beschafft werden müsse und auch einige Teile der Technikanlage zu erneuern sind.

 

Nach diesem Gespräch ging ein Antrag auf einen Kreiszuschuss für die Anschaffung eines Aktivlautsprechers ein. Die Kosten für diese Anschaffung wurden mit 392,10 Euro beziffert. Eine entsprechende Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn wurde erteilt. Im Frühjahr diesen Jahres erfolgte dann der Antrag für die Chorbekleidung. Für zehn Chormitglieder im Alter von zehn bis 16 Jahren soll entsprechende Chorbekleidung, Westen, Röcke, Blusen, Tücher, etc. beschafft werden. Die Kosten für diese Anschaffung werden mit 970,50 Euro beziffert und man erwartet einen Landkreiszuschuss in Höhe von 500,00 Euro. Auch für diese Anschaffung wurde die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt. Im Juni dieses Jahres erfolgte dann die Mitteilung, dass die Zuschussanträge an die Gemeinde Reppenstedt und die Samtgemeinde Gellersen abgelehnt worden sind.

 

Zusammenfassend bleibt somit festzustellen, dass für die Anschaffung des Aktivlautsprechers und die Chorbekleidung Kosten in Höhe von 1.362,60 Euro entstehen. Dass der Kinderchor – Die Original Heidelerchen – gute und intensive Jugendarbeit betreiben, und somit auch entsprechend gefördert werden sollen, wird verwaltungsseitig nicht in Frage gestellt.

 

Üblicherweise würde die Finanzierung der Investitionen durch den Chor, die Gemeinde Reppenstedt, die Samtgemeinde Gellersen und den Landkreis Lüneburg erfolgen. Ein in diesem Zusammenhang realistisches Finanzierungsmodell sähe wie folgt aus:

 

Die Original-Heidelerchen:           462,60 Euro

Gemeinde Reppenstedt                          300,00 Euro

Samtgemeinde Gellersen            300,00 Euro

Landkreis Lüneburg                     300,00 Euro

                                                1.362,60 Euro

                                                ===========

Dass die Gemeinde und die Samtgemeinde in diesem Falle keine Zuschüsse gewähren, kann sicherlich nicht zu Lasten des Landkreises gehen, bzw. es Aufgabe des Landkreises ist, diese Finanzierungslücken zu kompensieren.

 

Somit wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, dem Kinderchor einen Kreiszuschuss von maximal 300,00 Euro zu gewähren. Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Unterabschnitt 01.4510 zur Verfügung.

 

 

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27.08.2003 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

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