Beschlussvorlage - 2003/123
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des Kinderchores - Die Original Heidelerchen - auf einen Kreiszuschuss für die Anschaffung einer Lautsprecheranlage und neuer Chorbekleidung
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Klaus Metzdorf
- Verantwortlich:
- Klaus Metzdorf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.08.2003
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Sachverhalt
Sachlage:
Im Dezember 2001 beantragt der Kinder- und Jugendchor Die
Original Heidelerchen einen Kreiszuschuss für das Jahr 2002. Dieser Antrag
wird begründet mit der guten und intensiven Jugendarbeit, die der Chor leistet
und mit den vielen Veranstaltungen, die der Chor im Laufe eines Jahres
durchführt. Weiterhin werden die Festkosten des Chores für das Jahr 2002 vom
Ersten Vorsitzenden mit 15.000,00 Euro beziffert.
Ich habe dem Ersten Vorsitzenden daraufhin mitgeteilt, dass
eine pauschale Förderung für die Arbeit einer Jugendgruppe grundsätzlich nicht
möglich ist. Zuschüsse des Landkreises beziehen sich immer auf entsprechende
Förderrichtlinien oder stehen in direktem Zusammenhang mit entsprechenden
Investitionen.
Diese Positionen wurden in einem gemeinsamen Gespräch im
Frühjahr 2002 noch einmal verdeutlicht. Ich habe in diesem Gespräch weiterhin
darauf hingewiesen, dass der Kinderchor doch möglichst ein größeres
Investitionspaket schnüren solle, anstatt jährlich kleinere Zuschussanträge zu
stellen.
Ich habe in diesem Zusammenhang weiterhin darauf hingewiesen,
dass entsprechende Zuschussanträge auch bei der Gemeinde und Samtgemeinde zu
stellen sind. Der Landkreis bzw. der Jugendhilfeausschuss achte bei seiner
Entscheidung schon darauf, ob auch die Gemeinde und die Samtgemeinde zu ihrer
Verantwortung stehen und orientiert manchmal seine Entscheidung an den
Entscheidungen der Gemeinde oder Samtgemeinde.
In diesem Zusammenhang berichtete der Erste Vorsitzende, dass
in nächster Zeit neue Chorbekleidung für neue Chormitglieder beschafft werden
müsse und auch einige Teile der Technikanlage zu erneuern sind.
Nach diesem Gespräch ging ein Antrag auf einen Kreiszuschuss
für die Anschaffung eines Aktivlautsprechers ein. Die Kosten für diese
Anschaffung wurden mit 392,10 Euro beziffert. Eine entsprechende Genehmigung
zum vorzeitigen Maßnahmebeginn wurde erteilt. Im Frühjahr diesen Jahres
erfolgte dann der Antrag für die Chorbekleidung. Für zehn Chormitglieder im
Alter von zehn bis 16 Jahren soll entsprechende Chorbekleidung, Westen, Röcke,
Blusen, Tücher, etc. beschafft werden. Die Kosten für diese Anschaffung werden
mit 970,50 Euro beziffert und man erwartet einen Landkreiszuschuss in Höhe
von 500,00 Euro. Auch für diese Anschaffung wurde die Genehmigung zum
vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt. Im Juni dieses Jahres erfolgte dann die
Mitteilung, dass die Zuschussanträge an die Gemeinde Reppenstedt und die
Samtgemeinde Gellersen abgelehnt worden sind.
Zusammenfassend bleibt somit festzustellen, dass für die
Anschaffung des Aktivlautsprechers und die Chorbekleidung Kosten in Höhe von
1.362,60 Euro entstehen. Dass der Kinderchor Die Original Heidelerchen
gute und intensive Jugendarbeit betreiben, und somit auch entsprechend
gefördert werden sollen, wird verwaltungsseitig nicht in Frage gestellt.
Üblicherweise würde die Finanzierung der Investitionen durch
den Chor, die Gemeinde Reppenstedt, die Samtgemeinde Gellersen und den
Landkreis Lüneburg erfolgen. Ein in diesem Zusammenhang realistisches
Finanzierungsmodell sähe wie folgt aus:
Die Original-Heidelerchen: 462,60 Euro
Gemeinde Reppenstedt 300,00 Euro
Samtgemeinde Gellersen 300,00 Euro
Landkreis Lüneburg 300,00 Euro
1.362,60
Euro
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Dass die Gemeinde und die Samtgemeinde in diesem Falle keine
Zuschüsse gewähren, kann sicherlich nicht zu Lasten des Landkreises gehen, bzw.
es Aufgabe des Landkreises ist, diese Finanzierungslücken zu kompensieren.
Somit wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, dem Kinderchor
einen Kreiszuschuss von maximal 300,00 Euro zu gewähren. Entsprechende
Haushaltsmittel stehen im Unterabschnitt 01.4510 zur Verfügung.
