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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2012/130

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Annahme der in der Anlage 1 aufgeführten Zuwendung wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachlage:

Das Verfahren für die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Zuwendungen ist durch den Gesetzgeber durch die §§ 111 Abs. 7 NKomVG und 25 a GemHKVO konkret geregelt worden.

 

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 31.05.2010 von seiner Möglichkeit nach § 25 a GemHKVO Gebrauch gemacht, die Zuständigkeit über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis höchstens 2.000 Euro auf den Kreisausschuss zu übertragen. Bei einem Wert von über 2.000 Euro verbleibt die Zuständigkeit beim Kreistag.

 

In der Zeit vom 03.03.2012 bis zum 11.04.2012 ist die in der Anlage aufgeführte Zuwendung angeboten worden.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.07.2012 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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