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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2012/127

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Hauptsatzung des Landkreises Lüneburg wird in der als Anlage beigefügten Neufassung vom 4. Mai 2012 beschlossen.

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

 

Die Hauptsatzung des Landkreises Lüneburg muss geändert werden. Im wesentlichen geht es dabei um eine Anpassung an das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).  Außerdem sind Regelungen erforderlich für die Flagge des Landkreises Lüneburg § 2 Ziffer 2 der Hauptsatzung. Bisher war lediglich geregelt, dass die Flagge die Farben blau und gelb zeigt. Zusätzlich wird nun festgestellt, dass sie das Wappen des Landkreises Lüneburg trägt.

 

Außerdem wird in § 5, Zusammensetzung des Kreisausschusses und in § 7, Vertretung des Landrates bei Verhinderung des allgemeinen Vertreters, die Kreisrätin eingefügt.

 

Bei den Verkündigungen und öffentlichen Bekanntmachungen § 9 der Hauptsatzung liegt der Fokus zukünftig auf einer Darstellung im Internet mit Hinweisbekanntmachungen im Amtsblatt, das der Landkreis Lüneburg gemeinsam mit den Gemeinden herausgibt.

 

Die Änderungen ergeben sich aus der beigefügten Synopse. Eine Neufassung der Hauptsatzung unter Berücksichtigung dieser Änderungen ist ebenfalls beigefügt. Die Internetadresse in § 9 wird noch nachgereicht.

 

Ergänzung vom 4. Mai 2012:

§ 9 der Hauptsatzung (Verkündigungen und öffentliche Bekanntmachungen) muss aus Gründen der Rechtssicherheit neu gefasst werden. Die ursprüngliche Auffassung, dass bei einer Internetdarstellung die Hinweisbekanntmachung im Amtsblatt ausreichend ist, kann zunächst nicht aufrecht erhalten werden.

 

Der Gesetzgeber fordert im Falle der Internetdarstellung zwingend die Hinweisbekanntmachung in einer Tageszeitung. Verwaltungsintern ist deshalb entschieden worden, aus Gründen der Rechtssicherheit auf eine Internetregelung zu verzichten. Zum einen, weil die Kosten für Veröffentlichungen in einer Tageszeitung die Kosten für eine Veröffentlichung im Amtsblatt übersteigen würden. Andererseits könnte diese Maßnahme dazu führen, dass die Herausgabe des Amtsblattes in Frage gestellt wird. Das Amtsblatt gibt der Landkreis Lüneburg gemeinsam mit den Gemeinden heraus.

 

Lediglich tierseuchenbehördliche Verordnungen sollen wie bisher in der Landeszeitung bzw. in der Schweriner Volkszeitung veröffentlicht werden. Hier kann dann die bisher vorgesehene Hinweisbekanntmachung im Amtsblatt wegfallen.

 

Sowohl die Synopse als auch die Neufassung der Hauptsatzung sind entsprechend geändert worden.

 

 

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Anlagen

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16.07.2012 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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