Beschlussvorlage - 2012/139
Grunddaten
- Betreff:
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Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2009 sowie Entlastung des Landrats.Ergebnisverwendung des Jahresüberschusses 2009.
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Verantwortlich:
- Malte Jonas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Beratung
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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16.07.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2009 wird gemäß § 129 Abs.1 NKomVG beschlossen.
2. Der erzielte Jahresüberschuss des Jahres 2009 in Höhe von 10.102.402,39 Euro wird mit dem in der Bilanz ausgewiesenen kameralen Sollfehlbetrag verrechnet.
3. Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2009 Entlastung erteilt.
Sachverhalt
Sachlage:
Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des ersten doppischen Jahresabschlusses des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2009 am 12. April 2011 festgestellt.
Der Rechenschaftsbericht und die weiteren wesentlichen Bestandteile des Jahresabschlusses 2009 liegen den Kreistagsabgeordneten bereits vor (Vorlage 2010/243 vom 01.10.2010).
Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2009 ist als Anlage 1 beigefügt.
Der Schlussbericht enthält eine Prüfungsbemerkung (PB), zu der eine Stellungnahme der Verwaltung erwartet wird.
Stellungnahmen zu Prüfungshinweisen (PH) sind aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes nicht erforderlich, wenn sie anerkannt und beachtet werden.
Aus Sicht der Verwaltung gibt es zu den Prüfungshinweisen und der Prüfungsbemerkung noch Folgendes anzumerken:
Stellungnahme zu PH 10, Gliederungs-Nr. 2.3. (S. 11)
Die beim Landkreis Lüneburg eingesetzte NKR-Software INFOMA-Newsystem wird von sehr vielen niedersächsischen Kommunen verwendet. Sie kam auch bei den niedersächsischen Pilotkommunen bei der Umstellung auf das neue kommunale Rechnungswesen zum Einsatz. Die förmliche Freigabe wird erfolgen, sobald ein Zertifikat des Herstellers zur ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit und Übereinstimmung der Software mit geltendem Recht vorliegt.
Stellungnahme zu PH 10, Gliederungs-Nr. 3.5 (S. 29)
Bereits mit dem Jahresabschluss 2010 (s. Vorlage 2011/208) wurde der Anhang zum Jahresabschluss umgestaltet. Wesentliche außerordentliche Erträge und Aufwendungen werden seitdem in den Jahresabschlüssen des Landkreises erläutert.
Stellungnahme zu PH 10, Gliederungs-Nr. 3.6.1 (S. 30)
Bereits seit dem Jahresabschluss 2010 (s. Vorlage 2011/208) wird die finanzwirtschaftliche Entwicklung des abgelaufenen Haushaltsjahres durch einschlägige Kennzahlen zur Vermögenssituation (Bilanz), zu wesentlichen Positionen der Ergebnisrechnung sowie bei den Erläuterungen der Produktergebnisse ergänzt.
Stellungnahme zu PH 10, Gliederungs-Nr. 3.6.3 (S. 32)
Bereits seit dem Jahresabschluss 2010 (s. Vorlage 2011/208) wird der Anhang zum Jahresabschluss um eine Rückstellungsübersicht ergänzt.
Stellungnahme zu PH 10/SBU, Gliederungs-Nr. 4.5 (S. 42)
Nach intensiver Vorarbeit und im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt ist für die Kreisstraßen eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 43 Jahren festgelegt worden.
Der Landkreis Lüneburg hat damit wie etliche andere Kommunen in Niedersachsen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, im Rahmen der Erstbewertung der Straßen die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer seiner Straßen abweichend von der Abschreibungstabelle des Landes festzulegen. Ein Vergleich des kommunalen Straßenvermögens ist deshalb tatsächlich nur eingeschränkt möglich.
Stellungnahme zu PH 31, Gliederungs-Nr. 4.9 (S. 46)
Das Konto für ungeklärte Einzahlungen unterliegt bei der hohen Anzahl der täglich zu verarbeitenden Zahlungseingänge (durchschnittlich 500 Einzahlungen/Tag) großen Schwankungen. Dabei können schon wenige, dafür aber hohe Zahlbeträge den hier ausgewiesenen Bestand signifikant erhöhen. Es ist immer das Ziel, ungeklärte Zahlungseingänge innerhalb möglichst kurzer Zeit den richtigen Anordnungen / Sachkonten zuzuordnen.
Der Bestand der ungeklärten Einzahlungen beträgt zum Jahresabschluss 2011 nur noch rund 240.000 Euro und konnte damit im Vergleich zum Bestand vom 31.12.2009 um fast die Hälfte reduziert werden.
Stellungnahme zu PB 10/35, Anhang, Gliederungs-Nr. 1.1.8 (S. 6)
Die Vorgaben des Landes (Abschreibungstabelle inkl. Kontenzuordnung) sind für Klassencontainer nicht eindeutig. Dem Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes wird gefolgt. Eine entsprechende Umbuchung wird im Haushaltsjahr 2012 vorgenommen. Auswirkungen auf die in der Bilanz ausgewiesenen Werte ergeben sich dadurch nicht, da die gewählte Nutzungsdauer beibehalten wird.
Stellungnahme zu PH 10, Anhang, Gliederungs-Nr. 1.3 (S. 23)
Eine Inanspruchnahme des Landkreises Lüneburg aus Bürgschaften, Gewährleistungsverträgen, in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen und / oder Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften, die künftige Haushaltsjahre belasten, war bei Erstellung des Jahresabschlusses 2009 nicht ersichtlich und ist anschließend auch nicht eingetreten. Deshalb waren solche Vorgänge nicht unter der Bilanz auszuweisen. Seit dem Jahresabschluss 2010 (s. Vorlage 2011/208) wird bereits zusätzlich eine entsprechende Negativ-Aussage in den Rechenschaftsbericht aufgenommen.
Über die Verwendung des im Jahresabschluss 2009 ausgewiesenen Jahresüberschusses in Höhe von 10.102.402,39 Euro ist vom Kreistag ein entsprechender Beschluss zu fassen. Der Gesetzgeber schreibt für den in 2009 erzielten Überschuss zunächst die Verrechnung mit alten Sollfehlbeträgen des kameralen Verwaltungshaushalts vor. Erst wenn die kameralen Sollfehlbeträge getilgt sind, können Jahresüberschüsse anderweitig verwendet werden (Deckung doppischer Fehlbeträge oder Zuführung zu Überschussrücklagen).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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440,1 kB
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