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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2012/178

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

1.      Als angemessene Vergütung in Form von Sitzungsgeld im Sinne des § 138 Abs. 7 und 8 NkomVG für Kreistagsmitglieder, die den Landkreis in Unternehmen und Einrichtungen vertreten, wird ein Höchstbetrag von 150,00 Euro pro Sitzung festgesetzt. Die darüber hinaus gehenden Beträge sind an den Landkreis Lüneburg abzuführen.

 

2.      Den gemeinsamen Gesellschaften von Landkreis und Hansestadt Lüneburg wird empfohlen, die geltend gemachten Aufwendungen der Vertreter in ihren Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten bzw. Verwaltungsräten für Fahrtkosten, Kinderbetreuungen und die Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger sowie Verdienstausfälle gemäß Anlage 2 zu erstatten.

 

3.      Den gemeinsamen Gesellschaften von Landkreis und Hansestadt Lüneburg wird empfohlen, ihren Aufsichtsrats- bzw. Verwaltungsratsvorsitzenden für ihre Tätigkeiten pro Sitzung eine Zulage von 50% bezogen auf ein „Sitzungsentgelt“ zu zahlen.

 

4.      Sofern die Beteiligungsgesellschaften des Landkreises Lüneburg Regelungen zur Vergütung von Vertretern in ihren Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten bzw. Verwaltungsräten zur Entschädigung für geltend gemachte Aufwendungen und für die Zulagen der Aufsichtsratsvorsitzenden treffen möchten, die sich im Rahmen der Punkte 1. bis 3. bewegen, werden die Vertreter des Landkreises in den Gesellschafterversammlungen oder entsprechenden Organen angewiesen, für diese Regelungen zu stimmen.

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder, die Vertreter einer Kommune für ihre Tätigkeit in Aufsichtsräten oder anderen Organen von  Unternehmen und Einrichtungen erhalten, sind gemäß § 138 Abs. 7 und 8 NKomVG an die Kommune abzuführen, soweit sie über das Maß einer angemessenen Entschädigung hinausgehen. Die Höhe der angemessenen Vergütung ist von der Vertretung für jede Vertretungstätigkeit festzusetzen. Der Beschluss ist gemäß § 138 Abs. 7 Satz 3 NKomVG öffentlich bekannt zu machen.

 

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg beschloss in seiner Sitzung vom 11.12.2006 (Vorlage 2006/195), dass als angemessene Aufwandsentschädigung in Form von Sitzungsgeld ein Höchstbetrag von 182,00 Euro pro Sitzung festgesetzt wird. Durch den Kreistagsbeschluss ist nicht die tatsächliche Höhe der durch das jeweilige Unternehmen gezahlten Aufwandsentschädigung festgelegt worden, sondern der Höchstsatz, bis zu dem die Aufwandsentschädigung nicht der Abführungspflicht an den Landkreis Lüneburg nach § 138 Abs. 7 Satz 1 NKomVG unterliegt. Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasste seinerzeit einen gleichlautenden Beschluss.

 

Nunmehr hat der Rat der Hansestadt Lüneburg am 31.05.2012 einen neuen Beschluss gefasst, wonach der als angemessen angesehene Betrag auf 150,00 Euro reduziert wird. Weiter sollen zukünftig geltend gemachte Aufwendungen für Fahrtkosten, Kinderbetreuungen und die Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger sowie Verdienstausfälle erstattet werden. Darüber hinaus sollen die Aufsichtsratsvorsitzenden für ihre Tätigkeit eine Zulage von 50% auf das Sitzungsgeld erhalten. Die städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen werden angewiesen, für diese Regelungen, die auch für die gemeinsamen Gesellschaften von Landkreis und Hansestadt Lüneburg (GfA Lüneburg – gkAöR, DIENLOG GmbH, Theater Lüneburg GmbH, Gemeinnützige Bildungs- und Kultur GmbH) gelten sollen, zu stimmen.

 

Aus Sicht der Verwaltung erscheint es sinnvoll, dass auch der Kreistag entsprechende Beschlüsse fasst. Die Empfehlungen zu 2. und 3. sollen sich dabei ausschließlich an die Gesellschaften richten, an denen Landkreis und Hansestadt Lüneburg mehrheitlich beteiligt sind. Dabei ist gegenüber den Beteiligungsgesellschaften deutlich zu machen, dass es sich bei den Punkten 2. und 3. lediglich um Empfehlungen handelt, welche die Unternehmen und Einrichtungen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten umsetzen können, aber nicht müssen.

 

Zu 1.: Für die Tätigkeiten in den Organen der Gesellschaften, an denen der Landkreis beteiligt ist, werden generell keine pauschalen Aufwandsentschädigungen, sondern ausschließlich Sitzungsgelder gezahlt. Eine Abfrage bei den Beteiligungsgesellschaften hat ergeben, dass alle Sitzungsgelder unter dem vorgeschlagenen Höchstbetrag von 150 Euro liegen (Anlage 1). Da Landkreis und Hansestadt Lüneburg mehrere gemeinsame Beteiligungen haben und zudem einige Kreistagsabgeordnete gleichzeitig Mitglied des Rates der Hansestadt sind, erscheint es sinnvoll, weiterhin einen einheitlichen Höchstbetrag festzusetzen.

 

Zu 2.: Durch die Teilnahme an Sitzungen in Organen der Unternehmen und Einrichtungen, können den Mitgliedern Fahrtkosten, Aufwendungen für Kinderbetreuung und für die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen sowie Verdienstausfälle entstehen. Um den Vertretern keine finanziellen Nachteile aus ihrer Tätigkeit erwachsen zu lassen, sollten ihre Aufwendungen zukünftig von den Gesellschaften ersetzt werden. Die Entschädigungen werden teilweise pauschaliert und sind auf Höchstbeträge begrenzt (Anlage 2).

 

Zu 3.: Die Aufsichts- bzw. Verwaltungsratsvorsitzenden haben aufgrund ihrer Position einen größeren Aufgabenkreis und eine größere Verantwortung als die übrigen Mitglieder. Es wird daher vorgeschlagen, den Vorsitzenden eine Zulage von 50% auf das Sitzungsentgelt zu gewähren.

 

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Anlagen

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16.07.2012 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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