Antrag an den Kreistag - 2012/210
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Gruppe SPD und Grüne vom 26.06.2012 (Eingang: 02.07.2012); Planerische Steuerung von Tierhaltungsanlagen im Sinne einer Erhaltung bäuerlicher Strukturen und Berücksichtigung von Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Verantwortlich:
- Britta Ammoneit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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16.07.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag der Gruppe SPD und Grüne:
Der Kreistag möge wie folgt beschließen:
1. Der Kreistag fordert von Land, Bund und EU klare und umfassende Regelungen für die planerische Steuerung von Tierhaltungsanlagen sowie rechtliche Vorgaben für deren Genehmigungsverfahren, so dass Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz gewährleistet werden. Durch eine frühzeitige und umfassende Beteiligung sollen Interessenskonflikte zwischen den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern einerseits und den Antragstellern andererseits minimiert werden. Zur Konfliktminimierung sind Produktionsstandards über die derzeit gültige Rechtslage hinaus (Abstände, Einbau von Filteranlagen) einvernehmlich anzustreben.
2. Neue Projekte zur Tierzüchtung und Tiermästung verursachen vielfältige Probleme:
I) Einerseits geht es um den nachhaltigen Schutz von Umwelt und Gesundheit aller Beteiligten und Betroffenen.
II) Andererseits ist eine ethisch verantwortbare Produktion zu realisieren, das heißt, die Anforderungen an eine artgemäße Tierhaltung sind zu gewährleisten.
3. Der Landkreis Lüneburg fordert europaweite einheitliche Standards (Regelungen und entsprechende Grenzwerte), die verhindern, dass der derzeit stattfindende Strukturwandel zur Agrar-Industrie die bäuerlichen Strukturen im Landkreis Lüneburg vernichtet; insbesondere ist die Regelung zum privilegierten Bauen in der Novelle des Baugesetzbuches entsprechend zu modifizieren.
4. Diese Standards dürfen nicht auf Kosten der Gesundheit und Umwelt gehen. Sie dürfen nicht ermöglichen, dass den Tieren unverantwortliches Leid zugefügt werden kann.
5. Der Landrat wird daher gebeten, die Landesregierung aufzufordern, dass sie sich insbesondere bei der Tierzüchtung und mästung für entsprechende Standards einsetzt und deren Einhaltung konsequent durchsetzt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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993,5 kB
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