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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2012/134

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Orientierungsrahmen für Beförderungen wird mit den dargestellten Änderungen beschlossen.

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Im Jahr 2004 wurden beim Landkreis Lüneburg die bis dahin uneinheitlich und damit für Betroffene kaum nachvollziehbar gestalteten Wartezeiten für Beförderungen von Beamtinnen und Beamten diskutiert und auf der Grundlage eines von der CDU/FDP/Unabhängige-Gruppe und der SPD-Fraktion gemeinsam getragenen Vorschlags wurden Wartezeiten in Form eines Orientierungsrahmens durch den Kreistag am 17.12.2004 einstimmig beschlossen (Vorlagen-Nr.: 2004/180).

 

Dieser Orientierungsrahmen wird bis heute angewandt und ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Mit der gefundenen Regelung sollten Transparenz und Vergleichbarkeit der Beförderungspraxis verbessert werden.


Festgelegt wurden neben einer grundsätzlichen Einarbeitungs- und Bewährungszeit von 6 Monaten im Beförderungsamt zusätzlich abzuleistende laufbahnspezifische Wartezeiten, die sich aus anliegender Tabelle ergeben:

 

Beförderung nach BesGr.

Wartezeit

Bewährungs- und Wartezeit

 

A7

6 Monate

12 Monate

A8

6 Monate

12 Monate

A9 mD

12 Monate

18 Monate

A9 mz/A10

12 Monate

18 Monate

A11

24 Monate

30 Monate

A12

24 Monate

30 Monate

A13

24 Monate

30 Monate

A14

24 Monate

30 Monate

A15

30 Monate

36 Monate

A16

30 Monate

36 Monate

 

Insgesamt ergeben sich damit Beförderungszeiten von 12 Monaten bei der Beförderung nach Besoldungsgruppe A7 Bundesbesoldungsordnung bis zu 36 Monaten bei der Beförderung nach Besoldungsgruppe A16 Bundesbesoldungsordnung.

 

Einarbeitungs- und Bewährungszeit sowie zusätzliche Wartezeit rechnen ab dem Zeitpunkt, zu dem das Amt im konkret funktionalen Sinne erstmalig übertragen wurde. Bei Stellenanhebungen gilt der Zeitpunkt der Feststellung des Bewertungsergebnisses.

 

Aus fiskalischen Gründen wurde der früheste Beförderungszeitpunkt zudem auf den 1. August eines jeden Jahres gesetzt.

 

Ausnahmen von den im Orientierungsrahmen getroffenen Regelungen sind in besonders begründeten Fällen möglich.

 

Bei Verabschiedung des Orientierungsrahmens wurde besonderes Augenmerk auch darauf gerichtet, dass die gestaffelten Wartezeiten für die Beamtinnen und Beamten im Vergleich mit anderen umliegenden Kommunen zu akzeptieren waren. Die dort jeweils festzustellende Beförderungspraxis wurde in die Entscheidungsfindung einbezogen, um den Landkreis Lüneburg im Wettbewerb um qualifizierte Kräfte nicht unangemessen zu benachteiligen.

 

Zwischenzeitlich ist leider festzustellen, dass Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst in Niedersachsen, auch die von Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 2 an Attraktivität verloren haben. Der Wettbewerb um qualifizierte Kräfte hat sich verschärft. Viele umliegende Kommunen haben auch ihre Wartezeiten für Beförderungen deutlich verkürzt bzw. auf die gesetzlichen Mindestfristen reduziert.

 

Damit hat sich die Beförderungsperspektive für Beamtinnen und Beamte beim Landkreis Lüneburg, die bereits zuvor längere Wartezeiten im Vergleich zu Kolleginnen und Kollegen benachbarter Kommunen hinzunehmen hatten, derart verschoben, dass es dem Landkreis kaum noch möglich ist im Wettbewerb um qualifizierte leistungsstarke Kräfte gegenüber Mitbewerbern zu bestehen.  Es wird daher als unumgänglich angesehen, die im Orientierungsrahmen vorgegebenen Wartezeiten für Beförderungen deutlich zu verkürzen.

 

 

Dazu schlägt die Verwaltung folgende Änderungen in der bestehenden Regelung vor:

 

1.       Die 6-monatige Einarbeitungs- und Bewährungszeit im Beförderungsamt wird durch die gesetzlich vorgesehene Erprobungszeit von 3 Monaten (§ 20 Abs. 2 Niedersächsisches Beamtengesetz) ersetzt.

 

2.       Die Wartezeit für Beförderungen wird auch weiterhin nach Ämtern gestaffelt und wie in nachstehender Tabelle unter Einbeziehung der Erprobungszeit dargestellt, verkürzt:

 

 

 

 

Beförderung nach BesGr.

Erprobungs- und Wartezeit

A7

6 Monate

A8

6 Monate

A9

6 Monate

A9 AZ/A10

6 Monate

A11

15 Monate

A12

15 Monate

A13

15 Monate

A14

15 Monate

A15

18 Monate

A16

24 Monate

 

 

Der entsprechend dem Vorschlag geänderte Orientierungsrahmen für Beförderungen ist im Entwurf als Anlage 2 beigefügt.

 

Aktualisierte Sachlage vom 25.06.2012:

In den Beratungen im Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten am 09.05.2012 wurde die Verwaltung gebeten, die aus dem Vorschlag folgenden Mehraufwendungen zu spezifizieren.

 

In der neu beigefügten Anlage 3 ist der Bruttomehraufwand für Beförderungen in die einzelnen Besoldungsgruppen dezidiert aufgeführt:

 

2010 erfolgten beim Landkreis Lüneburg 6 Beförderungen, eine nach Besoldungsgruppe A 16, eine nach Besoldungsgruppe A 13, eine nach Besoldungsgruppe A 12, eine nach Besoldungsgruppe A 11, eine nach Besoldungsgruppe A 8 und eine nach Besoldungsgruppe A 7 Bundesbesoldungsgesetz.

 

Im Jahr 2011 wurden 4 Beamtinnen und Beamte befördert. Davon waren eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A 16, eine nach Besoldungsgruppe A 15, eine nach Besoldungsgruppe A 10 und eine nach Besoldungsgruppe A 8 Bundesbesoldungsgesetz.

 

Für 2012 ist geplant, 8 Beförderungen vorzuschlagen/vorzunehmen, davon eine nach Besoldungsgruppe A 14, eine nach Besoldungsgruppe A 13, zwei nach Besoldungsgruppe A 12, eine nach Besoldungsgruppe A 11, zwei nach Besoldungsgruppe A 10 und eine nach Besoldungsgruppe A 8 Bundesbesoldungsgesetz.

 

Für die Jahre 2013 und 2014 sind nach derzeitigem Stand 5 bzw. 4 Beförderungen geplant.

 

Unter Berücksichtigung der jeweiligen Bezügedifferenzen und der Anzahl der im Jahr vorgenommenen Beförderungen lässt sich aus Sicht der Verwaltung insgesamt feststellen, dass die Verkürzung der Wartezeiten für Beförderungen in Relation zum zu erwartenden Nutzen eher geringe bzw. zu vernachlässigende Mehraufwendungen zur Folge haben wird.

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16.07.2012 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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