Beschlussvorlage - 2012/231
Grunddaten
- Betreff:
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Umwandlung der Hugo-Friedrich-Hartmann-Schule, HRS Bardowick, in eine Oberschule zum 01.08.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Wieske, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
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Beratung
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10.09.2012
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der Hugo-Friedrich-Hartmann-Schule, HRS Bardowick, vom 23.03.2012 auf Umwandlung in eine Oberschule mit gymnasialem Angebot wird nicht entsprochen.
Der Landkreis Lüneburg wird für den Standort Bardowick nur einen Antrag auf Umwandlung in eine Oberschule ohne gymnasiales Angebot jedoch mit einem teilgebundenen Ganztagsangebot stellen, soweit der Schulvorstand der HRS Bardowick dies beschließt.
Sachverhalt
Sachlage:
Der Kreistag hat mit Beschluss vom 20.12.2010 die Verwaltung beauftragt, für seine Haupt- und Realschulstandorte die Umwandlung in Oberschulen ohne gymnasiales Angebot zu prüfen und soweit Aussicht auf Erfolg besteht und die zuständigen Schulgremien diesen Weg mit beschreiten bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde entsprechende Genehmigungsanträge zu stellen (Vorlagennummern 2010/333 und 2011/119).
An den Standorten Adendorf, Dahlenburg und Neuhaus wurde die Umwandlung bereits zum 1. 8. 2011 vollzogen.
Zum 01.08.2012 ziehen die Haupt- und Realschulen in Oedeme und Scharnebeck nach.
Somit ist alleine die Hugo-Friedrich-Hartmann-Schule die letzte HRS in der Trägerschaft des Landkreises..
Im Juni 2011 hatte sich der Schulvorstand der Hugo-Friedrich-Hartmann-Schule für eine Umwandlung in eine Oberschule mit gymnasialem Angebot ausgesprochen.
Gemeinsam mit der Samtgemeinde Bardowick fanden danach verschiedene Gespräche und auch eine Informationsveranstaltung für die Schulöffentlichkeit (Schulleitung, Lehrer/innen und Eltern) statt. Der Landkreis Lüneburg und auch die Samtgemeinde Bardowick machten dabei deutlich, dass für sie ein gymnasiales Angebot am Standort Bardowick nicht infrage käme. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Hansestadt Lüneburg, der Samtgemeinde Bardowick und dem Landkreis Lüneburg hält das Gymnasium Herderschule bis zu drei Züge pro Jahrgang für Schülerinnen und Schüler aus der Samtgemeinde Bardowick offen. Hierfür hat sich die Samtgemeinde in erheblichem Umfang finanziell an der Sanierung und zum Teil auch Erweiterung der Herderschule beteiligt.
Die Verwaltung bat zum damaligen Zeitpunkt die Schulleitung der HRS Bardowick die Angelegenheit noch einmal in den schulischen Gremien zu beraten und einen neuen Beschluss zugunsten einer Oberschule ohne gymnasiales Angebot zu fassen.
Nach einer erneuten Behandlung der Angelegenheit im Schulvorstand stellt die Hugo-Friedrich-Hartmann-Schule nun mit Schreiben vom 23.03.2012 erneut den Antrag, die HRS zum Schuljahresbeginn 2013/2014 in eine Oberschule mit einem gymnasialen Angebot umzuwandeln.
Der Schulvorstand und die Schulleitung sehen hierin folgende Vorteile:
Ø Alle zu beschulenden Kinder haben einen gut erreichbaren Schulweg
Ø Es besteht ein besseres Lernklima durch die heterogene Schülerschaft
Ø Auch bei zurückgehenden Schülerzahlen wird so der Schulstandort Bardowick gesichert
Unstrittig ist, dass die seitens des Gesetzgebers geforderte Mindestschülerzahl von 75 pro Jahrgang auch langfristig in der Samtgemeinde Bardowick vorhanden ist. Dies gilt auch für die darin enthaltenen 27 Schülerinnen und Schüler mit einer gymnasialen Empfehlung. Hierin sieht die Verwaltung den entscheidenden Nachteil gegenüber der augenblicklichen gymnasialen Beschulung in der Herderschule.
Das gymnasiale Angebot einer Oberschule umfasst nur den Sek-I-Bereich, dann erfolgt der Wechsel in die Oberstufe eines Gymnasiums. Eine Oberschule mit rechnerisch einem gymnasialen Zweig bis zur 10. Klasse wird letztlich nicht die schulischen Angebote machen können, die ein 5-zügiges Gymnasium wie die Herderschule vorhält und mit den Schülerinnen und Schülern aus der Samtgemeinde Bardowick auch mittel- und langfristig noch vorhalten kann.
Die Samtgemeinde Bardowick hat mit Schreiben vom 19.07.2012 in der Angelegenheit Stellung genommen. Sie spricht sich eindeutig für eine Oberschule ohne gymnasiales Angebot aus. Die Stellungnahme ist als Anlage I beigefügt.
Das Land Niedersachsen hat bei Einführung der Oberschulen immer wieder darauf hingewiesen, dass eine Schwächung gymnasialer Standorte durch diese neue Schulform ausgeschlossen werden müsse. Bei einem gymnasialen Angebot einer Oberschule muss daher der Einfluss auf das nächstgelegene Gymnasium geprüft werden, dies gilt auch für die zumutbare Erreichbarkeit dieses Gymnasiums im Rahmen der Schülerbeförderung.
Aus Sicht der Verwaltung ist mit der bereits beschriebenen Vereinbarung zwischen Landkreis Lüneburg, Hansestadt Lüneburg und der Samtgemeinde Bardowick zur Nutzung des Gymnasiums Herderschule ein qualitativ und quantitativ gutes gymnasiales Angebot vorhanden. Die Schülerbeförderung im Rahmen des ÖPNV ist auch aus den entfernten Gemeinden der Samtgemeinde Bardowick zumutbar und wird von Jahr zu Jahr geprüft und soweit notwendig optimiert.
Das Niedersächsische Kultusministerium hat bei der Einführung der neuen Schulform Oberschule Handreichungen für kommunale Schulträger zur Errichtung dieser neuen Schulform herausgegeben. In Ziffer 5.4 dieser Handreichungen wird zur Errichtung von Oberschulen mit gymnasialem Angebot Folgendes ausgesagt:
Die Errichtung einer Oberschule mit einem gymnasialen Angebot sowie die (spätere) Erweiterung einer Oberschule um ein gymnasiales Angebot sind zulässig, wenn der Besuch eines Gymnasiums im Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet bleibt und der Schulträger desjenigen Gymnasiums zustimmt, dass die Schülerinnen und Schüler sonst im Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt besuchen würden.
Die Hansestadt Lüneburg hat der Errichtung einer Oberschule mit gymnasialem Angebot am Standort Bardowick nicht zugestimmt. Die Stellungnahme der Hansestadt ist dieser Vorlage als Anlage II beigefügt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antrag der Hugo-Friedrich-Hartmann-Schule vom 23.03.2012 nicht zu entsprechen. Vielmehr sollte die Schule darauf hingewiesen werden, den Antrag zurückzuziehen und die Umwandlung in eine Oberschule ohne gymnasiales Angebot mit einem teilgebundenen Ganztagsangebot zu beantragen. Dies könnte dann noch bis zum 01.08.2013 durch den Landkreis beantragt und umgesetzt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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39,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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621,1 kB
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