Beschlussvorlage - 2012/240
Grunddaten
- Betreff:
-
Delegation von personalrechtlichten Befugnissen; Fortschreibung der Beschlüsse über die Delegation von personalrechtlichen Befugnissen vom Kreistag auf den Kreisausschuss und die Landrätin/den Landrat sowie vom Kreisausschuss auf die Landrätin/den Landrat
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Andrea Riegel
- Verantwortlich:
- Hans-Richard Maul
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Kenntnisnahme
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13.09.2012
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kreistag
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Kenntnisnahme
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15.10.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Kreistag:
Die Delegation personalrechtlicher Befugnisse vom Kreistag auf den Kreisausschuss und die
Landrätin/den Landrat wird, wie in der Anlage 2 Ziffer 1 vorgeschlagen, fortgeschrieben
2. Kreisausschuss:
Die Delegation personalrechtlicher Befugnisse vom Kreisausschuss auf die Landrätin/den Landrat wird,
wie in der Anlage 2 Ziffer 2 vorgeschlagen, fortgeschrieben.
.
Sachverhalt
Sachlage:
Die Beschlüsse über die Delegation personalrechtlicher Befugnisse wurden zuletzt im August/September 2002 aktualisiert. Die im Kreisausschuss am 02.09.2002 und im Kreistag am 09.09.2002 einstimmig gefassten Beschlüsse sind als Anlage 1 beigefügt.
Zwischenzeitlich sind nahezu alle dem damaligen Beschluss zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen in andere Gesetze übernommen worden.
So ist die Niedersächsische Landkreisordnung (NLO) im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) aufgegangen, der Bundes Angestelltentarifvertrag (BAT) und der Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiterinnen/Arbeiter im kommunalen Bereich (BMTG II) sind im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zusammengeführt worden mit der Folge, dass die Trennung von Arbeiterinnen/Arbeitern einerseits und Angestellten andererseits aufgehoben ist. Die Tarifbeschäftigten sind einheitlich Entgeltgruppen statt zuvor Lohn- und Vergütungsgruppen zugeordnet. Des Weiteren wurden auch beamtenrechtliche Regelungen weiter entwickelt. Insbesondere sind Besoldungs- und Versorgungsrecht in Niedersachsen durch Verabschiedung entsprechender Gesetze teilweise vom Bundesrecht abgekoppelt worden.
Diese Veränderungen berühren zwar nicht die Wirksamkeit der Delegationsbeschlüsse, führen jedoch dazu, dass sie kaum noch nachvollzogen werden können. Daher wird die insbesondere redaktionelle Anpassung der Delegationsbeschlüsse, wie in der Anlage 2 dargestellt, vorgeschlagen. Geringfügige inhaltliche Veränderungen beruhen auf Änderungen in den der jeweiligen Delegation zugrunde liegenden Rechtsvorschriften.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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247,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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92,4 kB
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