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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2012/253

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag: Berichtsvorlage - keine Beschlussfassung erforderlich

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Verwaltung hat dem Ausschuss letztmalig am 06.02.2012 mit der Vorlage 2012/017 über die Verfahrensweise zur Ausweisung von Vorrangflächen für die Windenergie berichtet.

 

Hiermit wird nun der erste Entwurf für die 2. Änderung des RROP 2003 einschließlich der Begründung und des allgemeinen Teils des dazugehörigen Umweltberichts vorgelegt. Er ist seit der letzten Sitzung in folgenden Verfahrensschritten erarbeitet worden:

 

  • Ermittlung geeigneter Ausschluss- und Abstandskriterien in drei unterschiedlichen Szenarien ("maximal", "Trend" und "restriktiv") und deren kartenmäßige Umsetzung,
  • Vorabbeteiligung der Kommunen zu den aus den verschiedenen Szenarien abgeleiteten Potenzialflächen im Vorfeld der förmlichen Beteiligung nach § 5 Abs.6 NROG mit dem Ziel, die Akzeptanz der Planung vor Ort zu erhöhen sowie wichtige Erkenntnisse über Besonderheiten und Entwicklungsbedürfnisse des Raumes zu erhalten und, soweit dies gewünscht war,
  • Erläuterung der Herangehensweise der Kreisverwaltung und Vorstellung von vorläufigen Gebietskulissen in den politischen Gremien der Kommunen,
  • Abwägung der Anregungen der Kommunen aus der Vorabbeteiligung,
  • Überschlägliche Umweltprüfung der daraufhin in Betracht kommenden Potenzialflächen einschließlich  fachlicher Überprüfung der Kriterien,
  • Konzeption eines Entwurfs mit einer daraus entwickelten Gebietskulisse an Vorrangflächen mit Überprüfung vor Ort,
  • Erarbeitung einer Begründung für die gewählten Kriterien und diese Gebietskulisse,
  • Erstellung des allgemeinen Teils für den Umweltbericht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung durch das Planungsbüro p+u in Hannover.

 

Besonders hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die oben erwähnte Vorabbeteiligung der Kommunen an der Entwicklung eines Kriteriensets auf der Basis von  drei zur Wahl gestellten unterschiedlichen Szenarien. Im Ergebnis hatten sich die Kommunen mit großer Mehrheit für das mittlere der drei Szenarien, ggf. mit Modifikationen für einzelne Kriterien, ausgesprochen, nämlich das Szenario "Trend".

 

Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf wird nun auf der Basis dieses Szenarios ein ausgewogenes Konzept vorgestellt, das die Zielkonflikte zwischen der Förderung der Windenergie einerseits und den vielfältigen Nutzungs- und Schutzansprüchen andererseits bestmöglich berücksichtigt. Im weiteren Verfahren wird dieses Szenario nunmehr mit dem verständlicheren und treffenderen Begriff "moderat" bezeichnet.

Zu unterscheiden war dabei zwischen sog. "harten" und "weichen" Kriterien,  um damit den Anforderungen zu genügen, die sich aus der ständigen Rechtsprechung ergeben:

 

  • "Harte" Kriterien sind solche, die sich aus gesetzlichen Vorschriften und anderen verbindlichen Normen ergeben. Diese sind strikt zu beachten, hier gibt es keinen Ermessensspielraum.
  • "Weiche" Kriterien unterliegen dagegen der Abwägung. Dies kann sich sowohl auf die Anwendung von Kriterien an sich beziehen - wie etwa Gebiete für die ruhige Erholung - oder aber auch auf das Maß von Abstandspuffern zu schutzbedürftigen Nutzungen wie etwa mehr oder weniger große Abstände zu Wohnsiedlungen (nähere Erläuterungen hierzu s. Kap. 5.2 der Begründung).

 

Im Vordergrund der zu berücksichtigenden Schutzansprüche steht dabei der Schutz der in unserem Landkreis lebenden Menschen vor möglichen Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen. Hier geht deshalb der Entwurf über das gesetzlich Notwendige deutlich hinaus, indem er das Vorsorgeprinzip zugrunde legt. Dies kommt insbesondere in Abstandspuffern von 1000m zu bestehenden und geplanten Wohngebieten zum Ausdruck, Abstände, die damit erheblich über das nach den einschlägigen Regelungen des Immissionsschutzes hinausgehen (zu den näheren Erläuterungen hierzu wird auf das Kap. 5.2.1 der anliegenden Begründung verwiesen).

Daneben wird der vorgelegte Entwurf aber selbstverständlich auch den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Erholung unserer Bürger und Bürgerinnen in ihrem Wohnumfeld gerecht und er berücksichtigt natürlich gleichermaßen Sicherheitserfordernisse sowie andere wichtige Belange. Auch hierzu wird im Einzelnen auf die Begründung, Kap. 5.2.2 bis 5.2.4 verwiesen.

Ganz wichtig ist der Verwaltung, eine "Verspargelung" der Landschaft weitestgehend zu vermeiden. Dies wird durch das Bündelungsprinzip erreicht, das in zwei Kriterien zum Ausdruck kommt:

 

  • Die Vorrangflächen haben eine Größe von 30 ha und mehr, so dass dort mindestens 3 Windenergieanlagen errichtet werden können und
  • die Vorrangflächen weisen einen Abstand von mindestens 3 km untereinander auf.

 

Die vorläufige Gebietskulisse bietet 14 Vorrangflächen für raumbedeutsame Windenergieanlagen mit einer Gesamtgröße von ca. 1250 ha an, dies entspricht einem Anteil von ca. 1% an der Gesamtfläche des Landkreises und gibt dabei der Windenergie substanziell Raum. Diese Flächen sind ausgewogen über das Planungsgebiet verteilt, wobei allerdings größere Gebietsteile wie das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben bzw. verbindlicher Regelungen in Verordnungen von vornherein für die Errichtung von Wind-energieanlagen ausscheiden mussten.

3 dieser Vorrangflächen sollen ganz oder vorwiegend für das sog. "Repowering" von Anlagen vorgesehen werden. Es handelt sich dabei um Standorte im Bereich der Samtgemeinden Amelinghausen (ein Standort) und Dahlenburg (zwei Standorte). Damit soll langfristig eine Sanierung der jetzigen Situation erreicht werden, die insbesondere im Raum Dahlenburg durch eine Vielzahl von Anlagen geprägt ist und deren Standorte oftmals nicht mehr den heutigen Anforderungen insbesondere an anzustrebende Abstände zu Wohnsiedlungen entsprechen. Das Instrument solcher "Repowering-Standorte" ermöglicht das neue Landesraumordnungsprogramm ausdrücklich (s. Kap. 2.2 der Begründung). Es ist verbunden mit sog. "raumordnerischen Verträgen", zu den Modalitäten wird die Verwaltung in der Sitzung mündlich vortragen. Ziel dieser Regelungen ist es, alte Anlagen an ungünstigen Standorten durch neue Anlagen an besser geeigneten Standorten zu ersetzen. Im Ergebnis wird es in den betreffenden Gebietsteilen also nicht mehr, sondern weniger Anlagen - mit höherer Leistung - geben.

In die Gebietskulisse für alle 14 Standorte sind die wesentlichen Umweltaspekte bereits eingeflossen, dies wird verdeutlicht in der Tabelle der Potenzialflächen im Anhang zum beigefügten Umweltbericht. Sie müssen aber in den kommenden Wochen durch den beauftragten Gutacher p+u noch vertieft insbesondere im Hinblick auf avifaunistische Belange untersucht und mit der Verwaltung abgestimmt werden. Hieraus kann sich ergeben, dass einige in dieser jetzt vorgestellten Gebietskulisse enthaltene Flächen in ihrem Zuschnitt und ihrer Größe vermindert werden. Auch können evtl. für einzelne Vorrangflächen - mit besonderer Begründung etwa aus Anforderungen des Landschaftsbildes heraus - Höhenbegrenzungen erforderlich werden.

Hinweise hierzu, wo voraussichtlich mit Änderungen des Gebietszuschnitts zu rechnen ist,  finden Sie im o. g. Anhang zum Umweltbericht.

 

Der weitere "Fahrplan" für die 2. Änderung "Vorrangflächen für Windenergieanlagen" sieht so aus:

 

  • Vervollständigung des Umweltberichts und ggf. Modifizierung der Gebietskulisse bis Ende Oktober d. J.,
  • Zustimmung des Ausschusses zum Entwurf in der 2. Novemberwoche,
  • frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form von zwei Bürgerversammlungen, je eine im Westkreis und eine im Ostkreis, Ende November/Anfang Dezember,
  • Auswertung der Ergebnisse.
  • Falls sich daraus keine wesentlichen Änderungen für den Entwurf ergeben, förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Anfang 2013.

 

Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Verwaltung als zusätzliches, über das gesetzlich Geforderte hinausgehende Element zur Einbeziehung der Bürger und Bürgerinnen unseres Landkreises besonders wichtig. Gerade bei diesem Projekt mit erheblichen auch unmittelbaren Auswirkungen auf die Bevölkerung geht es uns nicht nur um ein Höchstmaß an Transparenz, sondern wir wollen die Bürger auch in den Erarbeitungs- und Entscheidungsprozess stärker mit einbeziehen.

 

 

Nach jetziger vorläufiger Einschätzung könnte nach

  • Auswertung der im Zuge der förmlichen Beteiligung eingehenden Stellungnahmen und deren Abwägung,
  • der gesetzlich vorgeschriebenen Erörterung dieser Stellungnahmen,
  • möglicher Anpassungen des Entwurfs und
  • anschließender Beratung in den Gremien des Landkreises

 

Ende 2013/Anfang 2014 mit dem Satzungsbeschluss gerechnet werden.

 

Ziel der Änderung des RROP "Vorrangflächen für Windenergie" ist es, damit einen entscheidenden Beitrag zur Energiewende und zur Umsetzung des politischen Beschlusses "Energieautarkie auf der Basis 100% Erneuerbare Energien" zu leisten.

Dies dient einerseits in hohem Maße dem Klimaschutz, auf der anderen Seite bieten sich mit dem Konzept aber auch große Chancen für die Region in der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und der Verbesserung der Einkommenssituation. Dabei ist es der Verwaltung ein besonderes Anliegen, dass solche Einkommenseffekte möglichst breit gestreut werden, etwa über Bürgerwindparks oder genossenschaftliche Modelle. Damit können  nicht ganz zu vermeidende Nachteile für Betroffene zumindest monetär teilweise ausgeglichen werden. Nicht zuletzt ist es aber auch im Sinne der sozialen Gerechtigkeit, wenn möglicht viele Einwohner des Landkreises an den Chancen der Windenergie teilhaben.

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Anlagen

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17.09.2012 - Ausschuss für Erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung - zur Kenntnis genommen

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