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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2012/254

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag: Berichtsvorlagen – keine Beschlussfassung erforderlich

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

Sachlage:

Mit der Vorlage 2011/197 wurde die Verwaltung beauftragt, mit den (Samt-)Gemeinden ein Verfahren zur Genehmigung von Kleinwindkraftanlagen zu erarbeiten und kontinuierlich im Ausschuss für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung zu berichten.

 

Die Verwaltung hat eine Arbeitsgruppe mit kommunaler Beteiligung eingerichtet und die planerischen Möglichkeiten erörtert. Den Samtgemeinden wurde im Februar 2012 ein Vorschlag unterbreitet, wie Bauanträge für Kleinwindanlagen planungsrechtlich positiv beurteilt werden können.

 

Dieser Vorschlag wurde vor Ort in den Räten erörtert. In den Folgemonaten kamen nach und nach die Zustimmungen der (Samt-)Gemeinden, so dass im Juli 2012 das Resultat allen Samtgemeinden mitgeteilt wurde – s. Anlage.

 

Im Ergebnis können Kleinwindkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von maximal 25 m künftig im Außenbereich außerhalb von Vorrangflächen im F-Plan grundsätzlich zugelassen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

 

1.      Die Kleinwindkraftanlage wird in räumlicher Nähe zu einer genehmigten Bebauung, die im Außenbereich liegt, errichtet,

2.      die Kleinwindkraftanlage dient überwiegend der Selbstversorgung dieser Bebauung bzw. ihrer Nutzung und

3.      die Kleinwindkraftanlage ist dieser Bebauung – auch bezogen auf die Wirkung auf das Orts- und Landschaftsbild – untergeordnet.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.09.2012 - Ausschuss für Erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung - zur Kenntnis genommen

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