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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2012/255

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinde Ilmenau sowie der Samtgemeinde Scharnebeck werden für die Erstellung je einer Wirtschaftlichkeitsstudie für eine nachhaltige, breitbandige Internetversorgung jeweils ein Zuschuss in Höhe von bis zu 12.500 EUR gewährt.

Die Haushaltsmittel werden aus den vorhandenen Restmitteln des Strukturentwicklungsfonds, Sparte „IuK-Infrastruktur“ zur Verfügung gestellt.

 

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Sachverhalt

 

 

Sachlage:

Die Anträge der Samtgemeinden Ilmenau und Scharnebeck sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

In beiden Anträgen wird deutlich gemacht, dass es trotz der Umsetzung der LTE-Funktechnik durch das Unternehmen Vodafone im Landkreis keine nachhaltige Verbesserung der Verbindungsqualität im Kreisgebiet gibt. Beide Samtgemeinden stellen fest, dass die Einführung von LTE die prekäre Versorgung mit breitbandigen Internetverbindungen verbessert hat. Beide Antragsteller stellen aber auch fest, dass sich die Verbindungsqualitäten mit einer zunehmenden Nutzeranzahl nachhaltig verschlechtern werden. Zudem kann eine LTE-Versorgung die zukünftig erforderliche Bandbreite von 50 MBit/sek. In keinem Fall abdecken.

 

Im Juli hat eine gemeinsame Ortsbesichtigung eines kommunalen Breitbandnetzes im Bereich des Kreises Herzogtum Lauenburg stattgefunden. Im Rahmen dieses Termins haben die Vertreter der kommunalen Stadtwerke und des beteiligten Fachbüros zum Einen die Entwicklung, die zur Entscheidung der Begründung eines eigenen Breitbandnetzes geführt hat, und zum Anderen die gemachten Erfahrungen und heutigen Versorgungsmöglichkeiten dargestellt. Das dort tätige Fachbüro war in der Vergangenheit auch im Landkreis Lüneburg tätig.   

 

Beide Samtgemeinden bereiten derzeit ein entsprechendes Pflichtenheft vor, dass jeweils Grundlage für eine beschränkte Ausschreibung der Wirtschaftlichkeitsstudie sein soll. Das o. g. Fachbüro hat in einem Schreiben die Kosten für eine Wirtschaftlichkeitsstudie auf ca. 25.000 EUR je Samtgemeinde geschätzt.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Vorgehensweise der beiden Samtgemeinden sinnvoll.

Es wird bestätigt, dass seit der Einführung der LTE-Funkttechnik kaum mehr akute Versorgungsprobleme gemeldet werden und die Unterstützung dieser Technik insoweit sachgerecht war. Aufgrund der prognostizierten künftigen Anforderungen an eine breitbandige Internetversorgung kann jedoch nur eindeutig festgestellt werden, dass diese allein durch Funklösungen für ganze Ortschaften nicht sichergestellt werden können. Insofern ist es für eine Bewertung, ob ein kommunales Glasfasernetz auch wirtschaftlich machbar ist, zwingend, dieses von einem erfahrenen Fachbüro überprüfen zu lassen.

 

Mit den Hauptverwaltungsbeamten ist vereinbart, dass diese beiden Samtgemeinden als Piloten in dieser Sache fungieren. Die beiden Samtgemeinden sind auch deshalb besonders hierfür geeignet, da sie aufgrund ihrer jeweils unterschiedlichen Siedlungsstruktur gut zum Vergleich für andere Samt- bzw. Einheitsgemeinden genutzt werden können.

 

Bei der Sparte „IuK-Infrastruktur“ des Strukturentwicklungsfonds ist ein Haushaltsrest in Höhe von 111.533 EUR aufgelaufen. Diese Mittel können für die Finanzierung der Zuschüsse genutzt werden.

Aus Sicht der Verwaltung sollten die Wirtschaftlichkeitsstudien jeweils mit einem Zuschuss von 50 % gefördert werden. Der Kreiszuschuss sollte auf jeweils 12.500 EUR begrenzt werden.

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.09.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Touristik - ungeändert beschlossen

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