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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an den Kreistag - 2012/306

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag der Gruppe SPD und Grüne:

„Der Kreistag Lüneburg lehnt mit Nachdruck das sogenannte Fracking-Verfahren zur Erdgasgewinnung beziehungsweise –förderung und bereits die Suche nach unkonventionellen Erdgasvorkommen auf seinem Kreisgebiet ab. Mittlerweile liegen Anfragen über das Suchgebiet/Erlaubnisfeld „Oldendorf“ und „Lüneburg“ vor. Diese Suchgebiete decken fast das gesamte Kreisgebiet.

Der Kreistag stellt fest, dass der Einsatz von wassergefährdenden chemischen Substanzen für die Gewinnung von Erdgas nicht hinnehmbar ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um den Einsatz in, an oder abseits von Wasserschutzgebieten geht. Eine großflächige Zerstörung des Untergrundes mit heute nicht absehbaren Folgen ist nicht akzeptabel.

Der Kreistag Lüneburg fordert daher die niedersächsische Landesregierung auf,

-              das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) anzuweisen, das bei der Erdgasförderung umstrittene Fracking-Verfahren bis auf weiteres – sowohl in Bezug auf die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdgaslagerstätten, deren Erkundung wie auch deren Fördergenehmigung – auszusetzen und entsprechende Anträge im Hinblick auf das öffentliche Interesse abzulehnen.

-              sich bei der Bundesregierung sowie im Bundesrat durch eine Bundesratsinitiative für eine Änderung des veralteten Bergrechtes dahingehend einzusetzen, dass künftig bei allen bergrechtlichen Verfahren – bei der Gewinnung von Kohlenwasserstoffen beginnend bereits vor der Aufsuchungserlaubnis – neben einer Beteiligung der Gemeinden, Wasserbehörden und Wasserversorgungsunternehmen mit diesen auch Einvernehmen hergestellt werden muss,

-              eine umfangreiche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, die auch lückenlose Informationen über die verwendeten Stoffe sowie die möglichen Risiken beinhaltet, zu gewährleisten,

-              dass das Bergrecht insgesamt aus dem Wirtschaftsrecht in das Umweltrecht übergeführt wird und damit

-              bei Verfahren zur Nutzung unterirdischer Bodenschätze betreffend die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) generell und in vollem Umfang durchzuführen ist.

 

Antrag: Beratung der Stellungnahme im Umweltausschuss

 

Wir beantragen, dass die Stellungnahme in einer gemeinsamen Sitzung des Umweltausschusses von Landkreis Lüneburg und Hansestadt Lüneburg beraten wird. Dazu sollten alle Samtgemeindebürgermeister und Bürgermeister der betroffenen Gemeinden eingeladen werden. Um diese Beratung zu ermöglichen, ist eine Fristverlängerung für die Stellungnahme an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zu beantragen.“

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.10.2012 - Kreistag - geändert beschlossen

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