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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2012/319

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg stimmt der Zweckbindungserweiterung des Grundsatzbeschlusses bezüglich der Verwendung der kommunalen Übungsleitermittel um eine Verwaltungspauschale in Höhe von 5% und einen Personalkostenanteil in Höhe von 10.000,00 € für die Sportlehrkraft unter der Voraussetzung zu, dass die entsprechenden Gremien des Kreissportbundes Lüneburg dies beschließen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Mit Schreiben vom 11.10.2012 beantragt der Kreissportbund Lüneburg (KSB), die Zweckbindung der kommunalen Übungsleitermittel zu erweitern. Diese Zweckbindung ist in einem Grundsatzbeschluss festgelegt.

 

Von den dem KSB jährlich zur Verfügung gestellten Übungsleitermitteln möchte der KSB  10.000,00 € als Personalkostenzuschuss für die in Vollzeit beschäftigte Sportlehrkraft  verwenden dürfen.

Weiterhin sollen 5 % der Übungsleitermittel als Verwaltungspauschale dem Kreissportbund zur Verfügung stehen. Diese neue Zweckbindung soll ab dem Haushaltsjahr 2013 gelten.

 

Der Grundsatzbeschluss lautet:

„(1) Hauptamtliche Lehrkräfte und nebenamtliche Übungsleiter werden im Rahmen der

      bereitgestellten Haushaltsmittel bezuschusst.

(2) Die Verteilung der Mittel obliegt dem Kreissportbund (KSB). Der KSB hat am Ende eines

     jeden Haushaltsjahres den Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der

     bereitgestellten Mittel zu führen.

[3) Beim KSB ist eine Liste der in den Vereinen tätigen Lehrkräfte und Übungsleiter zu führen.

(4) Die Zahl der Vereinsmitglieder ist Grundlage für die Auszahlung der Zuschüsse.“

 

Bis zum Haushaltsjahr 2012 betrug der Kreiszuschuss hierfür 127.000,00 € jährlich. Ab dem Haushaltsjahr 2012 stehen 150.000.00 € an kommunalen Übungsleitermitteln zur Verfügung.

 

Der Kreissportbund begründet die Erweiterung der Zweckbindung mit seiner Rolle als zentrale Schaltstelle zwischen den Sportorganisationen auf Kreisebene und den Kommunen einerseits sowie dem Landessportbund (LSB) andererseits.

 

Die Bedürfnisse der Mitgliedsvereine nach Fachberatung und Unterstützung sowie die Anforderungen und Handlungsebenen im Bereich der Gewinnung und Qualifizierung von Übungsleiter/innen und Trainer/innen sind in den letzten 20 Jahren erheblich gestiegen und neue Aufgaben und Zielsetzungen des KSB/LSB haben sich entwickelt.

 

Die Sportlehrkraft ist seit 1992 beschäftigt und ihre erfolgreiche Arbeit beinhaltet die bedarfsgerechte Qualifizierung und Fortbildung von Übungsleiter/innen, einer entsprechenden Netzwerkarbeit sowie die Konzeption, Planung und Organisation entsprechender Veranstaltungen.

 

Seit 1995 fördert der LSBlandesweit die Beschäftigung von hauptamtlichen Sportlehrkräften. Zu Beginn dieses Programms hat sich der Landkreis Lüneburg im Rahmen einer „Anschubfinanzierung“ kurzfristig an der Finanzierung der Personalkosten beteiligt. Auch damals wurden hierfür Übungsleitermittel anteilig eingesetzt und verwendet.

 

Ab 2005 hat der LSB dieses Programm stufenweise reduziert und der KSB übernimmt 25% der anfallenden Personalkosten bereits jetzt (ca. 13.000,00 €). Dieser Anteil wird sich zukünftig erhöhen und wird nicht mehr aus den eigenen Haushaltsmitteln des KSB zu finanzieren sein. Somit beantragt der KSB, hierfür 10.000,00 €  der Übungsleitermittel verwenden zu dürfen.

 

Verwaltungsseitig ist diese Notwendigkeit nachvollziehbar und sinnvoll, da eine erfolgreiche, bedarfsgerechte, pädagogische Arbeit einer Sportlehrkraft, wenn auch indirekt, die Vereine und ihre Übungsleiter/innen sachgerecht unterstützt und fördert. Dieser erarbeitete Standard sollte zukünftig nicht gefährdet werden.

 

Ebenso hat sich das fachbezogene Anforderungsprofil der Arbeit der Geschäftsstelle erweitert und erhöht. Alleine das komplette Abrechnungswesen der kommunalen Übungsleitermittel beinhaltet die Verwaltung und den Service für rund 420 lizenzierte Übungsleiter/innen und ca. 500 Übungsleiter/innen ohne Lizenz. Dies bedeutet die Überprüfung der gezahlten Mittel, die Aktualisierung der Lizenzen, die Kontrolle des Einsatzes, den Abgleich der Freistellungsbescheide und die Erstellung der quartalsweisen Auszahlung nach dem aktuellen Berechnungsschlüssel sowie die Abrechnung mit dem Landkreis.

 

Als weiteres Beispiel mögen die neuen Richtlinien des LSB zur Förderung des Sportstättenbaus dienen, die umfangreiche Beratungsaufgaben mit hohem Zeitaufwand und persönlicher Präsenz auf die Sportbünde delegiert haben.

 

Auch der formale Rahmen ist erheblich umfangreicher geworden und gerade viele kleinere Vereine bedürfen hierbei der fundierten Unterstützung durch die Geschäftsstelle.

 

In diesem Zusammenhang beantragt der Kreissportbund eine 5%-ige Verwaltungspauschale aus den zur Verfügung stehenden Übungsleitermitteln. Aktuell sind dies 5% von 150.000,00 €, also 7.500,00 € jährlich. Die Zweckbindungserweiterung bezieht sich somit auf insgesamt 17.500,00 € von aktuell 150.000,00 €.

 

Verwaltungsseitig ist dieser Antrag nachvollziehbar, verständlich und sicherlich sinnvoll und auch zielführend. Die Umwidmung der Mittel sollte aber nur erfolgen, wenn die Gremien des KSB dem Antrag zustimmen und insoweit die Beteiligung der Mitgliedsvereine gewährleistet ist.

 

 

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13.11.2012 - Sportausschuss - geändert beschlossen

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