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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2012/327

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinde Amt Neuhaus wird aufgrund besonderer Aufwendungen für den Ausbau der Infrastruktur ein Kreiszuschuss in Höhe von 11.600 EUR aus den Mitteln des Strukturentwicklungsfonds, Sparte „Überörtliche touristische Infrastruktur“ gewährt.

Dieser Betrag ist zur spürbaren Entlastung des Eigenanteiles der Gemeinde Amt Neuhaus aufgrund der dortigen, sehr angespannten Haushaltslage vorgesehen.

 

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Sachverhalt

 

Sachlage:

Die Gemeinde Amt Neuhaus stellt in ihrem Antrag vom 17.10.2012 (siehe Anlage) fest, dass sie derzeit einen Lückenschluss des Elberadweges zwischen Pommau und Privelack vorbereitet. Da der Elberad-weg bekanntermaßen seit einigen Jahren der beliebteste Fernradwanderweg in Deutschland ist, besteht an seinem weiteren Ausbau ein großes touristisches Interesse.

Insofern handelt es sich hierbei auch aus Sicht des Landkreises Lüneburg um ein wichtiges Projekt zur Förderung des Tourismus in der Elberegion.

 

Die Investitionskosten für diese Maßnahme belaufen sich laut Antrag auf 451.746,80 EUR.

Möglich wird diese Baumaßnahme durch einen Zuschuss der NBank in Höhe von 406.572 EUR.

Bei der Gemeinde Amt Neuhaus verbleibt insofern ein Eigenanteil in Höhe von 45.174,80 EUR.

Hinsichtlich des von der Metropolregion Hamburg in Aussicht gestellten Zuschussbetrages in Höhe von 21.837 EUR bedarf es noch einer abschließenden Klärung innerhalb der Landesverwaltung, ob dieser Zuschuss kumulativ zu dem Zuschuss der NBank gewährt werden kann.

 

Die Gemeinde Amt Neuhaus sowie die Kreisverwaltung gehen grundsätzlich davon aus, dass eine sol-che Förderung möglich ist und insoweit lediglich ein Eigenanteil in Höhe von 23.337,80 EUR bei der Ge-meinde verbleibt. Hierauf erbittet die Gemeinde Amt Neuhaus einen Zuschuss in Höhe von 11.600 EUR.

Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Strukturentwicklungsfonds unter der Sparte „Überörtliche touristische Infrastruktur“ zur Verfügung.

Der Landkreis muss seinen Zuschuss zu dieser Maßnahme formal zweckbindungsfrei erteilen, da ein Zuschuss des Landkreises nicht als Eigenmittel der Gemeinde anerkannt wird.

Die Gemeinde stellt in dem Antrag ausdrücklich fest, dass diese Maßnahme trotz der bekannten, sehr schwierigen Haushaltslage nur umgesetzt werden kann, weil sich durch den sehr großzügigen Zuschuss der NBank hierfür eine einmalige Chance bietet.

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.11.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Touristik - ungeändert beschlossen

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