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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2012/295

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des auszugsweise beigefügten Vereinbarungsentwurfes mit dem Landkreis Harburg auch mit dem Ziel zu verhandeln, dass der Landkreis Harburg für seine Schülerinnen und Schüler, die die BBS III in Lüneburg besuchen, ein Gastschulgeld zahlt oder in einem vergleichbaren Umfang auf die Erhebung von Gastschulgeldern im Rahmen der Vereinbarung zum Besuch von Schülerinnen und Schülern aus der Samtgemeinde Amelinghausen des Gymnasiums Salzhausen verzichtet.

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

Auf Grundlage des als Anlage I beigefügten Vereinbarungsentwurfes soll Schülerinnen und Schülern aus der Samtgemeinde Elbmarsch sowie auch der Stadt Winsen aus dem Landkreis Harburg die Möglichkeit gegeben werden, die zweijährige Berufsfachschule Sozialassistenz, Schwerpunkt Sozialpädagogik sowie die zweijährige Fachschule Sozialpädagogik an der BBS III in Lüneburg zu besuchen.

 

Nach dem bis 1997 geltenden, förmlichen Schulentwicklungsplan des Landkreises Lüneburg, gehörte der Landkreis Harburg mit zum Einzugsbereich der o. a. schulischen Angebote bzw. deren Vorläufer.

Da seit dem Schuljahr 2010/2011 der Landkreis Harburg am Standort Buchholz ein gleiches Angebot vorhält und unter dem Eindruck der immensen Bewerberzahlen hatte die Verwaltung die BBS III angewiesen, keine Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Harburg oder auch anderen benachbarten Landkreisen an den genannten Berufsfachschulen aufzunehmen.

 

Besonders zum Schuljahr 2012/2013 häuften sich Beschwerden und Anfragen hinsichtlich dieser Praxis. Aufgrund der ungünstigen ÖPNV-Verbindungen aus der Samtgemeinde Elbmarsch sowie auch der Stadt Winsen zum Standort der Berufsbildenden Schulen in Buchholz verlegten einige Bewerber/innen aus diesem Bereich ihren Hauptwohnsitz in den Landkreis Lüneburg, was zum Teil auch mit vermehrten Kosten verbunden war.

 

Der Verband Evangelisch-Lutherischer Kindertagesstätten im Kirchenkreis Winsen bat ebenfalls darum, die Aufnahmepraxis für die Berufsbildenden Schulen III zu überdenken und Bewerber/innen aus dem Landkreis Harburg eine Chance einzuräumen.

Der Verband wies darauf hin, dass die Jugendlichen aus dem Landkreis Harburg, die nicht an der BBS III in Lüneburg aufgenommen werden, sich aufgrund der bekannten ÖPNV-Problematik nicht in Buchholz anmeldeten, sondern entsprechende schulische Angebote in Hamburg annehmen. Aufgrund der im Rahmen der Ausbildung zu durchlaufenden Praktika in Kindertagesstätten würden die Jugendlichen nach Ende ihrer Ausbildung aufgrund dieser Kontakte eher in Hamburg bleiben, um dort ihren Beruf auszuüben. Sie gingen damit letztlich der Region Lüneburg verloren.

 

Ähnlich argumentiert Frau Pätz, die Schulleiterin der Berufsbildenden Schulen III. Für die Schule wäre es nach ihrer Auffassung durchaus wünschenswert, aus einem größeren Kreis die besten Bewerberinnen und Bewerber für diesen Berufsbereich auswählen zu können. Wenn diese dann ihre Praktika in hiesigen Kindertagesstätten und Einrichtungen machen, wäre die Chance groß, diese gut ausgebildeten Kräfte auch später in der Region zu halten.

 

Mit der beabsichtigten Begrenzung auf 10% der jährlichen Aufnahmekapazität für die Samtgemeinde Elbmarsch sowie der Stadt Winsen wären es ca. 10 bis 15 Schülerinnen und Schüler aus dem genannten Bereich, die einen Schulplatz an der hiesigen BBS III bekämen und damit durchaus vorhandene Bewerber/innen aus dem Landkreis Lüneburg verdrängen würden.

 

Aus Sicht der Verwaltung überwiegen die Vorteile hinsichtlich der Qualität der Ausbildung sowie des späteren Nutzens für den Landkreis Lüneburg.

 

In dem auszugsweise vorliegenden Vereinbarungsentwurf gibt es bisher keine Regelungen zu einem Gastschulgeld. Der Landkreis Harburg ist nach den bisher gelaufenen Gesprächen an dieser Vereinbarung interessiert ohne von sich aus die Frage eines Gastschulgeldes angesprochen zu haben.

Aus Sicht der Verwaltung liegt diese Frage aber offen auf der Hand. Der Landkreis Harburg erhält aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung pro Kopf  pauschal 700 Euro für die Schülerinnen und Schüler aus der Samtgemeinde Amelinghausen, die das Gymnasium in Salzhausen besuchen.

 

Es bietet sich an, die aktuellen Verhandlungen zu nutzen, um auf eine Kompensation dieser Gastschulgelder bzw. die Zahlung eines Gastschulgeldes für den Besuch der hiesigen BBS III zu drängen. Die voraussichtliche Anzahl von Schülerinnen und Schülern pro Jahrgang, die die Möglichkeiten der bereits bestehenden und geplanten Vereinbarungen nutzen bzw. nutzen werden, stimmt weitgehend überein.

Der Landkreis Harburg hat in ersten Gesprächen grundsätzliches Einverständnis mit einer solchen Regelung signalisiert.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

15.11.2012 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen - ungeändert beschlossen

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