Beschlussvorlage - 2012/191
Grunddaten
- Betreff:
-
Tarifanpassung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bildungs- und Kultur gGmbH (im Stand der 1. Aktualisierung)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Verantwortlich:
- Wiese, Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Entscheidung
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29.11.2012
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die den Landkreis Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Bildungs- und Kultur gGmbH repräsentierenden Mitglieder werden angewiesen, in der Gesellschafterversammlung für eine Anpassung der Gehälter um 3,5 % ab 01.07.2012 zu votieren.
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 15.11.2012:
Die den Landkreis Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Bildungs- und Kultur gGmbH repräsentierenden Mitglieder werden angewiesen, in der Gesellschafterversammlung für eine Anpassung der Gehälter um 1,4 % zum 01.01.2013 und 01.08.2013 zu votieren.
Sachverhalt
Sachlage:
Bei Gründung der gemeinnützigen GmbH im Jahre 2006 ist seitens der Hansestadt Lüneburg das Gehaltsgefüge der Mitarbeitenden der Volkshochschule (als derzeit einziger Sparte der Bildungs- und Kultur gGmbH BuK-) unterhalb des damaligen BAT angesiedelt worden. Eine Übernahme der Tarifverhandlungen, zum Beispiel des öffentlichen Dienstes, ist ebenfalls nicht vorgesehen. Seit 2006 hat es lediglich eine prozentuale Steigerung des Gehaltes von 2,9 % gegeben (zum 01.10.2008). Das jetzige Gehaltsniveau ist also für die BuK-Beschäftigten seit gut dreieinhalb Jahren konstant.
Hier ist es geboten, über Veränderungen nachzudenken. Dies gilt um so mehr, als dass
Ø in der Volkshochschule (VHS) in den vergangenen Jahren gute Arbeit geleistet wurde
Ø abgesehen vom Jahr 2011 teilweise erhebliche Überschüsse erzielt werden konnten (bei gleich bleibenden Zuschüssen der Gesellschafter)
Ø mittlerweile die Schere zwischen den Gehältern der direkten Mitarbeiter der Gesellschaft und der Beschäftigten der Träger immer weiter aufgeht
Die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage insgesamt sowie die Konkurrenzsituation auf dem Weiterbildungsmarkt verlangen es, hier Korrekturen vorzunehmen, um die VHS nicht von der Entwicklung abzuhängen und um sie als Arbeitgeber attraktiv zu erhalten. Nur so kann sie ihre Bildungsdienstleistung auch attraktiv für ihre Kunden erhalten.
Zu berücksichtigen ist allerdings auch, dass sich die VHS im Wettbewerb um Projekte und Kurse mit anderen Bildungsträgern befindet. Hier kann es natürlich zu einer schlechteren Ausgangslage im Wettbewerb kommen. Dies sollte jedoch hingenommen werden, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VHS wieder in die Nähe des Tarifgefüges des öffentlichen Dienstes zu bringen.
Ein erster Schritt in diese Richtung ist die Übernahme der Tarifsteigerungen, wie sie der öffentliche Dienst in diesem Jahr ausgehandelt hat. Eine 3,5%-ige Steigerung des Gehaltes wird vorgeschlagen.
Bei einem jährlichen Personalaufwand von 920.000,00 (für das Bildungsmanagement) sind etwa 40% dieses Betrags bereits für die Gehaltszahlungen der bei Hansestadt und Landkreis Lüneburg Beschäftigten gebunden. Für diese gelten weiterhin die tariflichen bzw. gesetzlichen Regelungen. Insoweit betrifft die Steigerung nur den Restbetrag von 550.000,00 . Dies bedeutet, dass der aus diesem Beschluss resultierende Personalmehraufwand jährlich ca. 19.000,00 ausmacht.
Es wird Aufgabe des Aufsichtsrats sein, im Laufe des Jahres 2012 (ggf. bei Aufstellung des Wirtschaftsplans 2013) auch darüber zu entscheiden, ob die Erhöhungen, die bereits für das Jahr 2013 im öffentlichen Dienst vereinbart sind (1,4 % zum 01.01. und 01.08.), auch auf die BuK zu übertragen sind.
Ergänzende Sachlage vom 15.11.2012:
Im Juli 2012 war auf ausdrücklichen Wunsch des Geschäftsführers der BuK der Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes nicht in vollem Umfang auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BuK übertragen worden. Dies hing damit zusammen, dass der Wirtschaftsplan für das Jahr 2012 ein Defizit von 97.000,00 auswies. Hier sollte zunächst abgewartet werden, wie sich die wirtschaftliche Situation der BuK im Laufe des Jahrs 2012 entwickelt. Es ist nunmehr davon auszugehen, dass das Defizit in Höhe von 97.000,00 nicht eintreten wird, sondern ein zumindest ausgeglichenes Wirtschaftsergebnis vorgelegt werden kann.
Vor diesem Hintergrund können die aus einer tariflichen Erhöhung resultierenden finanziellen Risiken durch die BuK getragen werden. Die aus diesen Anpassungen resultierenden Mehraufwendungen werden etwa 25.000,00 betragen.
Der Umstand, dass die beiden Erhöhungen um 1,4 % zum 01.01.2013 und 01.08.2013 einen höheren Finanzbedarf auslösen als die Erhöhung um 3,5 % zur Mitte des Jahres 2012, ist damit zu erklären, dass im Laufe des Jahres 2012 ein beamteter Mitarbeiter ausgeschieden ist und durch Personal ersetzt worden ist, das dem BuK-Tarif unterliegt. Insoweit ist der der BuK entstehende Personalaufwand gestiegen und damit steigt auch der aus einer Tarifanpassung resultierende Aufwand. Im Ergebnis ist allerdings festzustellen, dass die Umwandlung einer Stelle für einen Beamten in eine Stelle für einen Angestellten im BuK-Gehaltsgefüge natürlich deutlich kostengünstiger ist.
Der Aufsichtsrat der Bildungs- und Kultur gGmbH hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit dieser Frage befasst und hat der Gesellschafterversammlung die Tarifanpassung einstimmig empfohlen.
